Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Kriterium 1 (max. 50 von 250 Punkten): Erklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Angaben zum erzielten Umsatz werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von bis einschließlich 500 000,00 EUR mit 0 Punkten, mehr als 1 000 000,00 EUR mit 1 Punkt, mehr als 1 500 000,00 EUR mit 2 Punkten, mehr als 2 000 000,00 EUR mit 3 Punkten, mehr als 2 500 000,00 EUR mit 4 Punkten, mehr als 3 000 000,00 EUR mit 5 Punkten bewertet.
Kriterium 2 (max. 50 von 250 Punkten): Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Die Angaben zu der Zahl der Arbeitskräfte werden bei einer durchschnittlichen Zahl über den vorgenannten Zeitraum von bis einschließlich 10 Arbeitskräfte mit 0 Punkten, mehr als 10 Arbeitskräfte mit 1 Punkt, mehr als 15 Arbeitskräfte mit 2 Punkten, mehr als 20 Arbeitskräfte mit 3 Punkten, mehr als 25 Arbeitskräfte mit 4 Punkten, mehr als 30 Arbeitskräfte mit 5 Punkten bewertet.
Kriterium 3 (max. 150 von 250 Punkten): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren (2016, 2017, 2018, 2019, 2020), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber soll Referenzaufträge vorlegen, die Leistungen betreffen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Vergleichbare Referenzaufträge werden vom Landkreis auf Grundlage von Wertungskriterien einzeln bewertet. In das Gesamtergebnis der Wertung fließen die Einzelwertungen von genau drei Referenzen ein. Dies bedeutet im Einzelnen: Sofern 3 oder weniger Referenzen angegeben werden, fließt jede Einzelwertung dieser Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein. Sofern mehr als 3 Referenzen angegeben werden, fließen die Einzelwertungen der 3 Referenzen in das Gesamtergebnis der Wertung des Auswahlkriteriums ein, welche die höchste Anzahl an Teilpunkten erhalten haben. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Entwicklung einer Immobilie mit einer Grundstücksgröße von mindestens 13 000 Quadratmetern,
— Entwicklung einer Immobilie auf Grundlage eines Konzepts, das zwischen dem Bewerber und einer Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis etc.) oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts vereinbart worden ist,
— Entwicklung einer Immobilie, bei der mindestens 5 unterschiedliche Nutzungsarten bei der Bebauung kombiniert worden sind; - Entwicklung einer Immobilie zur Nutzung (auch) in Bereichen des Gesundheitswesens (bspw. Klinik, Altenheim, Gesundheitshotel etc.),
— Bauliche Umsetzung innerhalb von 36 Monaten (gerechnet vom Beginn der Bauarbeiten bis zum Nutzungsbeginn). Erfüllt eine Referenz eines dieser 5 Kriterien, so erhält der Bewerber einen Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal drei wertbaren Referenzen alle 5 Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 15 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus der folgenden Matrix: 0 bis 2 Teilpunkte: 0 Punkte. 3 bis 4 Teilpunkte: 1 Punkt. 5 bis 7 Teilpunkte: 2 Punkte. 8 bis 10 Teilpunkte: 3 Punkte. 11 bis 13 Teilpunkte: 4 Punkte. 14 bis 15 Teilpunkte: 5 Punkte.