Beschreibung der Beschaffung
Die Verkehrsleistungen sind innerhalb von drei Inbetriebnahmestufen, die unterschiedliche Zugkm-Volumina aufweisen, auf folgenden Strecken zu erbringen:
- Radolfzell – Friedrichshafen (Bodenseegürtelbahn)
- Radolfzell – Stockach (Seehäsle),
- Stockach – Mengen (Biberbahn),
- (Ulm - ) Aulendorf – Friedrichshafen,
- Friedrichshafen – Kressbronn,
- Aulendorf – Bad Wurzach (Moorbahn),
- Albstadt-Ebingen – Sigmaringen – Aulendorf,
- Aulendorf – Kißlegg,
- Aulendorf – Pfullendorf (Räuberbahn),
- Leutkirch – Kißlegg – Wangen,
- Sigmaringen – Gammertingen.
Die Inbetriebnahmestufe 1 hat ein Zugkm-Volumen von ca. 2,4 Mio. Zugkm p.a. Die Leistungen sind ab Dezember 2023 zu erbringen.
Die Inbetriebnahmestufe 2 soll Verkehrsleistungen im Umfang von ca. 2,1 Zugkm p.a. umfassen. Die Leistungen sind mit der Betriebsaufnahme des Bahnprojekts Stuttgart–Ulm (kurz: S21), voraussichtlich ab Dezember 2025, zu erbringen. Der in der Inbetriebnahmestufe 1 auf dem Abschnitt Sigmaringen – Aulendorf vorgesehene 2-h-Takt geht ab dem vorgenannten Zeitpunkt in ein anderes Netz über.
Die Inbetriebnahmestufe 3 soll ein Zugkm-Volumen von ca. 2,6 Mio. Zugkm p.a. haben. Die Betriebsaufnahme der Inbetriebnahmestufe ist abhängig von der Elektrifizierung der Hochrhein-Strecke. In dieser Inbetriebnahmestufe kommen weitere Leistungen zwischen Friedrichshafen und Radolfzell hinzu. Die Leistungen der Inbetriebnahmestufe 3 sind voraussichtlich ab dem internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2027 zu erbringen.
Der Auftragnehmer hat Dieselfahrzeuge für die Verkehrsleistungen einzusetzen. Dem Auftragnehmer werden ab der ersten Inbetriebnahmestufe fünf LINT 54-Fahrzeuge durch die Landesanstalt Schienenfahrzeuge Baden-Württemberg (SFBW) im Rahmen eines Pachtvertrags zum Einsatz im Netz 54 zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Betriebsaufnahme der Inbetriebnahmestufe 3 strebt der Aufgabenträger an, weitere sechs LINT 54-Fahrzeuge durch die SFBW im Rahmen eines Pachtvertrags gegebenenfalls zur Verfügung zu stellen. Nähere Einzelheiten werden im hierzu im Rahmen des Verhandlungsverfahrens festgelegt.
Die übrigen für den Betrieb des Netzes notwendigen Fahrzeuge, die alle einen stufenfreien, für Bahnsteige mit einer Höhe von 55 cm über SO optimierten Einstieg aufweisen müssen, sind vom Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Gebrauchtfahrzeuge sind ausdrücklich zugelassen. Die Instandhaltung aller Fahrzeuge obliegt dem Auftragnehmer.
Der Aufgabenträger schließt mit dem Auftragnehmer einen Bruttovertrag mit Anreizwirkung ab.
Der Aufgabenträger prüft, die Vertriebsleistungen des Netzes voraussichtlich zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2025 aus dem Verkehrsvertrag herauszulösen und selbst-ständig auszuschreiben. Der Vertrag soll daher entsprechende Abbestellmöglichkeit vorsehen.
Die Inbetriebnahme des Netzes soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 erfolgen. Die Laufzeit des Netzes endet zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2033. Die Inbetriebnahme des Netzes soll zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 erfolgen. Der Aufgabenträger kann den Vertrag vorzeitig, ganz oder teilweise für einzelne Strecken, erstmals mit einer Vorlauffrist von mindestens 12 Monaten zum internationalen Fahrplanwechsel im Dezember 2029, danach jährlich, mit einer Vorlauffrist von mindestens 12 Monaten, ordentlich kündigen.