Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es ist eine Eigenerklärung gemäß Anlage C.2 abzugeben. In dieser erklärt der Bieter, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Hier ist u.a. zu erklären, dass der Bieter nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen bzw. das Unter-nehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Auf Anforderung der Vergabestelle sind unverzüglich aktuelle amtliche Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Des Weiteren hat der Bieter in der Anlage C.3 Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB zu machen. Hier ist u. a. anzugeben, ob der Bieter zahlungsunfähig, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, das Unternehmen sich im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Mit dem Angebot ist zudem eine Eigenerklärung gemäß Anlage C.4 abzugeben. In dieser erklärt der Bieter, dass er die Beschäftigung des Erhebungspersonals im Rahmen der Bestimmungen der deutschen Sozialversicherungsgesetze vornehmen wird. Zudem erklärt er dass in den letzten 3 Jahren keines seiner Vertragsverhältnisse mit öffent-lichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurde.
Mit dem Angebot ist zudem eine Bankerklärung gemäß Anlage C.5 über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit vorzulegen. Übliche Inhalte einer Bankauskunft sind beispielsweise:
a) Aussagen, dass auf einem Konto regelmäßig Umsätze zu verzeichnen sind, ggf. zusätzlich auch zur ungefähren Umsatzhöhe. Sie können Rückschlüsse ermöglichen, dass sich die Auskunft auf das Hauptkonto des Bewerbers bezieht.
b) Aussagen, dass das Konto auf Guthabenbasis geführt wird.
c) Aussagen zur Zuverlässigkeit des Bewerbers (z. B. „Die Gesellschaft ist ihren finanziellen Verpflichtungen uns gegenüber stets pünktlich nachgekommen.“) .
d) Einschätzung der wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. „Wir glauben, dass nur erfüllbare Verpflichtungen eingegangen werden.").
e) Aussagen zum Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Bewerber (z. B. „Wir bringen der Gesellschaft Vertrauen entgegen.“).
Des Weiteren ist eine Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters der letzten 5 Geschäftsjahre und des jährlichen Umsatzes des Bieters der letzten 5 Geschäftsjahre im Bereich Verkehrserhebungen mit dem Angebot abzugeben (siehe Anlage C. 6).
Zudem sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren (Projekt in Größenordnung der vorliegenden Aufgabenstellung / Leistungsbeschreibung nach Gesamtkosten, nach Stichprobenumfängen Erhebungsfahrten sowie nach Stichprobenumfängen Interviews) mit Angabe von Auftraggeber, Auftragszeitraum und Ansprechpartner beim Auftraggeber mit dem Angebot abzugeben (siehe Anlage C.7). Die Nichtvorlage mindestens 3 Referenzen führt zum Ausschluss des Angebotes.
Zudem ist ein Nachweis einer Haftpflichtversicherung oder eine Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall in Höhe von 2,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie über 0,25 Mio. EUR für Vermögensschäden pro Schadensereignis bzw. eine Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres über das Doppelte der vorgenannten Versicherungssummen mit dem Angebot abzugeben (siehe Anlage C. 11). Die Nichtvorlage der Versicherung bzw. der Erklärung zur Bereitschaft zum Abschluss der Versicherung führt zum Ausschluss des Angebotes. Soweit der Bewerber nur eine Erklärung der Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Haftpflichtversicherung im Auftragsfall vorlegt, hat er dem Auftraggeber den Abschluss der Haftpflichtversicherung spätestens 2 Wochen nach Zuschlagerteilung nachzuweisen.
Mit dem Angebot zudem vorzulegen ist eine Bestätigung eines Kreditinstitutes, dass dem Auftraggeber eine Sicherheit zeitgerecht und in Höhe 5 % des Angebotspreises als Vertragserfüllungsbürgschaft und anschließend von 20 % als Vorauszahlungsbürgschaft gegeben und für die Dauer der Gewährleistungsfrist aufrechterhalten werden kann. Die Nichtvorlage führt zum Ausschluss des Angebotes (siehe Anlage C. 12).
Bei Bietergemeinschaften und bei Einsatz von Subunternehmen sind diese Unterlagen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. je Subunternehmen vorzulegen. Dabei gilt bei Bietergemeinschaften Folgendes:
Im Falle einer Bietergemeinschaft erfolgt bei der Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eine Gesamtbetrachtung. Im Rahmen von Bietergemeinschaften gilt in Bezug auf die mit Angebot abzugebenen Referenzen, dass ingesamt 3 Referenzen aus den letzten 5 Geschäftsjahren mit dem Angebot abzugeben sind. Die fehlende Eignung eines einzelnen Mitgliedes der Bietergemeinschaft kann zum Ausschluss der gesamten Bietergemeinschaft führen.
Im Falle des Einsatzes eines Subunternehmers gilt bezogen auf die Vorlage der Anlage C. 11, dass der Subunternehmer selbst eine entsprechende Erklärung / Nachweis erbringt, oder in die Erklärung / Nachweis des Bieters einbezogen ist. Die Unterlage Anlage C. 12 ist vom Subunternehmer nicht vorzulegen.