Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV).
Die Angaben zu jeder Referenz sollen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:
—— Beschreibung des Projekts,
—— Name des Referenzgebers inkl. Firmenanschrift,
—— Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt,
—— Beschreibung der von Unterauftragnehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen,
—— sowie
— Beschreibung der etablierten Anbindung des Referenzgebers (z. B. redundante Architektur, bereitgestellte Leistungsmerkmale der SIP-Trunks, eingesetzte Codecs, eingesetzte Verschlüsselung, erzielte MOS-Werte),
— Angaben zur Dimensionierung der Anbindung (z. B. Bandbreiten, Anzahl möglicher gleichzeitig geführter Gespräche, Anzahl der SIP-Trunks),
— Anzahl der Nutzer bzw. Mandanten, die an das öffentliche Sprachnetz über den Referenzgeber angebunden wurden,
— Angaben zur Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz umfassten Dienste.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 8 der EEE).
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 3 der EEE).