Der zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die Verkehrsleistungen auf der Regionalbuslinie 643 (bisher: 8055) Gemünden – Burgsinn – Aura/Obersinn (-Jossa) sowie im freigestellten Schülerverkehr im Bedienungsgebiet dieser Linie.
Die Betriebsaufnahme hat am 01.09.2021 zu erfolgen. Der Betrieb endet am 31.07.2029.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
“Der zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die Verkehrsleistungen auf der Regionalbuslinie 643 (bisher: 8055) Gemünden – Burgsinn –...”
Kurze Beschreibung
Der zu vergebende öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasst die Verkehrsleistungen auf der Regionalbuslinie 643 (bisher: 8055) Gemünden – Burgsinn – Aura/Obersinn (-Jossa) sowie im freigestellten Schülerverkehr im Bedienungsgebiet dieser Linie.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Spessart🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern...”
Die Vergabestelle verzichtet gemäß § 39 Abs. 6 VgV auf die Angabe der Auftragswerte. Da aus technischen Gründen eine Angabe in den entsprechenden Feldern (II.1.7) und V.2.4)) vorzunehmen ist, wurden dort lediglich Platzhalter eingetragen.
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Quelle: OJS 2021/S 166-435154 (2021-08-23)