Auftragsbekanntmachung (2021-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: SID 2020-08a DR
Kurze Beschreibung:
“Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst) (II).” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Telefonnetz📦 Ort der Leistung
NUTS region: Dresden🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will...”
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
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Quelle: OJS 2021/S 036-090286 (2021-02-17)
Ergänzende Angaben (2021-02-19) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst) (II)”
Total value of the procurement: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Telefonnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Telefonanschlüsse📦
Ort der Leistung: Bautzen🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vodafone GmbH
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Ferdinand Braun Platz 1
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: antje.reimann@vodafone.com📧
Telefon: 000📞
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“keine”
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Region: Bautzen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: 000📞
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/ index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Region: Bautzen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de📧
Telefon: 000📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Vertragsverlängerung um 10 Monate bis zum 31.03.2028 einschließlich Verschiebung der Migrationsphase 2 (Leistungsübergabe auf Nachfolgevertrag) als...”
Text
Vertragsverlängerung um 10 Monate bis zum 31.03.2028 einschließlich Verschiebung der Migrationsphase 2 (Leistungsübergabe auf Nachfolgevertrag) als Bestandteil des laufenden Projektes Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (SVN NG).
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Quelle: OJS 2024/S 015-042505 (2024-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 / KDN III
Kurze Beschreibung:
“Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN...”
Kurze Beschreibung
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Diesen Anteil verantwortet die KDN als Auftraggeber. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 / KDN III gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 / KDN III eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst für die kommunale Seite sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 / KDN III kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 / KDN III bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Diesen Anteil verantwortet die KDN als Auftraggeber. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 / KDN III gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 / KDN III eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst für die kommunale Seite sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 / KDN III kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 / KDN III bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: SID 2020-08a DR
Titel: Rahmenvertrag über Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz für das SVN 2.0 (Sprachdienst) – kommunale Seite
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Verlängerungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz für das SVN 2.0...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verlängerungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz für das SVN 2.0 (Sprachdienst) – kommunale Seite.
“Aufgrund des geringen Wertes der Auftragsänderung in Bezug auf den hiesigen Beschaffer (Ziffer 1.1) ist eine Bekanntmachung der Auftragsänderung nach § 132...”
Aufgrund des geringen Wertes der Auftragsänderung in Bezug auf den hiesigen Beschaffer (Ziffer 1.1) ist eine Bekanntmachung der Auftragsänderung nach § 132 Abs. 5 GWB nicht zwingend erforderlich. Aus Transparenzgründen hat sich der Auftraggeber entschieden, diese dennoch ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht zu veröffentlichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419773800📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Vertragsverlängerung um 10 Monate bis zum 31.03.2028 einschließlich Verschiebung der Migrationsphase 2 (Leistungsübergabe auf Nachfolgevertrag) als...”
Text
Vertragsverlängerung um 10 Monate bis zum 31.03.2028 einschließlich Verschiebung der Migrationsphase 2 (Leistungsübergabe auf Nachfolgevertrag) als Bestandteil des laufenden Projektes Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (SVN NG).
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Quelle: OJS 2024/S 033-096506 (2024-02-13)