Vergabeverfahren zur Beschaffung von Leistungen „Strategie, Konzeption, Beratung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen im Rahmen des Eventmanagements“
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung. Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Hands-on Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein. Es soll ein Pool von 4 bis 6 Agenturen aufgebaut werden, welcher die Gewobag im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 (zzgl. optionaler Verlängerungen) im Bereich Eventmanagement unterstützt und beratend zur Seite steht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Organisation von Kulturveranstaltungen
Referenznummer: 081-21
Kurze Beschreibung:
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Hands-on Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein.
Es soll ein Pool von 4 bis 6 Agenturen aufgebaut werden, welcher die Gewobag im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 (zzgl. optionaler Verlängerungen) im Bereich Eventmanagement unterstützt und beratend zur Seite steht.
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Hands-on Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein.
Es soll ein Pool von 4 bis 6 Agenturen aufgebaut werden, welcher die Gewobag im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 (zzgl. optionaler Verlängerungen) im Bereich Eventmanagement unterstützt und beratend zur Seite steht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Organisation von Kulturveranstaltungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
Postanschrift: Alt-Moabit 101 A
Postleitzahl: 10559
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gewobag.de🌏
E-Mail: einkauf@gewobag.de📧
URL der Dokumente: https://my.vergabeplattform.berlin.de🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-04-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-27 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 081-209039
ABl. S-Ausgabe: 81
Zusätzliche Informationen
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 17.5.2021, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Versicherung:
Der Bieter muss erklären, er/sie den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) jährlich zweifach maximiert auf alle anderen Versicherungsfälle erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.
4. Pitchhonorar:
Die Gewobag wird die Teilnahme an dem Vergabeverfahren mit jeweils 2 500 EUR (brutto) vergüten. Anspruchsvoraussetzung ist ein wertungsfähiges verbindliches Angebot nach Aufforderung zur Ange-botsabgabe durch die Gewobag zur Abgabe eines finalen Angebots.
Die Bieter, mit denen die Gewobag eine Rahmenvereinbarung abschließt, haben keinen Anspruch auf das Pitchhonorar.
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 17.5.2021, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Versicherung:
Der Bieter muss erklären, er/sie den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) jährlich zweifach maximiert auf alle anderen Versicherungsfälle erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.
4. Pitchhonorar:
Die Gewobag wird die Teilnahme an dem Vergabeverfahren mit jeweils 2 500 EUR (brutto) vergüten. Anspruchsvoraussetzung ist ein wertungsfähiges verbindliches Angebot nach Aufforderung zur Ange-botsabgabe durch die Gewobag zur Abgabe eines finalen Angebots.
Die Bieter, mit denen die Gewobag eine Rahmenvereinbarung abschließt, haben keinen Anspruch auf das Pitchhonorar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Hands-on Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Hands-on Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein.
Es soll ein Pool von 4 bis 6 Agenturen aufgebaut werden, welcher die Gewobag im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 31.12.2023 (zzgl. optionaler Verlängerungen) im Bereich Eventmanagement unterstützt und beratend zur Seite…
… steht.
… steht. Im Zuge dessen sollen gemeinsam mit der Gewobag die konzeptionellen, technischen und inhaltlichen Anforderungen an unterschiedliche Veranstaltungen erarbeitet, darauf aufbauend Inhalte und Funktionen konzipiert und im nächsten Schritt umgesetzt werden. Je nach Einzelevent werden unterschiedliche Leistungen bzw. Teilleistungen beauftragt.
Zu den zu erbringenden Leistungen gehören:
Übergeordnete Aufgaben im Bereich Eventmanagement bzw. Eventsupport:
— Konzeption/Ideenfindung und Strategieentwicklung,
— Planung/Feinplanung von Projekten,
— Umsetzung der geplanten Veranstaltungen,
— Nachbereitung der Projekte und Entwicklung von Key-Learnings.
Aufgaben im Detail beinhalten unter anderem:
— Professionelle Beratung, kreative/innovative Konzeption nach vorgegebenen Rahmenbedingungen, Budgetierung, grobe Zeitplanung, Präsentation der Vorschläge,
— Planung/Feinplanung,
— Beratung der Gewobag zu Eventmaßnahmen, Entwicklung einer detaillierten Zeitplanung, Übernahme der Dienstleister- und Ämterkommunikation, Recherche, Beauftragung und Organisation von Dienstleistern (u. a. Locations, Ausstattung wie Möbel oder Dekoration, Catering, Personal, Logistik, Künstler und/oder Veranstaltungstechnik, Sanitäranlagen, Aktivierungsmodule, Genehmigungen, Konfektionierung), Erstellung von Grundriss-/Stromplänen und ggf. Sicherheitskonzepten, ggf. Produktion von Werbeartikeln, Übernahme oder Support im Einladungsmanagement bzw. der Akquise von Partnern oder Dienstleistern, Sicherstellung, dass die Maßnahmen der Marke Gewobag entsprechen bzw. die Rahmenbedingungen erfüllen, Beratung und Entwicklung von Ideen zur Vermarktung/Bewerbung und Bekanntmachung des Events (Generierung von TeilnehmerInnen über digitalen und analogen Medienmix)
— Beratung der Gewobag zu Eventmaßnahmen, Entwicklung einer detaillierten Zeitplanung, Übernahme der Dienstleister- und Ämterkommunikation, Recherche, Beauftragung und Organisation von Dienstleistern (u. a. Locations, Ausstattung wie Möbel oder Dekoration, Catering, Personal, Logistik, Künstler und/oder Veranstaltungstechnik, Sanitäranlagen, Aktivierungsmodule, Genehmigungen, Konfektionierung), Erstellung von Grundriss-/Stromplänen und ggf. Sicherheitskonzepten, ggf. Produktion von Werbeartikeln, Übernahme oder Support im Einladungsmanagement bzw. der Akquise von Partnern oder Dienstleistern, Sicherstellung, dass die Maßnahmen der Marke Gewobag entsprechen bzw. die Rahmenbedingungen erfüllen, Beratung und Entwicklung von Ideen zur Vermarktung/Bewerbung und Bekanntmachung des Events (Generierung von TeilnehmerInnen über digitalen und analogen Medienmix)
Umsetzung,
— Auf- und Abbauten des Veranstaltungs-Set-Ups, Koordination von Dienstleistern inkl. Einweisung des Personals, Kontrolle des Zeitmanagements, Künstler- bzw. Technikbetreuung, Sicherstellung, dass Kundenwünsche und die Maßnahmen entsprechend der Marke Gewobag umgesetzt werden, Sicherstellung von ProjektleiterIn/AnsprechpartnerIn vor Ort
— Auf- und Abbauten des Veranstaltungs-Set-Ups, Koordination von Dienstleistern inkl. Einweisung des Personals, Kontrolle des Zeitmanagements, Künstler- bzw. Technikbetreuung, Sicherstellung, dass Kundenwünsche und die Maßnahmen entsprechend der Marke Gewobag umgesetzt werden, Sicherstellung von ProjektleiterIn/AnsprechpartnerIn vor Ort
Nachbereitung,
— Erstellung von Key-Learnings, Teilnahme bzw. Koordination von Feedbackmeetings mit dem Projektteam der Gewobag, Kontrolle der Materialien bei Rückführung in das Materiallager der Gewobag, bei Bedarf Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensersatzforderungen (Zuarbeiten für Versicherungen etc.),
— Erstellung von Key-Learnings, Teilnahme bzw. Koordination von Feedbackmeetings mit dem Projektteam der Gewobag, Kontrolle der Materialien bei Rückführung in das Materiallager der Gewobag, bei Bedarf Unterstützung bei der Abwicklung von Schadensersatzforderungen (Zuarbeiten für Versicherungen etc.),
— Vornehmlich geht es inhaltlich um drei unterschiedliche Eventformate: Kiez- und Mieterfeste, Neubauveranstaltungen sowie Messeauftritte und sonstige Events wie bspw. das Mitarbeiterfest, welches einmal im Jahr stattfindet.
Regelmäßige Veranstaltungstypen:
— Kiez- und Mieterfeste,
— Neubauveranstaltungen,
— Messeauftritte und sonstige Events.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Die Gewobag muss die jeweiligen Optionen bis zum 30.6.2023 (1. Verlängerungsoption) und bis zum 30.6.2024 (2. Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben.
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Die Gewobag muss die jeweiligen Optionen bis zum 30.6.2023 (1. Verlängerungsoption) und bis zum 30.6.2024 (2. Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben.
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Beschreibung der Optionen:
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Die Gewobag muss die jeweiligen Optionen bis zum 30.6.2023 (1. Verlängerungsoption) und bis zum 30.6.2024 (2. Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben.
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Die Gewobag muss die jeweiligen Optionen bis zum 30.6.2023 (1. Verlängerungsoption) und bis zum 30.6.2024 (2. Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben.
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter/bei Bietergemeinschaften der bevollmächtigte Vertreter für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft erklärt, dass:
— er/sie alle rechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt/erfüllen,
— er bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— sein/ihr Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
— er/sie im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
— er/sie seine/ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt hat/haben,
— keine der Personen, deren Verhalten ihm/ihnen zuzurechnen ist, aus einem der in § 123 GWB genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist,
— er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss aus dem Bieterkreis zur Folge haben kann,
— insbesondere die getätigten Angaben und Erklärungen zu den Eignungskriterien der Wahrheit entsprechen,
— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
— er/sie insb. § 19 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zur Kenntnis genommen hat und beachten wird/werden.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Gewobag behält sich vor, vor Zuschlagserteilung geeignete Nachweise von den Bietern/ den Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können. Legt der Bieter/die Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise nach Aufforderung durch Gewobag nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig vor, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Bei Bietern/Bietergemeinschaften aus dem EU-Ausland sind von der Gewobag geforderte Nachweise nach dem Recht ihres Heimatstaates zu erbringen. Soweit es um Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister geht, muss das Register Auskunft über nachfolgende Vorgänge erbringen: Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.), Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens, Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten. Sämtliche Nachweise, Bescheinigungen bzw. Erklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers auch für Nachunternehmer zu erbringen. Diese Anforderung gilt auch für Nachunternehmer von Bietern aus dem EU-Ausland.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Gewobag prüft den durchschnittlichen Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, (vgl. Ziffer II.2.4)) der Bekanntmachung)) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (Ziffer 4.2.1 Teilnahmeantrag), die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (Ziffer 4.2.2 Teilnahmeantrag), sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den vergangenen 5 Geschäftsjahren 2016 bis 2020 (Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Gewobag prüft den durchschnittlichen Umsatz (Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen, (vgl. Ziffer II.2.4)) der Bekanntmachung)) innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (Ziffer 4.2.1 Teilnahmeantrag), die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) eingesetzter Mitarbeiter innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre 2018 bis 2020 (Ziffer 4.2.2 Teilnahmeantrag), sowie Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (vgl. Ziffer II.2.4) der Bekanntmachung) in den vergangenen 5 Geschäftsjahren 2016 bis 2020 (Ziffer 4.2.3 Teilnahmeantrag).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Unter einer Referenz versteht die Gewobag die konzeptionelle Entwicklung und Durchführung der Eventorganisation, idealer Weise mit dem Schwerpunkt Immobilienwirtschaft.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist nur dann prüffähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen:
—— Hintergrund/Problem/Herausforderung,
—— Aufgabe/Zielsetzung,
—— Strategische Herangehensweise,
—— Idee/Kreation,
—— Planung und Umsetzung,
—— Ergebnisse,
—— Mitteleinsatz,
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto),
— Auftraggeber mit Adresse,
— Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2016).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden, welche sich wie folgt zusammensetzen:
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (Maßstab Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (2 Punkte),
— Innovative und neuartige Umsetzung von klassischen Eventformaten (B2B, B2C) (3 Punkte),
— Leistung mit dem Thema Stadt-/Quartiersentwicklung (3 Punkte),
— Event im Rahmen der Kulturförderung (2 Punkte),
— Eventtechnische Leistung im Rahmen des Stakeholdermanagements (2 Punkte),
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
— Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Mindeststandards:
Mit den Referenzleistungen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen.
Unter einer Referenz versteht die Gewobag die konzeptionelle Entwicklung und Durchführung der Eventorganisation, idealer Weise mit dem Schwerpunkt Immobilienwirtschaft.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist nur dann prüffähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen:
—— Hintergrund/Problem/Herausforderung,
—— Aufgabe/Zielsetzung,
—— Strategische Herangehensweise,
—— Idee/Kreation,
—— Planung und Umsetzung,
—— Ergebnisse,
—— Mitteleinsatz,
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto),
— Auftraggeber mit Adresse,
— Zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2016).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden, welche sich wie folgt zusammensetzen:
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (Maßstab Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (2 Punkte),
— innovative und neuartige Umsetzung von klassischen Eventformaten (B2B, B2C) (3 Punkte),
— Leistung mit dem Thema Stadt-/Quartiersentwicklung (3 Punkte),
— Event im Rahmen der Kulturförderung (2 Punkte),
— eventtechnische Leistung im Rahmen des Stakeholdermanagements (2 Punkte),
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
— Möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Das BerlAVG ist zu beachten.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 8
Höchstzahl der Bewerber: 12
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“) erzielen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und der beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bewerber/ Bewerbergemeinschaften durchführen. Bei der Prüfung der beruflichen Leistungsfähigkeit können die Bewerber/Bewerbergemeinschaften max. 100 Punkte (Ziffer 4.2.3 dieses Formblattes „Teilnahmeantrag“) erzielen:
Die Gewobag wird nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs 8 bis max. 12 geeignete Unternehmen mit den höchsten Punktzahlen zur Angebotsabgabe und zu Verhandlungen auffordern.
Generell unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer „vergleichbaren Leistung“ zusammenzufassen.
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um der Gewobag die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen im Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen. Aus Sicht der Gewobag sind die in der jeweiligen Ziffer zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend vollständig auszufüllenden Tabellen zum Nachweis des jeweiligen Aspektes der Eignung ausreichend.
Eine Projektreferenz ist nur dann prüffähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:
— Beschreibung der erbrachten Leistungen:
—— Hintergrund/Problem/Herausforderung,
—— Aufgabe/Zielsetzung,
—— Strategische Herangehensweise,
—— Idee/Kreation,
—— Planung und Umsetzung,
—— Ergebnisse,
—— Mitteleinsatz,
— Gesamtauftragsvolumen (brutto) bzw. voraussichtliches Gesamtauftragsvolumen (brutto):
— Auftraggeber mit Adresse,
— zuständige Abteilung beim Auftraggeber, Telefonnummer,
— Zeitraum der Erbringung der erbrachten Leistung (MM/JJ bis MM/JJ, Abschluss nicht vor 2016).
Für jede wertungsfähige Referenz können max. 20 Punkte erreicht werden, welche sich wie folgt zusammensetzen:
5 Punkte erhält eine wertungsfähige Referenz (Maßstab Ziffer II.2.4) Bekanntmachung).
Max. 15 Zusatzpunkte kann ein Bewerber erzielen, wenn in dem benannten Referenzprojekt zusätzlich zu den Mindestanforderungen eine oder mehrere der folgenden Leistungen erbracht wurden bzw. das Referenzprojekt folgenden Spezifika entsprochen hat:
— Leistung für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht (2 Punkte),
— innovative und neuartige Umsetzung von klassischen Eventformaten (B2B, B2C) (3 Punkte),
— Leistung mit dem Thema Stadt-/Quartiersentwicklung (3 Punkte),
— Event im Rahmen der Kulturförderung (2 Punkte),
— Eventtechnische Leistung im Rahmen des Stakeholdermanagements (2 Punkte),
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bewerber, die eine zwingend geforderte Angabe in Bezug auf eine Referenz nicht machen, müssen auf diesen Umstand eindeutig hinweisen und dies schriftlich begründen. Die Gewobag behält sich vor, anhand der gegebenen Begründung über eine Wertung der betreffenden Referenz zu entscheiden. Fehlen geforderte Angaben ohne Begründung, wird die Referenz nicht gewertet.
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Gewobag ist zur Prüfung der Eignung vergaberechtlich verpflichtet und muss – trotz der unterbliebenen Nennung bspw. des Referenz-Auftraggebers – in der Lage sein, die Wertungsfähigkeit und insb. die Vergleichbarkeit der angegebenen Referenz prüfen zu können. Die Prüffähigkeit können Bieter bspw. durch folgende Maßnahmen herstellen:
— Begründung, weshalb Nennung nicht möglich (zwingend),
— möglichst aussagekräftige Umschreibung Tätigkeit Referenzgeber (z. B. „Wohnungswirtschaft“).
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 6
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Von Fragen über den Stand der Auswertung der Bewerbung bitten wir abzusehen. Sie werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens über Ihre Berücksichtigung/Nichtberücksichtigung benachrichtigt.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 17.5.2021, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten oder Unklarheiten, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich, spätestens bis 17.5.2021, 10.00 Uhr, darauf hinzuweisen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu diesem Zeitpunkt bei dem in Ziffer I.1) der Bekanntmachung genannten auf dem Profil der Gewobag auf der Vergabeplattform des Landes Berlin eingegangen sind.
2. Die Gewobag behält sich vor, nach Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote geeignete Nachweise von den Bietern/Bietergemeinschaften zu fordern, um die abgegebenen Eigenerklärungen überprüfen zu können.
3. Versicherung:
Der Bieter muss erklären, er/sie den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) jährlich zweifach maximiert auf alle anderen Versicherungsfälle erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.
Der Bieter muss erklären, er/sie den Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und für sonstige Schäden (insb. Sach- und Vermögensschäden) jährlich zweifach maximiert auf alle anderen Versicherungsfälle erbringen wird und den Versicherungsschutz mit mindestens den genannten Merkmalen über die gesamte Laufzeit dieses Vertrags vorhalten wird.
4. Pitchhonorar:
Die Gewobag wird die Teilnahme an dem Vergabeverfahren mit jeweils 2 500 EUR (brutto) vergüten. Anspruchsvoraussetzung ist ein wertungsfähiges verbindliches Angebot nach Aufforderung zur Ange-botsabgabe durch die Gewobag zur Abgabe eines finalen Angebots.
Die Gewobag wird die Teilnahme an dem Vergabeverfahren mit jeweils 2 500 EUR (brutto) vergüten. Anspruchsvoraussetzung ist ein wertungsfähiges verbindliches Angebot nach Aufforderung zur Ange-botsabgabe durch die Gewobag zur Abgabe eines finalen Angebots.
Die Bieter, mit denen die Gewobag eine Rahmenvereinbarung abschließt, haben keinen Anspruch auf das Pitchhonorar.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem.§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit der eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (134 GWB) oder einen Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäische Union bekannt gemacht, endet die Frist dreißig Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 081-209039 (2021-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich
Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über
Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation
auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Handson Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über
unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein.
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich
Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über
Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation
auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Handson Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über
unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze ein.
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 3047081562📞
Fax: +49 3047081560 📠
Gesucht werden qualifizierte, kreative und professionelle Agenturen mit mehrjähriger Erfahrung im Bereich
Eventmanagement zur strategischen Begleitung und operativen Umsetzung.
Die Gewobag führt jährlich ca. 50 Veranstaltungen in unterschiedlichen Rahmen – von Richtfesten über
Grundsteinlegungen zu Stakeholder-Veranstaltungen – durch. Dabei setzt die Unternehmenskommunikation
auf eine konzeptionelle Herangehensweise, auf Innovation, Kreativität, überraschende Momente, Handson Mentalität sowie Nachhaltigkeit. Zunehmendes Gewicht nimmt die Digitalisierung bei Events über
unterschiedliche Module und Umsetzungsansätze…
… ein.
… ein
Beschreibung der Optionen:
Die Gewobag hat die Option, die Rahmenvereinbarung zweimal um je ein Jahr zu verlängern. Die Gewobag
muss die jeweiligen Optionen bis zum 30.06.2023 (1. Verlängerungsoption) und bis zum 30.06.2024 (2.
Verlängerungsoption) durch Erklärung der Inanspruchnahme in Textform ausgeübt haben.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Informationsveranstaltung WATERKANT Berlin
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept Grundsteinlegung WATERKANT Berlin
Personalkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 12,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation in der Verhandlung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5
Preis (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-10 📅
Name: BÄRLIN TEAM Eventdesign GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Name: Die neuen. bergmann communication gmbh
GLUT Berlin UG + Co. KG
sindholm GmbH
Postort: Düsseldorf
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentraler Einkauf
Internetadresse: www.gewobag.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Insb. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB sind zu beachten. Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag
ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen
Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn
der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines
geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und
Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung
einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat,
ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit
nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von
30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des
Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der
Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe oben
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2022/S 005-009284 (2022-01-04)