Vergabeverfahren SITA – Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0

Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Infor

Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst) (II).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-17 Auftragsbekanntmachung
2021-02-19 Ergänzende Angaben
2021-02-26 Ergänzende Angaben
2022-06-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-01-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Referenznummer: SID 2020-08a DR
Kurze Beschreibung:
Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst) (II).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Telefonnetz 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177632285dc-13a9c5ed07f297f5 🌏
URL der Teilnahme: https://evergabe.sachsen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 036-090286
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist der vollständige Teilnahmeantrag und auch das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden. Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber/Bieter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 300 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2 500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government.
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Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III im Laufe des Jahres 2022 benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden.
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Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst:
Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung.
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Das „Grundpaket“ umfasst die Überlassung von 3 500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5 500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 300 000 EUR 💰
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Eine einmalige Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist um 12 Monate möglich.
Beschreibung der Optionen:
1. Verlängerungsoption (siehe II.2.7)),
2. Leistungen für Hochschulen im Freistaat Sachsen,
3. Unterstützung bei einer BSI-Zertifizierung, soweit der Leistungsbereich Sprachdienst betroffen ist,
4. Bereitstellung einer Monitoring-Portalfunktion.
Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen ergeben, die den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder — sofern zutreffend — das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt A), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
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— Erklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber niedergelassen ist (vgl. § 44 Absatz 1 VgV).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt B), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
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— Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind (vgl. § 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV)
— Eigenerklärung, dass für die Zeit der Leistungserbringung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 500 000 EUR pro Jahr für Personen- und Sachschäden sowie für Vermögensschäden vorliegen wird und dass bei Vertragsabschluss sowie danach in regelmäßigen Abständen ein aktueller Versicherungsnachweis vorgelegt werden wird.
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Im Falle der Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist diese Eigenerklärung von allen beteiligten Unternehmen einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass die Angaben in der EEE hier nicht ausreichend sind. Auch die bloße Vorlage eines aktuellen Versicherungsnachweises deckt den geforderten Erklärungsgehalt ggf. nicht vollständig ab.
Mindeststandards:
— Der Umsatz (brutto) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre muss mindestens 1 200 000 EUR pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder – sofern zutreffend – das/die andere(n) Unternehmen, ggf. unter Verwendung des Standardformulars der EEE (Teil IV, Abschnitt C), folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen:
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a) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV).
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Die Angaben zu jeder Referenz sollen über die Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers hinaus mindestens noch folgende Informationen enthalten:
—— Beschreibung des Projekts,
—— Name des Referenzgebers inkl. Firmenanschrift,
—— Beschreibung der eigenen Leistungen im Projekt,
—— Beschreibung der von Unterauftragnehmern bezogenen Leistungen im Projekt und deren Anteil am Auftragsvolumen,
—— sowie
— Beschreibung der etablierten Anbindung des Referenzgebers (z. B. redundante Architektur, bereitgestellte Leistungsmerkmale der SIP-Trunks, eingesetzte Codecs, eingesetzte Verschlüsselung, erzielte MOS-Werte),
— Angaben zur Dimensionierung der Anbindung (z. B. Bandbreiten, Anzahl möglicher gleichzeitig geführter Gespräche, Anzahl der SIP-Trunks),
— Anzahl der Nutzer bzw. Mandanten, die an das öffentliche Sprachnetz über den Referenzgeber angebunden wurden,
— Angaben zur Art, Anzahl und Komplexität der von der Referenz umfassten Dienste.
Es ist nicht erforderlich, dass die Referenz ein Projekt der öffentlichen Hand betrifft; möglich sind auch Referenzen von privaten Auftraggebern.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer/Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag vorlegt.
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Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich aber die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
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Bei der Verwendung der EEE ist für die Darstellung der Referenzen das Standardformular der EEE (Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 1b)) zu nutzen. Es soll um weitere eigene Anlagen mit einer detaillierten Beschreibung der Referenz ergänzt werden.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 8 der EEE).
c) Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (vgl. § 46 Absatz 3 Nr. 3 VgV); (vgl. Teil IV, Abschnitt C, Ziffer 3 der EEE).
Mindeststandards:
Hinsichtlich des Kriteriums a) bestehen folgende Mindestanforderungen:
Es müssen insgesamt mindestens 3 Referenzen vorgelegt werden, die jeweils folgende Anforderungen erfüllen:
— Die Referenz muss Aufbau, Bereitstellung und Betrieb der Anbindung einer zentralen Sprachlösung an das öffentliche Fernsprechnetz beinhalten,
— Die Referenz muss eine Anbindung basierend auf SIP-Trunks beinhalten,
— Die Referenz muss eine Anbindung an mehrere geo-redundante Standorte des Bewerbers beinhalten,
— Die Referenz muss eine Dimensionierung für mindestens 2 500 gleichzeitig geführte Sprachverbindungen aufweisen.
Um prüfen zu können, ob die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist es erforderlich, dass zu allen 4 Anforderungen Angaben in der Referenzbeschreibung enthalten sind.
Hinsichtlich des Kriteriums b) besteht folgende Mindestanforderung:
Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 50 betragen.
Hinsichtlich des Kriteriums c) bestehen folgende Mindestanforderungen:
— Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten,
— Nachweis über ein gültiges, zertifiziertes Information Security Management System („ISMS“) nach dem IT-Sicherheitsgesetz („IT-SiG“),
— Erklärung, dass die Verwaltung und Speicherung der Bestandsdaten, die den Nutzern des Freistaates Sachsen zuzuordnen sind, innerhalb der EU geschieht,
— Bestätigung, dass die als Anlage 7 bereitgestellte „Verpflichtungserklärung zur Wahrung der Vertraulichkeit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch nicht-öffentliche Stellen“ bei Erhalt des Zuschlags für dieses Vergabeverfahren unterzeichnet werden wird,
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— Der Bewerber muss erklären, dass er in Deutschland eine eigene Infrastruktur betreibt und Maßnahmen zur Netzoptimierung und Verbesserung der Netzversorgung in seiner Entscheidungshoheit vornehmen kann, insbesondere im Rahmen von Eskalationsverfahren, besonderen Ereignissen, Priorisierungen von Maßnahmen, Bereitstellen von Netzdaten für SLAs und Monitoring-Prozesse. Der Bewerber muss zudem in der Lage sein, Bevorrechtigungen auf begründete Anforderung einrichten zu können.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für Personal, das für Betriebsaufgaben Zutritt zu den Übergabepunkten in den Rechenzentren des Auftraggebers in Dresden und Leipzig benötigt, wird die Bereitschaft einer einfachen Sicherheitsüberprüfung („Ü1“) nach § 8 SächsSÜG gefordert. Der Zutritt zu den Lokationen ist erst nach erfolgreich durchgeführter Sicherheitsüberprüfung möglich.
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In Ausnahmefällen kann Betriebspersonal, für das keine einfache Sicherheitsprüfung vorliegt, durch entsprechend vom AG autorisiertes Personal begleitet werden.
Im Weiteren wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erweisen sich mehr als 3 Bewerber als geeignet, wird anhand des Kriteriums „Fachkompetenz des Bewerbers, belegt durch Erfahrung bei der Ausführung von Leistungen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (Referenzen)“ eine Rangliste aufgestellt. Die 3 Bewerber mit der höchsten Bewertung erhalten eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los.
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Beschleunigtes Verfahren:
Die Dringlichkeit ist aufgrund des Auslaufens der regulären Betriebsphase des Bestandsvertrages zum 31.3.2021 gegeben, eine intererimische Verlängerung der Betriebsphase innerhalb des Bestandsvertrages soll so kurz wie möglich gehalten werden.
Das erste Vergabeverfahren für einen Anschlussvertrag im Leistungsbereich Sprachdienst (EU-Bekanntmachung 2020/S 083-196424 vom 28.4.2020) musste am 28.1.2021 aufgehoben werden. Die Anforderungen für den Teilnahmewettbewerb wurden für das zweite Vergabeverfahren reduziert.
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Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Bedingt durch jeweils 12-monatige Migrationsphasen zu Beginn und zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine optionale Verlängerung der "regulären Leistungserbringung" um 12 Monate gerechtfertigt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Bedingt durch jeweils 12-monatige Migrationsphasen zu Beginn und zum Ende der Vertragslaufzeit ist eine optionale Verlängerung der "regulären Leistungserbringung" um 12 Monate gerechtfertigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KDN GmbH
Postort: Dresden
Land: Sachsen 🏙️
Kontakt
Internetadresse: www.sid.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-177632285dc-13a9c5ed07f297f5 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Gemäß § 47 Abs. 2 S. 3 VgV muss ein Bewerber ein Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), binnen einer vom Auftraggeber gesetzten Frist ersetzen, wenn dieses Unternehmen ein Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem Unternehmen zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen.
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Mit der Umstellung zur elektronischen Angebotsabgabe seit 18.10.2018 ist der vollständige Teilnahmeantrag und auch das vollständige Angebot (einschließlich aller Anlagen) in elektronischer Form unter Verwendung der Bietersoftware (AI Bietercockpit 8) an die Plattform www.evergabe.sachsen.de zu senden.
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Auf der Vergabeplattform des Freistaates Sachsen wird Ihnen die Bietersoftware (AI Bietercockpit8), die zwingend zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen /Angeboten zu verwenden ist, kostenfrei bereitgestellt. Des weiteren erhalten Sie auf dieser Internetseite weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen für Bewerber/Bieter.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Postfach 1185
Postort: Kamenz
Postleitzahl: 01911
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Internetadresse: https://www.sid.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 036-090286 (2021-02-17)
Ergänzende Angaben (2021-02-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 038-095972
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 036-090286
ABl. S-Ausgabe: 38
Quelle: OJS 2021/S 038-095972 (2021-02-19)
Ergänzende Angaben (2021-02-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 043-108475
ABl. S-Ausgabe: 43
Quelle: OJS 2021/S 043-108475 (2021-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz (Sprachdienst) (II)
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 120-340842
ABl. S-Ausgabe: 120

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach-, Fax- und Modemdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Beschreibung der Optionen:
1. Verlängerungsoption
2. Leistungen für Hochschulen im Freistaat Sachsen
3. Unterstützung bei einer BSI-Zertifizierung, soweit der Leistungsbereich Sprachdienst betroffen ist
4. Bereitstellung einer Monitoring-Portalfunktion

Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die Dringlichkeit ist aufgrund des Auslaufens der regulären Betriebsphase des Bestandsvertrages zum 31.03.2021 gegeben, eine intererimische Verlängerung der Betriebsphase innerhalb des Bestandsvertrages soll so kurz wie möglich gehalten werden.
Das erste Vergabeverfahren für einen Anschlussvertrag im Leistungsbereich Sprachdienst (EU-Bekanntmachung 2020/S 083-196424 vom 28.04.2020) musste am 28.01.2021 aufgehoben werden. Die Anforderungen für den Teilnahmewettbewerb wurden für das zweite Vergabeverfahren reduziert.
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Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt waren.
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100,00
Preis (Gewichtung): 50,00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-01 📅
Name: Vodafone GmbH
Postanschrift: Ferdinand Braun Platz 1
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 1728181040 📞
E-Mail: e.vergabe@vodafone.com 📧
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
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Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
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Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2022/S 120-340842 (2022-06-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0
Referenznummer: SID 2020-08a DR
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
Mehr anzeigen
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: SID 2020-08a DR
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Bautzen 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-01 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Kennung des Angebots: SID 2020-08a DR
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Vodafone GmbH
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Ferdinand Braun Platz 1
Postleitzahl: 40549
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: antje.reimann@vodafone.com 📧
Telefon: 000 📞

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: keine

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Postanschrift: Postfach 1185
Postleitzahl: 01911
Postort: Kamenz
Region: Bautzen 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Telefon: 000 📞
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ohne
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/ index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
Region: Bautzen 🏙️
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-19+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des aktuellen Vertrags für SITA war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar, dass es aufgrund der aktuellen technischen Entwicklung deutlich stärker in den Fokus rücken wird, die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung der Leistungsbereiche in die eigene Hoheit zu überführen. Die digitale Souveränität gerade der öffentlichen Hand hat in den letzten Jahren eine Bedeutung erlangt, die dieses Thema zum Zeitpunkt Abschlusses des aktuellen Vertrags für SITA noch nicht hatte. Die öffentliche Hand muss angesichts der stetig steigenden Bedeutung der Nutzung von Daten und Informationstechnik in verstärktem Umfang Möglichkeiten schaffen, diese Daten und Informationstechnik selbstbestimmt zu nutzen und zu gestalten; Abhängigkeiten zu privaten Betreibern und Herstellern müssen reduziert werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der neuen möglichen Netzstrukturen bedingt durch Technologien wie SD-WAN, die im SVN NG genutzt werden sollen. Daher werden die Struktur der Verwaltungsnetze angepasst und somit die Kernnetzstandorte und Rechenzentrumsstandorte internalisiert müssen. Diese nicht vorhersehbare Tendenz zur Internalisierung der Standorte wird eine wesentliche Zielstellung von SVN NG sein. Durch das Projekt zur Schaffung eines neuen Rechenzentrums des SID wurden auch bereits erste Schritte auf dem Weg zur Internalisierung eingeleitet. Die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung der Leistungsbereiche werden aber nach aktueller Planung frühestens zum 1.10.2026 zur Verfügung stehen. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann daher die Anschaltung der Dienstleister für Telefonie und Mobilfunk und im Anschluss die Migration der Anschlüsse erfolgen. Eine frühere Bereitstellung der Kernnetzstandorte ist unter Berücksichtigung der erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten, der notwendigen Vergabeverfahren und der Zeit für den Aufbau der neuen Infrastruktur nicht möglich. Die Migration im Bereich SITA würden vor diesem Hintergrund ohne eine weitere Verlängerung in Zeiträume fallen, in den dies ein hohes technisches Risiko für den Auftraggeber darstellen würde. Eine Migration stellt den aus technischer Sicht risikobehaftetsten Schritt in einem IT-Projekt dar. Um diese Risiken auf ein vertretbares Maß zu minimieren ist es erforderlich, dass die aus technischer und organisatorischer Sicht notwendigen Personen mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies wäre bei einer Migration von SITA ohne die Verlängerung dieses Vertrags nicht sichergestellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts SVN NG wird mehrere Migrationsvorgänge mit sich bringen. Dies betrifft neben den Leistungen, die Gegenstand dieses Projekt sind, auch die Migration im Bereich der LAN- und WLAN-Komponenten. Diese werden zwar künftig nicht mehr unmittelbarer Bestandteil des SVN NG seien, aber die für das netzwerkverantwortlichen Mitarbeiter bei den Kunden des SID ebenfalls betreffen. Um diese verschiedenen Migrationsvorgänge risikoarm durchzuführen, werden nicht nur beim SID, sondern auch bei dessen Kunden Kapazitäten benötigt. Ohne eine Verlängerung des Vertrags für SITA würden sich mehrere parallele Migrationsvorgänge überschneiden. Für die Minimierung der Risiken dieser Migrationsvorgänge werden zu einem nicht unerheblichen Teil jeweils dieselben Personen auf Seiten des SID, aber auch Seiten von dessen Kunden benötigt. Dies stellt ein nicht tolerables technisches Risiko dar. Daher ist es erforderlich, die Migrationsvorgänge zeitlich zu entzerren. Dies lässt sich zwangsläufig nur durch eine Verlängerung des Vertrags für den Bereiche SITA und die daraus resultierende zeitliche Verschiebung der in diesem Bereich erforderlichen Migrationen darstellen. Hinzu kommt, dass sich die Migration im Bereich SITA durch eine starke Abhängigkeit zu der SIDI-Plattform als technisch sehr komplex darstellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts SVN NG würde ohne die Verlängerung des Vertrags im Bereichen SITA daher zu großen technischen Risiken führen. Dies ist für den Auftraggeber nicht akzeptabel, weil diese Risiken die Funktionsfähigkeit der Staats- und Kommunalverwaltung erheblich gefährden können. Die Zeitplanung für die Realisierung der primären Kernnetzstandorte hat schließlich auch Auswirkungen auf die faktische Möglichkeit des Auftraggebers, eine Neuausschreibung des Leistungsbereichs SITA auf belastbarer Grundlage zu beginnen. Eine abschließende Aussage, ab welchem Zeitpunkt diese Standorte tatsächlich zur Verfügung stehen und wie die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in diesen Standorten sein werden, kann gegenwärtig noch nicht getroffen werden. Sollte sich der Auftraggeber sogar dazu entscheiden, auf eine Internalisierung ganz oder teilweise zu verzichten, müssten diese Standorte erst auf anderem Wege beschafft und realisiert werden. Standort, Betreiber und Infrastruktur der primären Kernnetzstandorte sind aber zentrale Informationen, die für eine Neuausschreibung SITA benötigt werden. Da diese Informationen noch nicht zur Verfügung stehen, müsste hier mit Annahmen gearbeitet werden. Sollten diese Annahmen in der Realität nicht eintreten, hätte dies höchst wahrscheinlich gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines zuvor bezuschlagten Angebots.
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Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Vertragsverlängerung um 10 Monate bis zum 31.03.2028 einschließlich Verschiebung der Migrationsphase 2 (Leistungsübergabe auf Nachfolgevertrag) als Bestandteil des laufenden Projektes Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (SVN NG).
Quelle: OJS 2024/S 015-042505 (2024-01-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren SITA - Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 / KDN III
Kurze Beschreibung:
Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den SID, stellt Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit dem SVN 2.0 ein zentrales Netzwerk zur Verfügung. Im SVN 2.0 sind die beiden Netze von Land und Kommunen zusammengeführt. Es verbindet etwa 800 Landesbehörden an über 2.500 Standorten miteinander und steht auch den Kommunalverwaltungen des Landes mit dem KDN III offen. Diesen Anteil verantwortet die KDN als Auftraggeber. Inzwischen sind etwa 400 kommunale Behörden an das SVN 2.0 angeschlossen. Zum Leistungsspektrum des SVN 2.0 / KDN III gehören die Sprach- und Datenkommunikation, die in einem exklusiven Netz mehrere zehntausend Mitarbeiter untereinander und mit ihren Kunden verbindet, ein leistungsfähiger und sicherer Internetübergang, Mobilkommunikation und die Softwarekomponenten für ein modernes E-Government. Vor dem Hintergrund des Auslaufens der Verträge im Leistungsbereich Sprachdienst zum SVN 2.0 und zum KDN III benötigen die Auftraggeber eine Folgelösung, über die diese Kommunikation unterbrechungsfrei sichergestellt werden soll. Diese Folgelösung soll den technischen Fortschritt, der seit Abschluss der Verträge über das SVN 2.0 / KDN III eingetreten ist, abbilden. Von der gegenständlichen Vergabemaßnahme im Leistungsbereich Sprachdienst für die kommunale Seite sind folgende wesentlichen Leistungen umfasst: Für die Vertragsdauer muss der Auftragnehmer die Übernahme und Weitervermittlung des aus dem SVN 2.0 / KDN III kommenden und für das öffentliche Fernsprechnetz bestimmten Breakout-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) sowie die Übergabe des aus dem öffentlichen Fernsprechnetz stammenden und für das SVN 2.0 / KDN III bestimmten Breakin-Verkehrs (Sprach- und Faxdaten) gewährleisten. Der Auftragnehmer hat für die Erbringung seiner Leistung die zentrale Kommunikationslösung bzw. die vorhandene Rechenzentrums- und Dienste-Infrastruktur des Freistaats Sachsen oder dessen Partnerfirmen an seine Infrastruktur anzubinden. Um die Leistungen aus der vorliegenden Ausschreibung verändern, überwachen oder administrieren zu können, stellt der Auftragnehmer entsprechende Portalfunktionen zur Verfügung. Das "Grundpaket" umfasst die Überlassung von 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen und die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation dieser 3.500 gleichzeitig verfügbaren Sprachkanälen. Eine Erweiterung auf mindestens 5.500 gleichzeitig verfügbare Sprachkanäle (sowohl für die Überlassung als auch für die Verschlüsselung der Signalisierung und Kommunikation) behalten sich die Auftraggeber ausdrücklich vor.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0.01 EUR 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: SID 2020-08a DR
Titel: Rahmenvertrag über Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz für das SVN 2.0 (Sprachdienst) – kommunale Seite

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verlängerungsvereinbarung zum Rahmenvertrag über Aufbau, Bereitstellung und Betrieb des Übergangs ins öffentliche Fernsprechnetz für das SVN 2.0 (Sprachdienst) – kommunale Seite.

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: KDN - Kommunale DatenNetz GmbH (KDN)
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Wiener Straße 128
Postleitzahl: 01219
Postort: Dresden
Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: schlosser@kdn-gmbh.de 📧
Telefon: +49 3513156955 📞

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Aufgrund des geringen Wertes der Auftragsänderung in Bezug auf den hiesigen Beschaffer (Ziffer 1.1) ist eine Bekanntmachung der Auftragsänderung nach § 132 Abs. 5 GWB nicht zwingend erforderlich. Aus Transparenzgründen hat sich der Auftraggeber entschieden, diese dennoch ohne Anerkennung einer entsprechenden Rechtspflicht zu veröffentlichen.
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Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: keine Angabe
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3419773800 📞
Fax: +49 3419771049 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB: Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-02-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Zum Zeitpunkt des Abschlusses des aktuellen Vertrags für SITA (kommunale Seite) war für den Auftraggeber nicht vorhersehbar, dass es aufgrund der aktuellen technischen Entwicklung deutlich stärker in den Fokus rücken wird, die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung der Leistungsbereiche in die eigene Hoheit zu überführen. Die digitale Souveränität gerade der öffentlichen Hand hat in den letzten Jahren eine Bedeutung erlangt, die dieses Thema zum Zeitpunkt des Abschlusses des aktuellen Vertrags für SITA (kommunale Seite) noch nicht hatte. Die öffentliche Hand muss angesichts der stetig steigenden Bedeutung der Nutzung von Daten und Informationstechnik in verstärktem Umfang Möglichkeiten schaffen, diese Daten und Informationstechnik selbstbestimmt zu nutzen und zu gestalten; Abhängigkeiten zu privaten Betreibern und Herstellern müssen reduziert werden. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der neuen möglichen Netzstrukturen bedingt durch Technologien wie SD-WAN, die im SVN NG genutzt werden sollen. Daher werden die Struktur der Verwaltungsnetze angepasst und somit die Kernnetzstandorte und Rechenzentrumsstandorte internalisiert müssen. Diese nicht vorhersehbare Tendenz zur Internalisierung der Standorte wird eine wesentliche Zielstellung von SVN NG sein. Die primären Kernnetzstandorte für die Kopplung der Leistungsbereiche werden aber nach aktueller Planung frühestens zum 1.10.2026 zur Verfügung stehen. Frühestens zu diesem Zeitpunkt kann daher die Anschaltung der Dienstleister für Telefonie und Mobilfunk und im Anschluss die Migration der Anschlüsse erfolgen. Eine frühere Bereitstellung der Kernnetzstandorte ist unter Berücksichtigung der erforderlichen konzeptionellen Vorarbeiten, der notwendigen Vergabeverfahren und der Zeit für den Aufbau der neuen Infrastruktur nicht möglich. Die Migration im Bereich SITA (kommunale Seite) würden vor diesem Hintergrund ohne eine weitere Verlängerung in Zeiträume fallen, in denen dies ein hohes technisches Risiko für den Auftraggeber darstellen würde. Eine Migration stellt den aus technischer Sicht risikobehaftetsten Schritt in einem IT- Projekt dar. Um diese Risiken auf ein vertretbares Maß zu minimieren ist es erforderlich, dass die aus technischer und organisatorischer Sicht notwendigen Personen mit ausreichenden Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dies wäre bei einer Migration von SITA (kommunale Seite) ohne die Verlängerung dieses Vertrags nicht sichergestellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts SVN NG wird mehrere Migrationsvorgänge mit sich bringen. Dies betrifft neben den Leistungen, die Gegenstand dieses Projekt sind, auch die Migration im Bereich der LAN- und WLAN-Komponenten. Diese werden zwar künftig nicht mehr unmittelbarer Bestandteil des SVN NG seien, aber die für das Netzwerk verantwortlichen Mitarbeiter bei den Kunden der KDN ebenfalls betreffen. Um diese verschiedenen Migrationsvorgänge risikoarm durchzuführen, werden nicht nur bei der KDN, sondern auch bei dessen Kunden Kapazitäten benötigt. Ohne eine Verlängerung des Vertrags für SITA (kommunale Seite) würden sich mehrere parallele Migrationsvorgänge überschneiden. Für die Minimierung der Risiken dieser Migrationsvorgänge werden zu einem nicht unerheblichen Teil jeweils dieselben Personen auf Seiten der KDN, aber auch Seiten von deren Kunden benötigt. Dies stellt ein nicht tolerables technisches Risiko dar. Daher ist es erforderlich, die Migrationsvorgänge zeitlich zu entzerren. Dies lässt sich zwangsläufig nur durch eine Verlängerung des Vertrags für den Bereiche SITA (kommunale Seite) und die daraus resultierende zeitliche Verschiebung der in diesem Bereich erforderlichen Migrationen darstellen. Hinzu kommt, dass sich die Migration im Bereich SITA (kommunale Seite) durch eine starke Abhängigkeit zu der SIDI-Plattform als technisch sehr komplex darstellt. Die Umsetzung des Gesamtprojekts SVN NG würde ohne die Verlängerung des Vertrags im Bereichen SITA (kommunale Seite) daher zu großen technischen Risiken führen. Dies ist für den Auftraggeber nicht akzeptabel, weil diese Risiken die Funktionsfähigkeit der Staats- und Kommunalverwaltung erheblich gefährden können. Die Zeitplanung für die Realisierung der primären Kernnetzstandorte hat schließlich auch Auswirkungen auf die faktische Möglichkeit des Auftraggebers, eine Neuausschreibung des Leistungsbereichs SITA (kommunale Seite) auf belastbarer Grundlage zu beginnen. Eine abschließende Aussage, ab welchem Zeitpunkt diese Standorte tatsächlich zur Verfügung stehen und wie die infrastrukturellen Rahmenbedingungen in diesen Standorten sein werden, kann gegenwärtig noch nicht getroffen werden. Sollte sich der Auftraggeber sogar dazu entscheiden, auf eine Internalisierung ganz oder teilweise zu verzichten, müssten diese Standorte erst auf anderem Wege beschafft und realisiert werden. Standort, Betreiber und Infrastruktur der primären Kernnetzstandorte sind aber zentrale Informationen, die für eine Neuausschreibung SITA (kommunale Seite) benötigt werden. Da diese Informationen noch nicht zur Verfügung stehen, müsste hier mit Annahmen gearbeitet werden. Sollten diese Annahmen in der Realität nicht eintreten, hätte dies höchst wahrscheinlich gravierende Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit eines zuvor bezuschlagten Angebots.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: CON-0001
Neuer Wert
Text:
Vertragsverlängerung um 10 Monate bis zum 31.03.2028 einschließlich Verschiebung der Migrationsphase 2 (Leistungsübergabe auf Nachfolgevertrag) als Bestandteil des laufenden Projektes Sächsisches Verwaltungsnetz Next Generation (SVN NG).
Quelle: OJS 2024/S 033-096506 (2024-02-13)