Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können (im Vordruck Anhang II enthalten)
Bewertungsdetails siehe in der jeweiligen Bewertungsmatrix_Eignung!
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserfüllung in jedem Los, auf das das Unternehmen vorhat, zu bieten, über mindestens 2 Fachkräfte mit folgender Qualifikation verfügt: Meister des Elektrohandwerks /der Elektrotechnik und Elektrotechnikingenieure oder vergleichbar qualifiziertes Personal (mind. DQR/EQR Qualifikationsniveau 6). Ingenieure gem. nachstehender Eigenerklärung können auch in dieser Kategorie hinzugezogen werden,
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen zur Leistungserfüllung in jedem Los, auf das das Unternehmen vorhat, zu bieten, über mindestens 2 Fachkräfte mit folgender Qualifikation verfügt: Berufsausbildung mit einschlägigem Berufsabschluss als Elektroingenieur oder Beratender Ingenieur (Fachhochschulabschluss, Diplom, Bachelor, Master oder vergleichbar (mind. DQR/EQR Qualifikationsniveau 6)).
In den Teilnahmeanträgen haben die Bewerber namentlich 2 Fachkräfte samt Berufsabschluss anzugeben (bezogen auf die zweite Erklärung: Elektroingenieur oder Beratender Ingenieur (Fachhochschulabschluss, Diplom, Bachelor, Master oder vergleichbar (mind. DQR/EQR Qualifikationsniveau 6)).
Gilt ausschließlich für die Lose 2 und 4:
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen sich bereit erklärt (sofern nicht bereits erfolgt), in die Geheimschutzbetreuung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgenommen zu werden und hierüber zuvor einen öffentlich rechtlichen Vertrag auf der Grundlage des Gesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetzes/SÜG) sowie nach Maßgabe des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft (Geheimschutzhandbuch/GHB), beides in der jeweils geltenden Fassung, abzuschließen.
(Bei Unternehmen außerhalb Deutschlands tritt an die Stelle des Sicherheitsbescheides die Facility Security Clearance (FSC)).
— Eigenerklärung, dass eine Sicherheitsüberprüfung Ü2 nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz beim einzusetzenden Personal nachweislich erfolgreich durchgeführt wurde oder
— Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung (max. Ü2) nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bei dem einzusetzenden Personal.
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
Referenzen:
Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre gerechnet vom Bekanntmachungszeitpunkt (die maximale Anzahl der Referenzen wird nicht vorgegeben). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand Projekte waren, die die Planung passiver Netzwerkinfrastrukturen beinhalteten. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
— Projektbezeichnung,
— Kurze Projektbeschreibung inkl. Projektverlauf (Meilensteine),
— Ausführungsort(e) (Anschrift des Referenzobjektes),
— Leistungsumfang (in Euro),
— Leistungszeitraum,
— das Referenzprojekt hatte Netzwerkplanung nach den Vorgaben der AMEV LAN 2016 oder 2018 zum Inhalt (ja oder nein),
— Anzahl der örtlich getrennten Organisationseinheiten/ Standorte, die die Netzwerkplanung umfasste,
— Anzahl der PC-Arbeitsplätze, die die Netzwerkplanung umfasste,
— das Referenzprojekt beinhaltete die Netzwerkplanung an einem Standort mit größer 150 PC-Arbeitsplätzen (ja oder nein),
— Name des Auftraggebers (Ansprechperson mit Telefon-Nr.)). (im Vordruck Anhang II enthalten).
Bewertet werden folgende Einzelkriterien der Referenzen:
1. Das Referenzprojekt hatte Netzwerkplanung nach den Vorgaben der AMEV LAN 2016 oder 2018 zum Inhalt,
2. Das Referenzprojekt beinhaltete die Netzwerkplanung für min. 5 örtlich getrennte Organisationseinheiten/Standorte,
3. Das Referenzprojekt beinhaltete die Netzwerkplanung für min. 250 PC-Arbeitsplätze,
4. Das Referenzprojekt beinhaltete die Netzwerkplanung an einem Standort mit größer 150 PC-Arbeitsplätzen.
Bewertungsschema Referenzen:
— jede Referenz, die alle (4 von 4) der folgenden Kriterien erfüllt, erreicht eine Punktzahl von 9,
— jede Referenz, die 3 von 4 der folgenden Kriterien erfüllt, erreicht eine Punktzahl von 6,
— jede Referenz, die 2 von 4 der folgenden Kriterien erfüllt, erreicht eine Punktzahl von 3,
— jede Referenz, die 0 oder 1 von 4 der folgenden Kriterien erfüllt, erreicht eine Punktzahl von 0.
Referenzen
Benennung von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 5 Jahre gerechnet vom Bekanntmachungszeitpunkt (die maximale Anzahl der Referenzen wird nicht vorgegeben). Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand Projekte waren, die die Planung passiver Netzwerkinfrastrukturen beinhalteten. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
Die Referenzen müssen folgende Angaben enthalten:
— Projektbezeichnung,
— Kurze Projektbeschreibung inkl. Projektverlauf (Meilensteine),
— Ausführungsort(e) (Anschrift des Referenzobjektes),
— Leistungsumfang (in Euro),
— Leistungszeitraum,
— das Referenzprojekt hatte Netzwerkplanung nach den Vorgaben der AMEV LAN 2016 oder 2018 zum Inhalt (ja oder nein),
— Anzahl der örtlich getrennten Organisationseinheiten/ Standorte, die die Netzwerkplanung umfasste,
— Anzahl der PC-Arbeitsplätze, die die Netzwerkplanung umfasste,
— das Referenzprojekt beinhaltete die Netzwerkplanung an einem Standort mit größer 150 PC-Arbeitsplätzen (ja oder nein),
— Name des Auftraggebers (Ansprechperson mit Telefon-Nr.)). (im Vordruck Anhang II enthalten).
Bewertet werden folgende Einzelkriterien der Referenzen:
1. Das Referenzprojekt hatte Netzwerkplanung nach den Vorgaben der AMEV LAN 2016 oder 2018 zum Inhalt,
2. Das Referenzprojekt beinhaltete die Netzwerkplanung für min. 5 örtlich getrennte Organisationseinheiten/ Standorte,
3. Das Referenzprojekt beinhaltete die Netzwerkplanung für min. 250 PC-Arbeitsplätze,
4. Das Referenzprojekt beinhaltete die Netzwerkplanung an einem Standort mit größer 150 PC-Arbeitsplätzen.
Bewertungsschema Referenzen
Jede Referenz, die alle (4 von 4) der folgenden Kriterien erfüllt, erreicht eine Punktzahl von 9,
Jede Referenz, die 3 von 4 der folgenden Kriterien erfüllt, erreicht eine Punktzahl von 6,
Jede Referenz, die 2 von 4 der folgenden Kriterien erfüllt, erreicht eine Punktzahl von 3,
Jede Referenz, die 0 oder 1 von 4 der folgenden Kriterien erfüllt, erreicht eine Punktzahl von 0.
Die Summe der Punkte sämtlicher Referenzen, die der Bewerber in seinem Teilnahmeantrag einreicht, wird durch die Zahl der Referenzen geteilt, so dass max. 9 Punkte in die Wertung einfließen können (weitere Details siehe im Punkt 22. „Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge“ und in der jeweiligen Bewertungsmatrix_Eignung)
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem Schema:
Es sind Eignungskriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktezahl gewichtet werden. Die Punktevergabe erfolgt anhand der beigefügten Eignungsmatrizen (Anhänge VII-XI).
Im Eignungskriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ können die Bewerber 0, 3, 6 oder 9 Punkte erreichen. Die maximal erreichbare Punktezahl liegt im Eignungskriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ somit bei 9 Punkten.
Das Eignungskriterium „Durchschnittlicher Jahresumsatz“ wird mit 20 % gewichtet.
Im Eignungskriterium „Referenzen“ können die Bewerber insgesamt für alle Referenzen zwischen 0 und 9 Punkten erreichen.
Die maximal erreichbare Punktezahl liegt im Eignungskriterium „Referenzen“ somit bei 9 Punkten.
Das Eignungskriterium „Referenzen“ wird mit 80 % gewichtet.
Nach der Gewichtung der in den beiden Eignungskriterien erreichten Punkte werden die Punkte addiert und somit Eignungspunkte errechnet.
Achtung: In jedem Eignungskriterium muss mindestens die Punktzahl 3 erreicht werden. Teilnahmeanträge, die in einem der Eignungskriterien 0 Punkte erreicht haben, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Sollten mehr als 3 Bewerber im jeweiligen Los die geforderten Eignungsanforderungen erfüllen, wird eine Rangfolge gemäß den jeweiligen erreichten Eignungspunkten unter diesen geeigneten Bewerbern ermittelt und es werden die 3 rangfolgenbesten zur Angebotsabgabe in jedem Los aufgefordert.
Für den Fall einer eventuellen Punktgleichheit unter mehr als 3 Rangfolgenbesten entscheidet das Losverfahren für die Festlegung der Rangfolge.