Vergabeverfahren Therapieplanungssoftware

Bezirkskliniken Mittelfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) des Bezirks Mittelfranken

Gegenstand ist die Lizenzierung und Implementierung einer Software zur Therapieplanung in den Kliniken des Auftraggebers einschl. Schnittstellen, Wartung und Pflege

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-25 Auftragsbekanntmachung
2022-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2024-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinsoftwarepaket
Referenznummer: Vergabeverfahren Therapieplanungssoftware
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Lizenzierung und Implementierung einer Software zur Therapieplanung in den Kliniken des Auftraggebers einschl. Schnittstellen, Wartung und Pflege
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinsoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Medizinsoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirkskliniken Mittelfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts (Kommunalunternehmen) des Bezirks Mittelfranken
Postanschrift: Feuchtwanger Str. 38
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.bezirkskliniken-mfr.de 🌏
E-Mail: w.renner@heuking.de 📧
Telefon: +49 8954031221 📞
Fax: +49 8954031521 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/97b14fdb-dd0e-4a80-8b46-db4e3afb0d87 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/97b14fdb-dd0e-4a80-8b46-db4e3afb0d87 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 167-437147
ABl. S-Ausgabe: 167

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lizenzierung und Implementierung einer Software zur Therapieplanung in den Kliniken des Auftraggebers einschl. Schnittstellen zu anderen Bestandssystemen des Auftraggebers, Wartung und Pflege sowie weiteren Leistungen gemäß Vergabeunterlagen
Dauer: 60 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Wartung und Pflege mit Laufzeit 60 Monate ab Abnahme wie oben ist Option des Auftraggebers, die nach Abnahme gezogen werden kann. Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten zu einem Monatsende schriftlich gekündigt wird.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
I.• Erkl des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft (BEW) bzw. jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (MB): 1. BEW/MB erklärt, dass keine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen (UN) zuzurechnen ist, nach den Straftatbeständen gem § 123 Nr. 1-10 GWB rechtskräftig verurteilt oder gegen UN keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. 2. BEW/MB erklärt, dass UN keine Verstöße iSv § 124 Abs. 1 oder gegen die Bestimmungen gem § 124 Abs. 2 vorliegen. 3. BEW/MB erklärt, dass er a) die gewerberechtl Vorauss für die Ausführung der Leistung selbst erfüllt o durch Dritte (zu erläutern), falls er diese Vorauss nicht selbst erfüllt, b) Mitarbeitern/Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers (AG) und der Vergabestelle (VSt) keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat, c) bei Rückfragen/weiteren Klärungsbedarf des AG, insbes zur Eignung, Bitte um Erläuterungen oder Nachweise (z. B. Bescheinigung Sozialversich, GZR- oder HR-Auszug, Bankerkl) unverzügl weitere gewünschte Angaben machen/Nachweise vorlegen wird, d) über eine gültige Haftpflichtvers verfügt, wonach BEW bzw. alle MB sowie Nachunternehmer (NU) in angem Höhe versichert ist/sind ODER er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entspr Versicherung abschließt, e) nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpfl ist o er darin eingetragen ist, Angabe von Nr/Register u f) AG unverzüglich informiere(n) u ggf aktualisierte Eigenerkl sowie ggf. Nachweise abgeben werde(n), falls sich während des weiteren Verfahrens (vor o nach Angebotsabgabe) Änderungen an den von ihm vorstehend erklärten Sachverhalten o anderen für ihn erkennbar relevanten Vorauss für eine Zuschlagserteilung ergeben.
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• Für BEW/MB Angabe von vollst Firmennamen, Anschrift Hauptsitz, vollst Namen des Ansprechp für alle Rückfragen der VSt an den BEW (Telefon, Telefax, EMail).
• Bei Bewerbergemeinschaften (BG) zusätzlich Angabe der Rechtsform der BG (derzeit u ab Beginn der Leistungserbringung), Erklärung über gesamtschuldn Haftung, Angabe eines bevollmächtigten Vertreters sowie Ansprechp für alle Rückfragen der VSt zur BG o deren Mitgl (Einzelperson) mit Telefon/Telefax/EMail.
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II.• Diese Anforderungen gelten entspr für einen NU/ein verbundenes UN, der/das wesentliche Leistungsanteile erbringen soll; von diesem ist eine Verpflichtungserkl mit entspr Angaben auf dem Formbl in den Vergabeunterlagen (VU) beizubringen (bei Unzumutbkt der Einreichung bereits mit dem Angebot Einreichung für NU auf Aufforderung der VSt vor abschl Wertung).
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• Einverständn mit der Speicherung/Verarbeitung der mitgeteilten personenbez Daten für das Vergabeverfahren, erf Einwilligungen von Dritten müssen auf Anforderung des AG belegt werden.
• Für diese Angaben sind die Formblätter in den herunterzuladenden VU zu verwenden.
• Angaben/Erklärungen/Nachweise (AEN), die von BEW nicht bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer vom AG zu bestimmenden Nachfrist bei BEW angefordert werden. Reicht der BEW die geforderten AEN nicht innerhalb einer vom AG verbindl gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot ausgeschlossen.
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AG ist nicht verpflichtet, BEW Gelegenheit zur Ergänzung seiner Angaben nach Ablauf der Angebotsfrist zu geben, dazu aber iRd VgV berechtigt.
III. Vgl. auch für Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Technische und berufliche Leistungsfähigkeit erf Angaben/Angaben nach III.1.2 und III.1.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
I. Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre 2018-2020 gesamt, Umsatz mit vergleichbaren Aufträgen, nämlich Lieferung, Installation und Pflege von Therapieplanungssoftware; netto, ohne Umsatzsteuer; nur Bewerber allein, nicht Konzern/verbundene Unternehmen); Angaben zur Dauer des Geschäftsjahres, falls nicht mit Kalenderjahr identisch, für das die vorstehenden Angaben gemacht wurden, sowie zum Beginn der Geschäftstätigkeit, bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit nach 2018; Verpflichtung, auf Anforderung des Auftraggebers unverzüglich Bilanzen/Bilanzauszüge für die beiden letzten Geschäftsjahre vorzulegen, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist.
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II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (III.1.1) gilt entspr.
III. Vgl. auch für Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Technische und berufliche Leistungsfähigkeit erf Angaben/Angaben nach III.1.1 und III.1.3.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
I.• Angabe von mind drei Referenzen (REF), die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung,
Art u Umfang sowie Komplexität vergleichbar sind und u. g. Mindestanforderungen erfüllen. Falls BEW keine eigenen REF, sondern REF anderer UN nennt, muss er erläutern, warum er sich auf die REF berufen kann. Dies gilt auch für REF von KonzernUN/UN, mit denen der BEW gesellschaftsrechtl verbunden ist. Vorlage v Bescheinigung anstelle des vollst ausgefüllten Formbl genügt nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer REF ausgefüllt werden, kann die REF mangels Überprüfbkt nicht berücks werden. Verweis auf allg Firmenprospekte o a beigefügte Unterl genügt nicht, andernfalls muss BEW damit rechnen, dass seine Eignung nicht festgest u das Angebot daher nicht berücksichtigt wird. Dazu ist Einverständn mit Rücksprache des AG mit REF-AG ohne weitere Rückspr mit/Zustimmg BEW zu erteilen. Auf Anforderung der VSt ist die jew REF durch eine Bescheinigg des REF-AG zu belegen. Angabe REF-AG, AN des REFauftrages (BEW/MB, ggf welches) o Dritter), Art u Umfang der eigenen Leistungen, Angaben zur Vergleichbkt; Angabe zu Mindestanf (s. u. "Möglicherweise geforderte Mindeststandards"); Ansprechp beim ReferenzAG mit Tel, Fax u/o E-Mail; Abdeckung aller zu erbringender Leistungen durch Referenzen. Der Auftraggeber kann hierzu und zu anderen Fragen im Zusammenhang mit der Referenz beim REF-AG mündlich oder schriftlich nachfragen. BEW erklärt sich durch Angabe der REF m Nachfragen des AG bei den jew REF-AGen o seine gesond Zust einverst, AG ist aber nicht verpfl, bei REF-AG nachzufragen, auch dann nicht, wenn er bei and REF-AG oder and REF nachfragt.
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• für Auswahlkriterien zus. Angaben:
- Referenzauftraggeber ist ein Krankhaus bzw. Krankenhauskonzern in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft ja/nein; falls ja, Erläuterung;
- Der Referenzauftraggeber weist mindestens 2.000 Beschäftigte auf ja/nein; falls ja, Erläuterung;
- Der Referenzauftraggeber hat Organisationsstruktur mit mehreren örtliche getrennten Standorten mit einer zentralen Abrechnungsstelle ja/nein; falls ja, Erläuterung;
- Erfolgreiche Implementierung der Software, die Gegenstand eines Angebots des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein soll, durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, deren Abnahme und der Produktivbetrieb beim Referenzgeber für mindestens sechs Monate ohne Kündigung ja/nein; falls ja, Erläuterung.
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• Angabe zur Anzahl der jahresdurchschnittl Beschäftigten, die , die in der /den zuständigen Niederlassung(en) mit vergleichbaren Aufträgen befasst ist, nämlich Lieferung, Installation und Pflege von Therapieplanungssoftware, für 2018, 2019, 2020.
• Erklärung zu NU u Einrichtung entspr Erkl u ggf. Nachweise, wonach BEW erklärt, dass er sich hins seiner Eignung für dieses Projekts auf Kenntnisse, Fähigkeiten, Ressourcen oa Mittel Dritter beruft. Auf Verl der VSt/des AG hat der BEW unverzügl die Verpflichtungserkl für wesentliche Teilleistungen auf der Vorlage des Formbl Verpflichtungserkl des Dritten dazu vorlegen, dass ihm die erf Mittel dieser UN zur Verfügung stehen, u für UN, die nach ihrem Umfang u/o ihrer Bedeutung wesentl Leistungsteile erbringen sollen, entspr Erkl u auf Anforderung Nachweise zur Eignung, wie sie in diesen VU gefordert sind. Hierzu ist Beschreibung der Teilleistung sowie Name u Adresse des Dritte u Art u Weise der Einbindung des Dritten (z. B. NU) erforderlich.
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II. Ziff. II unter Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder
Handelsregister (III.1.1) gilt entspr.
III. Vgl. auch für Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister erf Angaben/Angaben nach III.1.1 und III.1.2.
Mindeststandards:
• Mindestanforderungen an Referenzen:
Die Referenzen müssen mindestens die Lizenzierung und Implementierung mit erfolgreicher Abnahme sowie Pflege einer Therapieplanungssoftware für Institutionen beinhalten, welche Krankenhausleistungen in vergleichbarem Umfang erbringen, und müssen aktuell sein, also in den letzten drei Jahren abgeschlossene Implementierungen betreffen.
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Verfügt der Bewerber über mehrere Niederlassungen, so muss sich die Referenz auf die Niederlassung(en) beziehen, die den Auftrag ausführen soll(en). Andernfalls muss der Bewerber unter „Bemerkungen“ nachvollziehbar darlegen, wie er geeignetes Personal, das über die erforderlichen Erfahrungen verfügt, aus anderen Standorten hinzuzieht. Fehlen solche Ausführungen oder sind diese nicht nachvollziehbar, kann die Referenz nicht berücksichtigt werden.
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Die Referenz muss die erfolgreiche Implementierung der Software, die Gegenstand eines Angebots des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein soll, durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, deren Abnahme und der Produktivbetrieb beim Referenzgeber für mindestens sechs Monate ohne Kündigung, beinhalten.
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Für die Referenz müssen alle geforderten Angaben gemacht werden: Referenzauftraggeber (voller Name) und Art der Einrichtung, z. B. Klinik in öffentlicher Trägerschaft; Zeitpunkt/Zeitraum der Leistungserbringung (Kalenderdaten); Auftragnehmer des Referenzauftrages (Bewerber selbst, Mitglied der Bewerbergemeinschaft (welches?) oder Dritter; bitte vollständiger Unternehmensname); Beschreibung von Art und Umfang der eigenen Leistungen des Bewerbers (ggf. in Abgrenzung zu Leistungen anderer Unternehmen, z. B. Unterauftragnehmer, ARGE-Partner, in dem Auftrag) sowie möglichst weitere Angaben zur Vergleichbarkeit, Besonderheiten des Auftrags, ggf. Bemerkungen; Ansprechpartner beim Referenzauftraggeber; Telefon-Nr., Fax und/oder E-Mail Ansprechpartner; Angabe, ob Referenzauftraggeber ein Krankhaus bzw. Krankenhauskonzern in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft ist, falls ja, Erläuterung; Angabe, ob Referenzauftraggeber mindestens 2.000 Beschäftigte aufweist, falls ja, Erläuterung; Angabe, ob Referenzauftraggeber Organisationsstruktur mit mehreren örtlich getrennten Standorten mit einer zentralen Abrechnungsstelle aufweist, falls ja, Erläuterung.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Vertragsbedingungen des Auftraggebers

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bewertung von maximal 5 Unternehmensreferenzen nach folgendem Punktesystem:
- Referenzgeber ist ein Krankenhaus bzw. Krankenhauskonzern in öffentlicher oder gemeinnütziger Trägerschaft: 2 Punkte je Referenz;
- Der Referenzgeber weist mindestens 2.000 Beschäftigte auf: 1 Punkt je Referenz;
- Der Referenzgeber hat eine Organisationsstruktur mit mehreren örtlich getrennten Standorten mit einer zentralen Abrechnungsstelle: 1 Punkt je Referenz.
Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden die drei geeigneten Bewerber mit den danach höchsten Punktzahlen. Mindestvoraussetzung für die Wertung einer Referenz ist die erfolgreiche Implementierung der Software, die Gegenstand eines Angebots des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft sein soll, durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft, deren Abnahme und der Produktivbetrieb beim Referenzgeber für mindestens sechs Monate ohne Kündigung.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-10-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalunternehmen
Kontakt
Internetadresse: www.bezirkskliniken-mfr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/97b14fdb-dd0e-4a80-8b46-db4e3afb0d87 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 167-437147 (2021-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-07-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand ist die Lizenzierung und Implementierung einer Software zur Therapieplanung in den Kliniken des Auftraggebers einschl. Schnittstellen, Wartung und Pflege.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Feuchtwanger Straße 38

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-07-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 136-388921
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 167-437147
ABl. S-Ausgabe: 136

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Wartung und Pflege mit Laufzeit 60 Monate ab Abnahme ist Option des Auftraggebers, die nach Abnahme gezogen werden kann. Der Vertrag verlängert sich darüber hinaus jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Vertragspartei mit einer Vorlaufzeit von 18 Monaten zu einem Monatsende schriftlich gekündigt wird.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ansbach

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anforderungskatalog der Leistungsbeschreibung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungskonzept
Preis (Gewichtung): 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-07-06 📅
Name: Softsolution International Oy
Postanschrift: Ratsumiehenkatu 1
Postort: Lahti
Postleitzahl: 15830
Land: Finnland 🇫🇮
Päijät-Häme 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Kliniken in öffentlicher Trägerschaft (Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik, Neurologie, Neurologische Rehabilitation, Geriatrische Rehabilitation und Maßregelvollzug)
Kontakt
Kontaktperson: Vertreter der Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach dem Vierten Teil des GWB sowie insbesondere den dort geregelten Fristen für deren Geltendmachung, insbesondere den nachfolgenden Bestimmungen:
§ 160 Abs. 3 GWB lautet wie folgt:
„Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
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§ 135 GWB lautet wie folgt:
Unwirksamkeit
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,
mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Die Vergabe ist hier bereits durch Aufhebung beendet. Eine wirksame Aushebung kann nicht mehr zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Quelle: OJS 2022/S 136-388921 (2022-07-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren Therapieplanungssoftware
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Medizinsoftwarepaket 📦
Beschreibung
Interne Kennung: Vergabeverfahren Therapieplanungssoftware
Beschreibung der Beschaffung:
Lizenzierung und Implementierung einer Software zur Therapieplanung in den Kliniken des Auftraggebers einschl. Schnittstellen zu anderen Bestandssystemen des Auftraggebers, Wartung und Pflege sowie weiteren Leistungen gemäß Vergabeunterlagen
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Einführung RehaTIS in weiteren Kliniken
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-09-10 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 100 260 EUR 💰
Kennung des Angebots: Einführung RehaTIS in weiteren Kliniken
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Softsolution International Oy
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Softsolution International OY
Nationale Registrierungsnummer: 599.678 (Helsinki)
Postleitzahl: 15830
Postort: Lahti
Region: Päijät-Häme 🏙️
Land: Finnland 🇫🇮
E-Mail: pstamm@softsolution.de 📧
Telefon: 000 📞

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Bezirkskliniken Mittelfranken, Anstalt des öffentlichen Rechts
Nationale Registrierungsnummer: DE 239 862 255
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: zentrale.vergabestelle@bezirkskliniken-mfr.de 📧
Telefon: 000 📞

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811 335 517
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: 000 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrags hinsichtlich der Unwirksamkeit der Auftragsänderung beträgt 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Änderungsbekanntmachung (§ 135 Abs. 2 Satz 2 GWB).
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-22+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Änderung als zusätzl. Leistung erford. (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB): Grundlage für Ausschreibung Therapieplanungssoftware im Jahr 2021 war Annahme, dass Einführung Software an weiteren Standorten mit internen Key Usern sowohl hstl. fachlicher Komplexität als auch hstl. erford. personellen Ressourcen u. damit verbundenen Aufwands möglich. Dabei wurde von einfacher Softwareeinführung mit standard. Prozessen u. ohne Erford. von Eingriffen in Software ausgegangen. Für Einführung waren pro Klinik folg. Ressourcen vorgesehen: Teilprojektleitung, gleichzeitig Therapieleitung, u. zwei weitere Personen aus interner Abteilung für Innovation u. Digitalisierung zur Prozesssicherung. Zu diesem Zeitpunkt keine Erfahrung mit Therapieplanung u. Software, aber es wurde davon ausgegangen, dass sich Kenntnisse erarbeiten ließen. Erforderlich für Umsetzung, um vertraglichen Leistungssoll, nämlich vollständige Einführung u. Nutzbarkeit d. Software, zu erreichen: Betriebsanalyse, Stammdatenschulung, Begleitung d. Dateneinrichtung u. Prozessgestaltung u. weitere Nebenleistungen. Mittlerweile herausgestellt, dass Einführung durch Key User in weiteren Kliniken nicht umsetzbar. Key User wurden geschult u. begleiteten das Projekt eng, um Wissen u. Erfahrung an and. Standorten zu multiplizieren; alles Erford. unternommen, um ursprüngliches Modell umzusetzen. Bei Implementierung in erster Klinik zeigte sich jedoch, dass Einführung Software ausschl. mit interner Unterstützung an allen Standorten unter gegeb. Umständen nicht möglich. Komplexität Software wurde unterschätzt u. Anford. an standortübergreifende Implementierung übersteigen interne Ressourcen, im Einzelnen: -Aufgaben deutlich komplexer als angenommen u. durch interne Key User jedenfalls mit beauftragter Software nicht zu bewältigen. Insb. im Rahmen Begleitung Dateneinrichtung u. Prozessgestaltung für Anp. Software an Therapieplanung in einzelnen Kliniken mit deutl. Unterschieden zeitliche Taktung, einzusetzendes Personal, dessen Verfügbarkeit, erforderliche Räumlichkeiten u. Behandlungspfade, mehr als unerhebliche u. nicht nur vereinzelte Eingriffe in Software erforderlich, nur durch eigene Kräfte des AN umsetzbar, insb. aus folg. Gründen: Software urspr. konzipiert für Rehakliniken u. nicht für Psychiatrien; AG ist für AN Pilothaus im Bereich Psychiatrie, daher sind Anp. an Bereich Psychiatrie unvermeidlich. Anp. daher insb. an folg. Stellen erforderlich: Einbindung Schule für Kranke in Kinder- u. Jugendpsychiatrie; Anp. Behandlungspfade auf Akutpatientenklientel; Anp. Abrechnungsmodel für Psychiatrie. Vornahme d. Anp. nur durch bisherigen AN mit Entwicklerzugang zu Software. -Umsetzung nach KHZG bis Ende November (Schlussverwendungsnachweis). Leistungen nicht in ursprünglichen VU vorgesehen u. bisher nicht vertraglich vereinbart: Einführung in weiteren Kliniken zwar Gegenstand des bisherigen Vertrags (vgl. Ziff. 1 des Preisblatts für Ausschreibung), Einführungsunterstützung in den o. g. Schritten aber nicht mit AN vereinbart. Wechsel des AN aus wirtschaftlichen u./od. technischen Gründen nicht mgl.: Anderer Dienstleister verfügt nicht über erford. Mglkt. des Eingriffs in Software für Software- Anp. an Therapieplanung in einzelnen Kliniken, die sich deutlich voneinander unterscheiden (siehe oben). Umsetzung lässt sich nicht durch bloße nutzerseitige Einstellungen in Software erreichen. Daher scheidet Beauftragung Dritter aus zwing. technischen Gründen aus. Damit war im Rahmen d, Ausschreibung nicht zu rechnen. Dies verstößt auch nicht gg. zwingende vertragl. Vorgaben. Dritter verfügt im Vergleich zum bereits eingesetzten Projektmanager nicht über spezifisches Wissen u. Erfahrung mit bereits eingesetzter Software, die es zu implementieren gilt; Vernetzung mit bisher eingesetztem Projektleiter gewährleistet zutreffende Umsetzung erford. Änderungen. Selbst notwendige Parametrisierungen u. Software-Änderungen könnten von anderen Anbietern nicht mit hinr. Sicherheit umgesetzt werden, da vollständige Einarbeitung in Software nur beim Hersteller möglich wäre, der dies nur für eigene Mitarbeiter sicherstellt. Fehlerhafte Umsetzung wäre aber für AG nicht zumutbar, da Planung VS für Durchführung d. Therapien ist u. bei systematischen Fehlern mit vielen Ausfällen zu rechnen wäre, was Gesundheitsversorgung d. Patienten u. Aufgabenerfüllung d. AG beeinträchtigt. AN kennt spezifischen IT-Sicherheitsanford. u. -risiken d. eingesetzten Software. Dritter müsste sich erst in Sicherheitsaspekte einarbeiten, was zu Sicherheitslücken führen u. Interoperabilität gefährden könnte. Wechsel AN mit erheblichen Schwierigkeiten u. beträchtlichen Zusatzkosten für AG verbunden: Dritter mangels tieferer Kenntnisse d. Software nach aller Voraussicht u. Üblichkeiten d. Marktes nicht bereit, für Funktionsfähigkeit u. Richtigkeit eingerichteter Software einzustehen u. dafür zu haften. Damit zu rechnen, dass Dritter bei jedweden Fehlern auf Hersteller verweisen würde, während Hersteller auf Dritten, d. Einrichtung vorgenommen hat, verweisen würde, u. AG damit in faktische Haftungslücke fallen würde, was unzumutbar ist. Dritter müsste sich erst voraussichtlich langwierig u. aufwendig in Software einarbeiten. Anstelle Betrags v. EUR 100.260 (netto) auch bei konserv. Schätzung mind. mit EUR 205.000 (netto) zu rechnen, weil zur Erreichung Terminvorgabe erhöhter Personaleinsatz notwendig wäre. Zum Einführungsaufwand von 83,5 Beratertagen, bei gemitteltem Tagessatz i.H.v. EUR 1.100, kommen Zusatzaufwendungen für Vor-Ort-Bespr. u. Projektmanagement. Kurzfristige Einarbeitung in Software u. Prozessabläufe beim AG wird mit 10-15 ganztägigen Vor-Ort-Bespr. u. etwa doppeltem Aufwand für Vor- u. Nachbereitung Termine mit 2 Beratern á EUR 1.300 eingeschätzt. Für tiefe Einarbeitung in Software veranschlagt Hersteller ca. 240 h. Preis nicht um mehr als 50 % des Wertes ursprünglichen Auftrages erhöht: Gesamtpreis Leistungen d. Änderung: EUR 100.260 (netto); Urspr. Auftragswert: EUR 696.800 (netto).
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: RES-0000
Neuer Wert
Text:
Einführung RehaTIS in der Psychatrie Ansbach PSY-BKA, in der Psychiatrie Erlangen (PSY-KAE) sowie in der ZNR
Quelle: OJS 2024/S 229-716238 (2024-11-22)