Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an vier Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter. Kurzüberblick Los 1: Rechencluster — Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten. Kurzüberblick Los 2: Speichersystem — Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Verfügbare Mittel Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei — Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR, — Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR. Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Maximalprinzip Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Supercomputer
Referenznummer: Uni-HD.2021.2_Helix_URZ
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an vier Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
— Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
— Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an vier Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
— Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
— Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Supercomputer📦
Zusätzlicher CPV-Code: Supercomputer📦 Informationssysteme und Server📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Maximalprinzip (Angebotssumme)
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien:
Aufgrund der Komplexität der Zuschlagskriterien wird im Hinblick auf die Zusammensetzung und Ermittlung ausdrücklich auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunteralgen ist die die Zusammensetzung und Ermittlung der Zuschlagskriterien umfassend beschrieben. Gemäß § 58 VgV ist ein Verweis auf die Vergabeunterlagen in Bezug auf die Zuschlagskriterien zulässig.
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien:
Aufgrund der Komplexität der Zuschlagskriterien wird im Hinblick auf die Zusammensetzung und Ermittlung ausdrücklich auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunteralgen ist die die Zusammensetzung und Ermittlung der Zuschlagskriterien umfassend beschrieben. Gemäß § 58 VgV ist ein Verweis auf die Vergabeunterlagen in Bezug auf die Zuschlagskriterien zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an vier Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an vier Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
— Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
— Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
— Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
— Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Bezeichnung des Loses: Los 1 Hochleistungsrechner
Losnummer: 1
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Optionen.
Beschreibung der Optionen:
Nachkaufoption / Erweiterungsmöglichkeit Los 1
Der Auftragnehmer sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass Erweiterungen des bestellten Systems mit identischen Komponenten innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung zu mindestens gleichen oder besseren Konditionen erfolgen können. Hierfür sind im Angebot neben dem Gesamtpreis auch Einzelpreise für alle Knotentypen und für Switche (Ethernet und Infiniband) anzugeben. Für die Preise sind alle Kabel (auch für Uplinks) inkl. 2 Jahre Garantie und Support ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss im Angebot jeweils eine optionale Position für eine Garantieerweiterung (Umfang entsprechend Abschnitt 5 Dokument „Anforderungskatalog“ und Abschnitt 3.10 Dokument „Uni-HD.2021.2_Helix_URZ“) für das 3. Jahr enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich somit vor, in den ersten 12 Monaten nach Auftragsvergabe einen Nachkauf der folgenden Komponenten ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens beim Auftragnehmer zu tätigen. Sie werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Die diesem Vergabeverfahren festgelegten Vertragsbedingungen bilden die Grundlage für diese Beschaffungen.
Der Auftragnehmer sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass Erweiterungen des bestellten Systems mit identischen Komponenten innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung zu mindestens gleichen oder besseren Konditionen erfolgen können. Hierfür sind im Angebot neben dem Gesamtpreis auch Einzelpreise für alle Knotentypen und für Switche (Ethernet und Infiniband) anzugeben. Für die Preise sind alle Kabel (auch für Uplinks) inkl. 2 Jahre Garantie und Support ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss im Angebot jeweils eine optionale Position für eine Garantieerweiterung (Umfang entsprechend Abschnitt 5 Dokument „Anforderungskatalog“ und Abschnitt 3.10 Dokument „Uni-HD.2021.2_Helix_URZ“) für das 3. Jahr enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich somit vor, in den ersten 12 Monaten nach Auftragsvergabe einen Nachkauf der folgenden Komponenten ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens beim Auftragnehmer zu tätigen. Sie werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Die diesem Vergabeverfahren festgelegten Vertragsbedingungen bilden die Grundlage für diese Beschaffungen.
— Knotentyp CPU,
— Knotentyp FAT,
— Knotentyp GPU4-dp,
— Knotentyp GPU4-sp,
— Knotentyp GPU8,
— Knotentyp Infrastruktur,
— Switche (Ethernet und Infiniband).
Der Kauf der Garantieerweiterung ist bis zu 24 Monate nach Abnahme des Gesamtsystems möglich.
Zusätzliche Informationen:
Maximalprinzip (Angebotssumme)
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien:
Aufgrund der Komplexität der Zuschlagskriterien wird im Hinblick auf die Zusammensetzung und Ermittlung ausdrücklich auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunteralgen ist die die Zusammensetzung und Ermittlung der Zuschlagskriterien umfassend beschrieben. Gemäß § 58 VgV ist ein Verweis auf die Vergabeunterlagen in Bezug auf die Zuschlagskriterien zulässig.
Aufgrund der Komplexität der Zuschlagskriterien wird im Hinblick auf die Zusammensetzung und Ermittlung ausdrücklich auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunteralgen ist die die Zusammensetzung und Ermittlung der Zuschlagskriterien umfassend beschrieben. Gemäß § 58 VgV ist ein Verweis auf die Vergabeunterlagen in Bezug auf die Zuschlagskriterien zulässig.
Bezeichnung des Loses: Los 2 Paralleles Speichersystem
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Kurzüberblick Los 1: Rechencluster.
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe Optionen
Beschreibung der Optionen:
Nachkaufoption / Erweiterungsmöglichkeit Los 2
Der Auftragnehmer sichert mit Abgabe des Angebots zu, dass Erweiterungen des bestellten Systems mit identischen Komponenten innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung zu mindestens gleichen oder besseren Konditionen erfolgen können.
Hierfür sind im Angebot neben dem Gesamtpreis auch die Preise je Tier für sinnvolle Erweiterungen in möglichst kleinen Stufen anzugeben. Für die Preise sind alle Kabel (auch für Uplinks) inkl. 2 Jahre Garantie und Support ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss im Angebot jeweils eine optionale Position für eine Garantieerweiterung für die Jahre 3, 4 und 5 enthalten sein (Umfang entsprechend Abschnitt 5 Dokument „Anforderungskatalog“ und Abschnitt 3.10 Dokument „Uni-HD.2021.2_Helix_URZ“). Der Auftraggeber behält sich somit vor, in den ersten 12 Monaten nach Auftragsvergabe einen Nachkauf ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens beim Auftragnehmer zu tätigen. Sie werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Die diesem Vergabeverfahren festgelegten Vertragsbedingungen bilden die Grundlage für diese Beschaffungen.
Hierfür sind im Angebot neben dem Gesamtpreis auch die Preise je Tier für sinnvolle Erweiterungen in möglichst kleinen Stufen anzugeben. Für die Preise sind alle Kabel (auch für Uplinks) inkl. 2 Jahre Garantie und Support ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss im Angebot jeweils eine optionale Position für eine Garantieerweiterung für die Jahre 3, 4 und 5 enthalten sein (Umfang entsprechend Abschnitt 5 Dokument „Anforderungskatalog“ und Abschnitt 3.10 Dokument „Uni-HD.2021.2_Helix_URZ“). Der Auftraggeber behält sich somit vor, in den ersten 12 Monaten nach Auftragsvergabe einen Nachkauf ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens beim Auftragnehmer zu tätigen. Sie werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Die diesem Vergabeverfahren festgelegten Vertragsbedingungen bilden die Grundlage für diese Beschaffungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister.
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet.
Erklärung Bietergemeinschaft (falls vorhanden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Allgemeiner Jahresumsatz
Der allgemeine Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug:
Anzugebende Jahre: 2018-2020, andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen.
Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von:
— 15 000 000 EUR für Personenschäden,
— 15 000 000 EUR für Sachschäden,
— 1 000 000 EUR für Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschafts-teilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren beliefen sich auf.
(Anzugebender Zeitraum: 2018-2020) als Unterauftrag vergebener Anteil.
Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben:
Ausführung von Lieferungen der genannten Art (Referenzen) im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer je Los die mind. 3 folgenden wesentlichen Lieferungen der genannten Art ausgeführt. Je Los sind mind. drei Referenzen mit den folgenden Mindestanforderungen einzureichen:
Ausführung von Lieferungen der genannten Art (Referenzen) im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer je Los die mind. 3 folgenden wesentlichen Lieferungen der genannten Art ausgeführt. Je Los sind mind. drei Referenzen mit den folgenden Mindestanforderungen einzureichen:
— Für Los 1 ist je Referenz ein Hochleistungsrechner mit InfiniBand-Netzwerk und mind. 300 Compute-Knoten als Mindestanforderung zugrunde zu legen,
— Für Los 2 ist je Referenz ein Speichersystem basierend auf „IBM Spect-rum Scale“ (ehemals „IBM GPFS“) mit einer Mindestkapazität von 1,5 PB und einem Mindestdurchsatz von 10 GByte/sec als Mindestanforderung zugrunde zu legen.
(Anzugebender Zeitraum: 2018-2020).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Heidelberg
— Es handelt sich hierbei um ein Vergabeverfahren nach VgV / GWB,
— Es findet somit keine öffentliche Submission statt.
Zusätzliche Informationen: Eine öffentliche Submission wird nicht durchgeführt.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt „Fristen des Vergabeverfahrens“ angegebenen Frist über den Projektraum des „Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg“ (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden.
Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt „Fristen des Vergabeverfahrens“ angegebenen Frist über den Projektraum des „Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg“ (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden.
Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt „Kommunikation“.
Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich „Kommunikation“ im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt „Kommunikation“.
Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters).
Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Die Verwendung „veralteter“ Vergabeunterlagen kann zum Ausschluss führen.
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2021/S 058-146135 (2021-03-19)
Ergänzende Angaben (2021-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR;
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR;
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Computerspeichereinheiten📦
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR;
Quelle: OJS 2021/S 070-178327 (2021-04-07)
Ergänzende Angaben (2021-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an vier Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800.000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an vier Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800.000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: — Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800.000,00 EUR,
Quelle: OJS 2021/S 086-222459 (2021-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x 86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management werden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wird in 2 Lose aufgeteilt sein: In Los 1 wird der Rechencluster beschafft und in Los 2 wird das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Kurzüberblick Los 1: Rechencluster
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x 86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Kurzüberblick Los 2: Speichersystem
Los 2 stellt die Speicherressource zur Verfügung, die für den Hochleistungsrechner erforderlich ist. Dabei wird ein vorhandenes, auf „IBM Spectrum Scale“ basierendes, Speichersystem erweitert (ausreichend Lizenzen sind bereits vorhanden). Das Speichersystem befindet sich im gleichen Rechnerraum wie der Hochleistungsrechner (Los 1). Die Racks, Stromanbindung und Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog).
Verfügbare Mittel
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Maximalprinzip
Es wird nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Gesamtwert des Auftrags: 4033613.44 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Maximalprinzip (Angebotssumme)
Es wurde nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien:
Aufgrund der Komplexität der Zuschlagskriterien wird im Hinblick auf die Zusammensetzung und Ermittlung ausdrücklich auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunteralgen ist die die Zusammensetzung und Ermittlung der Zuschlagskriterien umfassend beschrieben. Gemäß § 58 VgV ist ein Verweis auf die Vergabeunterlagen in Bezug auf die Zuschlagskriterien zulässig.
Es wurde nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
— Los 1 Hochleistungsrechner: 3 800 000,00 EUR,
— Los 2 Paralleles Speichersystem: 1 000 000,00 EUR.
Einschließlich Mehrwertsteuer oder vergleichbar, Zoll und etwaigen Skonti. Kalkulatorisch anzugebende Mehrwertsteuer und Zollgebühren sind Bestandteil des Grenzwerts. Angebote, die diesen Grenzwert brutto überschreiten oder unterschreiten, können nicht berücksichtigt werden und werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Zuschlagskriterien:
Aufgrund der Komplexität der Zuschlagskriterien wird im Hinblick auf die Zusammensetzung und Ermittlung ausdrücklich auf die Vergabeunterlagen verwiesen. In den Vergabeunteralgen ist die die Zusammensetzung und Ermittlung der Zuschlagskriterien umfassend beschrieben. Gemäß § 58 VgV ist ein Verweis auf die Vergabeunterlagen in Bezug auf die Zuschlagskriterien zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x 86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Los 1 stellt Hochleistungsrechenkapazität für die Nutzung aus Hochschulen des Landes Baden-Württemberg in den zuvor genannten Fachbereichen zur Verfügung. Der Hochleistungsrechner wird in Heidelberg in einem Maschinensaal des Universitätsrechenzentrums aufgebaut. Die Racks, die Stromanbindung und die Klimaversorgung sind vorgegeben (siehe Anforderungskatalog). Als Systemarchitektur sind x 86_64-Rechenknoten verschiedener Ausstattung mit einem InfiniBand-Netzwerk für die Kommunikation zwischen den Rechenknoten und für die Kommunikation mit dem Speichersystem (Los 2) vorgesehen. Es sind Rechenknoten mit und ohne GPU anzubieten.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management wurden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wurde in 2 Lose aufgeteilt: In Los 1 wurde der Rechencluster beschafft und in Los 2 wurde das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management wurden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wurde in 2 Lose aufgeteilt: In Los 1 wurde der Rechencluster beschafft und in Los 2 wurde das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasst in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte waren die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
Es wurde nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Es wurde nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer sicherte mit Abgabe des Angebots zu, dass Erweiterungen des bestellten Systems mit identischen Komponenten innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung zu mindestens gleichen oder besseren Konditionen erfolgen können. Hierfür sind im Angebot neben dem Gesamtpreis auch Einzelpreise für alle Knotentypen und für Switche (Ethernet und Infiniband) anzugeben. Für die Preise sind alle Kabel (auch für Uplinks) inkl. 2 Jahre Garantie und Support ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss im Angebot jeweils eine optionale Position für eine Garantieerweiterung (Umfang entsprechend Abschnitt 5 Dokument „Anforderungskatalog“ und Abschnitt 3.10 Dokument „Uni-HD.2021.2_Helix_URZ“) für das 3. Jahr enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich somit vor, in den ersten 12 Monaten nach Auftragsvergabe einen Nachkauf der folgenden Komponenten ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens beim Auftragnehmer zu tätigen. Sie werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Die diesem Vergabeverfahren festgelegten Vertragsbedingungen bilden die Grundlage für diese Beschaffungen.
Der Auftragnehmer sicherte mit Abgabe des Angebots zu, dass Erweiterungen des bestellten Systems mit identischen Komponenten innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung zu mindestens gleichen oder besseren Konditionen erfolgen können. Hierfür sind im Angebot neben dem Gesamtpreis auch Einzelpreise für alle Knotentypen und für Switche (Ethernet und Infiniband) anzugeben. Für die Preise sind alle Kabel (auch für Uplinks) inkl. 2 Jahre Garantie und Support ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung zu berücksichtigen. Darüber hinaus muss im Angebot jeweils eine optionale Position für eine Garantieerweiterung (Umfang entsprechend Abschnitt 5 Dokument „Anforderungskatalog“ und Abschnitt 3.10 Dokument „Uni-HD.2021.2_Helix_URZ“) für das 3. Jahr enthalten sein. Der Auftraggeber behält sich somit vor, in den ersten 12 Monaten nach Auftragsvergabe einen Nachkauf der folgenden Komponenten ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens beim Auftragnehmer zu tätigen. Sie werden bei Bedarf gesondert beauftragt. Die diesem Vergabeverfahren festgelegten Vertragsbedingungen bilden die Grundlage für diese Beschaffungen.
— Knotentyp GPU 4-dp,
— Knotentyp GPU 4-sp,
— Knotentyp GPU 8,
Zusätzliche Informationen:
Es wurde nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
Es wurde nach dem Grundsatz des Maximalprinzips ausgeschrieben. Dies bedeutet, dass unter Berücksichtigung des vom Auftraggeber gewünschten vollständigen Mittelabflusses, ein mehr an Leistung im angebotenen Gerätesortiment gewünscht wird. In Folge dessen ist das wirtschaftlichste Angebot das Angebot, welches bei Einhaltung der vorgegebenen Finanzmittel die meisten Bewertungspunkte erhält (s. hierzu Anlage Anforderungskatalog). Eine Bewertung des Angebotspreises innerhalb der Zuschlagskriterien erfolgt aufgrund des Maximalprinzips nicht. Die Kosten der optionalen Garantieerweiterung werden bei der Ermittlung der Bewertungspunkte berücksichtigt. Es sind zwingend die Lieferbedingungen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bewilligungsverfahrens für Großgeräte sind die maximal zur Verfügung stehenden Finanzmittel begrenzt und enden je Los bei
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management wurden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wurde in 2 Lose aufgeteilt: In Los 1 wurde der Rechencluster beschafft und in Los 2 wurde das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasste in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Im Rahmen der Strategie der Universitäten des Landes Baden-Württemberg für das High Performance Computing, Data-Intensive Computing und Large Scale Scientific Data Management wurden für die Tier-3-Ebene an 4 Universitätsstandorten Hochleistungsrechencluster für strategisch wichtige Forschungsschwerpunkte beschafft. Der zu beschaffende Hochleistungsrechner am Standort Heidelberg wird das derzeitige System „bwForCluster MLS&WISO“ ersetzen und für die schwerpunktmäßige Nutzung durch die Fachbereiche Struktur- und Systembiologie, Medical Science, Soft Matter, Computational Humanities und für die Entwicklung von Methoden und Algorithmen für das Wissenschaftliche Rechnen als Landesdienst dienen. Die Beschaffung wurde in 2 Lose aufgeteilt: In Los 1 wurde der Rechencluster beschafft und in Los 2 wurde das dazugehörende Speichersystem beschafft. Die ausgeschriebene Leistung umfasste in Los 1 auch den Rückbau und die Entsorgung der alten HPC-Umgebung durch den Anbieter.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftragnehmer sicherte mit Abgabe des Angebots zu, dass Erweiterungen des bestellten Systems mit identischen Komponenten innerhalb von 12 Monaten nach Auftragserteilung zu mindestens gleichen oder besseren Konditionen erfolgen können.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-15 📅
Name: Megware Computer Vertrieb und Service GmbH
Postanschrift: Nordstraße 19
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09247
Land: Deutschland 🇩🇪 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 3193277.31 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-17 📅
Name: ABC Systems AG Applied Brainware & Computer Systems
Postanschrift: Rütistrasse 28
Postort: Schlieren
Postleitzahl: 8952
Land: Schweiz 🇨🇭
Zürich
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 840336.13 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
4
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2022-06-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Server
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2021.2_Helix_URZ / Los 1 beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden.
Gesamtwert des Auftrags: 100 850 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Server📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr 3 GWB).
Objekt Umfang der Beschaffung
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr 3 GWB).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität bzw. Spezifikation des Produkts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Preis (Gewichtung): 0
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-06-22 📅
Gesamtwert des Auftrags: 100 850 EUR 💰
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE811225433
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Quelle: OJS 2022/S 125-354159 (2022-06-27)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2023-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 341 654 EUR 💰
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-11-07 📅
Gesamtwert des Auftrags: 341 654 EUR 💰
Quelle: OJS 2023/S 220-692085 (2023-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-11-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Uni-HD.2024.1491_Erweiterung_Helix_URZ
Referenznummer: Uni-HD.2024.1491_Erweiterung_Helix_URZ
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Hochleistungsrechner in Form von 1 Server vom Typ „GPU8“ (Variante mit Technologie-Update) sowie Infrastrukturkomponenten zur Integration in den vorhandenen Hochleistungsrechner inkl. Einbau
Art des Vertrags: Lieferungen
Produkte/Dienstleistungen: Informationssysteme und Server📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 235 856 EUR 💰
Beschreibung
Interne Kennung: Uni-HD.2024.1491_Erweiterung_Helix_URZ
Menge: 1
Beschreibung der Beschaffung:
Erweiterung des Hochleistungsrechner in Form von 2 Server vom Typ „GPU8“ (Variante mit Technologie-Update) sowie Infrastrukturkomponenten zur Integration in den vorhandenen Hochleistungsrechner inkl. Einbau.
Postanschrift: Seminarstr. 2
Postleitzahl: 69117
Stadt: Heidelberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Richtlinie 2014/24/EU
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2021.2_Helix_URZ (2021/S 131-346098) beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden. Ein Hochleistungsrechner besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten, die erst durch die Abstimmung sämtlicher Einzelkomponenten zu einem homogenen und leistungsfähigen Gesamtsystem werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Komponenten vor allem aber auch der Aufbau und die Konfiguration dieser Komponenten. Der Betrieb des Gesamtsystems hängt zu wesentlichen Anteilen von mehreren Infrastruktur-Komponenten ab, die eine gleichzeitige und hoch performante Nutzung sämtlicher Rechenknoten erst ermöglichen. Eine fehlende Homogenität des Gesamtsystems, welche aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers entstünde, führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit. Diese würde wiederum zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten im Gebrauch, Betrieb und Wartung des Gesamtsystems führen. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen – bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander. Hierdurch ist die Voraussetzung des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt.
Kurzerläuterung:
• Eine wesentliche Infrastruktur-Komponente stellt das Hochgeschwindigkeitsnetzwerk dar. Dieses wurde durch den ursprünglichen Lieferanten hinsichtlich der Netzwerk-Topologie und der Konfiguration für den derzeitigen Aufbau des Hochleisteistungsrechners ausgelegt und optimiert. Eine Erweiterung des Gesamtsystems kann Anpassungen in der Netzwerk-Topologie und Konfiguration erfordern, sodass diese Infrastruktur-Komponente als Ganzes verändert wird, was mit Einschnitten von Gewährleistungsansprüchen einher gehen kann.
• Eine zweite wichtige Infrastruktur-Komponente stellt die zentrale Systemsteuerung und -überwachung dar. Der ursprüngliche Lieferant hat für das Monitoring von Energie, Temperatur und Luftfeuchtigkeit ein abgestimmtes System von Steuer-, Schalt- und Sensormodulen eingesetzt und konfiguriert. Aus betrieblichen Gründen muss auch bei Erweiterungen dieses System homogen ausgebaut werden, da sonst signifikante Mehraufwände entstehen könnten.
• Die im Rahmen einer Cluster-Erweiterung ergänzten Komponenten müssen an vielen Stellen mit dem bestehenden System verbunden und in dieses integriert werden. Dazu gehört neben den Netzwerken, der zentralen Steuerung und Systemüberwachung, auch die Anbindung sämtlicher Knoten an die zentralen Speichersysteme.
• Beim Wechsel des Unternehmens für Cluster-Erweiterungen entsteht ein Mehraufwand für den Betrieb der nicht homogenen Teilsysteme, z.B. durch mehrfache Schulungen für die unterschiedlichen Systeme, durch eine höhere Zahl an involvierten Personen bei der Fehlersuche. Insgesamt ist die Fehlersuche in inhomogenen Systemen aufwendiger. Gewisse Fehler können sogar erst auf Grund der fehlenden Homogenität entstehen. Ein Wechsel des Unternehmens könnte daher zu einem erheblichen Mehraufwand führen.
• Gewährleistungen sind auf das Gesamtsystem bezogen, da es nicht ausreichend ist, dass die Einzelkomponenten an sich fehlerfrei sind. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander, da jedes Unternehmen die Gewährleistung nur auf das jeweils gelieferte Teilsystem beziehen kann. Es gäbe daher keine Gewährleistung auf die Funktionalität, Performance und Effizienz des Gesamtsystems mehr. Mögliche Folgen wären das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten im Fehler- oder Garantiefall oder eine Fehlersituation des Gesamtsystems, die durch keine Gewährleistung eines der Unternehmens abgedeckt wäre.
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Im Rahmen dieser Beschaffung soll eine Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren Uni-HD.2021.2_Helix_URZ (2021/S 131-346098) beim ursprünglichen Auftragnehmer vorgenommen werden. Ein Hochleistungsrechner besteht aus einer Vielzahl unterschiedlicher Hardware- und Software-Komponenten, die erst durch die Abstimmung sämtlicher Einzelkomponenten zu einem homogenen und leistungsfähigen Gesamtsystem werden. Dies betrifft sowohl die Auswahl der Komponenten vor allem aber auch der Aufbau und die Konfiguration dieser Komponenten. Der Betrieb des Gesamtsystems hängt zu wesentlichen Anteilen von mehreren Infrastruktur-Komponenten ab, die eine gleichzeitige und hoch performante Nutzung sämtlicher Rechenknoten erst ermöglichen. Eine fehlende Homogenität des Gesamtsystems, welche aufgrund eines Wechsels des Auftragnehmers entstünde, führt zu einer erhöhten Fehleranfälligkeit. Diese würde wiederum zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten im Gebrauch, Betrieb und Wartung des Gesamtsystems führen. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen – bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander. Hierdurch ist die Voraussetzung des Ausnahmetatbestandes nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV erfüllt.
Kurzerläuterung:
• Eine wesentliche Infrastruktur-Komponente stellt das Hochgeschwindigkeitsnetzwerk dar. Dieses wurde durch den ursprünglichen Lieferanten hinsichtlich der Netzwerk-Topologie und der Konfiguration für den derzeitigen Aufbau des Hochleisteistungsrechners ausgelegt und optimiert. Eine Erweiterung des Gesamtsystems kann Anpassungen in der Netzwerk-Topologie und Konfiguration erfordern, sodass diese Infrastruktur-Komponente als Ganzes verändert wird, was mit Einschnitten von Gewährleistungsansprüchen einher gehen kann.
• Eine zweite wichtige Infrastruktur-Komponente stellt die zentrale Systemsteuerung und -überwachung dar. Der ursprüngliche Lieferant hat für das Monitoring von Energie, Temperatur und Luftfeuchtigkeit ein abgestimmtes System von Steuer-, Schalt- und Sensormodulen eingesetzt und konfiguriert. Aus betrieblichen Gründen muss auch bei Erweiterungen dieses System homogen ausgebaut werden, da sonst signifikante Mehraufwände entstehen könnten.
• Die im Rahmen einer Cluster-Erweiterung ergänzten Komponenten müssen an vielen Stellen mit dem bestehenden System verbunden und in dieses integriert werden. Dazu gehört neben den Netzwerken, der zentralen Steuerung und Systemüberwachung, auch die Anbindung sämtlicher Knoten an die zentralen Speichersysteme.
• Beim Wechsel des Unternehmens für Cluster-Erweiterungen entsteht ein Mehraufwand für den Betrieb der nicht homogenen Teilsysteme, z.B. durch mehrfache Schulungen für die unterschiedlichen Systeme, durch eine höhere Zahl an involvierten Personen bei der Fehlersuche. Insgesamt ist die Fehlersuche in inhomogenen Systemen aufwendiger. Gewisse Fehler können sogar erst auf Grund der fehlenden Homogenität entstehen. Ein Wechsel des Unternehmens könnte daher zu einem erheblichen Mehraufwand führen.
• Gewährleistungen sind auf das Gesamtsystem bezogen, da es nicht ausreichend ist, dass die Einzelkomponenten an sich fehlerfrei sind. Beim Wechsel des Unternehmens entsteht eine Situation unklarer Zuständigkeiten der Gewährleistungen bezogen auf die Integration der Einzelkomponenten zum Gesamtsystem und die Homogenität der einzelnen Komponenten untereinander, da jedes Unternehmen die Gewährleistung nur auf das jeweils gelieferte Teilsystem beziehen kann. Es gäbe daher keine Gewährleistung auf die Funktionalität, Performance und Effizienz des Gesamtsystems mehr. Mögliche Folgen wären das Hin- und Herschieben von Verantwortlichkeiten im Fehler- oder Garantiefall oder eine Fehlersituation des Gesamtsystems, die durch keine Gewährleistung eines der Unternehmens abgedeckt wäre.
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: Uni-HD.2024.1491_Erweiterung_Helix_URZ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 235 856 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Rang in der Liste der Gewinner: 1
Kennung des Angebots: Uni-HD.2024.1491_Erweiterung_Helix_URZ
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MEGWARE Computer Vertrieb und Service GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE 305 766 393
Postanschrift: Nordstrasse 19
Postleitzahl: 09247
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@megware.com📧
Telefon: +49 3722 528 0📞
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universität Heidelberg
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Nationale Registrierungsnummer: 08-A3529-39
Abteilung: Abteilung 4.1 – Haushalt und Beschaffung, Sachgebiet Beschaffung, Vergabstelle
Postanschrift: Seminarstraße 2
Postleitzahl: 69117
Postort: Heidelberg
Region: Heidelberg, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Abteilung 4.1 – Haushalt und Beschaffung / Vergabestelle
E-Mail: vergabe@zuv.uni-heidelberg.de📧
Telefon: +49 6221 54 12452📞
Fax: +49 6221 54 1612220 📠
URL: https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/index.html🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.zuv.uni-heidelberg.de/finanzen/beschaffung/index.html🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Bildung
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 346098-2021
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr 3 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Es ist zu beachten, dass der Vertrag nach Ablauf einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (s. hierzu auch § 135 Abs. 3. Nr 3 GWB).
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Postanschrift: Durlacher Str. 100
Region: Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Telefon: +497219268730📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Hinweis zur Ausschlussfrist von Rügen
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinweis zur Ausschlussfrist von Rügen
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfrist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hingewiesen: „Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-11-25+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 230-721325 (2024-11-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Vergabeverfahren zur Erweiterung des Helix Clusters
Referenznummer: Uni-HD.2026.324_Erweiterung_Helix_URZ
Kurze Beschreibung:
Erweiterung des Hochleistungsrechner in Form eines Servers vom Typ "GPU8" (Variante mit Technologie-Update) sowie Infrastrukturkomponenten zur Integration in den vorhandenen Hochleistungsrechner inkl. Einbau (Los 1 Hochleistungsrechner des Vergabeverfahrens Uni-HD.2021.2_Helix_URZ, Bekanntmachungsnummer 346098-2021).
Erweiterung des Hochleistungsrechner in Form eines Servers vom Typ "GPU8" (Variante mit Technologie-Update) sowie Infrastrukturkomponenten zur Integration in den vorhandenen Hochleistungsrechner inkl. Einbau (Los 1 Hochleistungsrechner des Vergabeverfahrens Uni-HD.2021.2_Helix_URZ, Bekanntmachungsnummer 346098-2021).
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vertrag frühestens nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wird (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
Dauer: 20 Wochen
Verfahren Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
Im Rahmen dieser Beschaffung ist die Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren "Uni-HD.2021.2_Helix_URZ" durch den ursprünglichen Auftragnehmer vorgesehen. Das bestehende System stellt ein hochkomplexes, integriertes Gesamtsystem dar, dessen Funktionsfähigkeit maßgeblich von der abgestimmten Systemarchitektur (insbesondere Hochgeschwindigkeitsnetzwerk, zentrale Steuerungs- und Monitoringinfrastruktur sowie Systemintegration) abhängt. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der bestehenden technischen Abhängigkeiten und der spezifischen Systemarchitektur zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Integration, Betrieb und Wartung führen. Dies betrifft insbesondere: - die Anpassung und Erweiterung des speziell konfigurierten Hochgeschwindigkeitsnetzwerks, - die Einbindung in die herstellerspezifische Steuerungs- und Monitoringinfrastruktur, - die Integration in bestehende Schnittstellen und Speichersysteme, - sowie die Sicherstellung eines homogenen Gesamtsystems. Darüber hinaus würde ein Anbieterwechsel zu einer Aufspaltung der Gewährleistungsverantwortung führen und erhebliche betriebliche Mehrbelastungen verursachen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV sind daher erfüllt.
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Im Rahmen dieser Beschaffung ist die Erweiterung eines bestehenden Hochleistungsrechners aus dem vorangegangenen Verfahren "Uni-HD.2021.2_Helix_URZ" durch den ursprünglichen Auftragnehmer vorgesehen. Das bestehende System stellt ein hochkomplexes, integriertes Gesamtsystem dar, dessen Funktionsfähigkeit maßgeblich von der abgestimmten Systemarchitektur (insbesondere Hochgeschwindigkeitsnetzwerk, zentrale Steuerungs- und Monitoringinfrastruktur sowie Systemintegration) abhängt. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde aufgrund der bestehenden technischen Abhängigkeiten und der spezifischen Systemarchitektur zu technischen Unvereinbarkeiten bzw. zu unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Integration, Betrieb und Wartung führen. Dies betrifft insbesondere: - die Anpassung und Erweiterung des speziell konfigurierten Hochgeschwindigkeitsnetzwerks, - die Einbindung in die herstellerspezifische Steuerungs- und Monitoringinfrastruktur, - die Integration in bestehende Schnittstellen und Speichersysteme, - sowie die Sicherstellung eines homogenen Gesamtsystems. Darüber hinaus würde ein Anbieterwechsel zu einer Aufspaltung der Gewährleistungsverantwortung führen und erhebliche betriebliche Mehrbelastungen verursachen. Die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV sind daher erfüllt.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: Uni-HD.2026.324_Erweiterung_Helix_URZ
Titel: Uni-HD.2026.324_Erweiterung_Helix_URZ
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 345 120 EUR 💰
Kennung des Angebots: Uni-HD.2026.324_Erweiterung_Helix_URZ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: DE 140853167
Postort: Chemnitz-Roehrsdorf
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYM1U#
Körper überprüfen
Kontaktperson: Referat 15 Vergabekammer
Telefon: +49 721926-8730📞
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird ausdrücklich auf die Ausschlussfristen nach § 160 GWB hingewiesen: Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-01+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 066-233835 (2026-04-01)