Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“) erzielen:
Die Gewobag wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs 8 bis max. 12 geeignete Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist nur dann prüffähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen:
—— Hintergrund/Problem/Herausforderung,
—— Aufgabe/Zielsetzung,
—— Strategische Herangehensweise,
—— Idee/Kreation,
—— Planung und Umsetzung,
—— Ergebnisse,
—— Mitteleinsatz,
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto):
— Auftraggeber mit Adresse,
— zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2016).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden, welche sich wie folgt zusammensetzen:
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (Maßstab Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (2 Punkte),
— innovative und neuartige Umsetzung von klassischen Eventformaten (B2B, B2C) (3 Punkte),
— Leistung mit dem Thema Stadt-/Quartiersentwicklung (3 Punkte),
— Event im Rahmen der Kulturförderung (2 Punkte),
— Eventtechnische Leistung im Rahmen des Stakeholdermanagements (2 Punkte),
— Hybride und/oder digitale Eventformate (3 Punkte).
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
— möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).