Die Leistungen wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal). Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen. Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mit 9 von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden. Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in — 7 Standard-Solobusse Kategorie B sowie — 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B. Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-04.
Auftragsbekanntmachung (2021-03-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Referenznummer: 990/461
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal).
Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mit 9 von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden.
Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in
— 7 Standard-Solobusse Kategorie B sowie
— 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B.
Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben.
Die Leistungen wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal).
Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mit 9 von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden.
Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in
— 7 Standard-Solobusse Kategorie B sowie
— 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B.
Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kassel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-09 📅
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2024-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 047-119157
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungen wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal).
Die Leistungen wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal).
Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mit 9 von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden.
Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in
— 7 Standard-Solobusse Kategorie B sowie
— 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B.
Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben.
Die Leistung kann in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 424.187 Nkm (Nutzwagenkilometern) mit vom Auftragnehmer gestellten Bussen sowie 66.543 Nkm (Nutzwagenkilometer) mit Bussen der KVG erbracht werden (Fahrergestellung durch den Auftragnehmer). Insgesamt erbringt der Auftragnehmer gerundete 490.731 Nkm sowie 23.351 Fahrplanstunden p.a.
Die Leistung kann in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 424.187 Nkm (Nutzwagenkilometern) mit vom Auftragnehmer gestellten Bussen sowie 66.543 Nkm (Nutzwagenkilometer) mit Bussen der KVG erbracht werden (Fahrergestellung durch den Auftragnehmer). Insgesamt erbringt der Auftragnehmer gerundete 490.731 Nkm sowie 23.351 Fahrplanstunden p.a.
Beschreibung der Verlängerungen:
Für die KVG besteht eine Verlängerungsoption von jeweils 1 x 12 Monaten bis zum 13.12.2025, d. h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2026 sowie bis zum 12.12.2026, d. h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2027.
Für die KVG besteht eine Verlängerungsoption von jeweils 1 x 12 Monaten bis zum 13.12.2025, d. h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2026 sowie bis zum 12.12.2026, d. h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2027.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.1.2021,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.1.2021,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit
(für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 15.1.2021.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Busverkehrsleistungen (keine Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Fernbus-/ Schienenersatz-/ Bedarfs-/ Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Reise-Verkehre, auch keine Flughafenvorfeld-/ Werks-/ Freigestellte Schüler- Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung
Des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen
Es ist mindestens eine erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen
Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe von Busverkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie-
— Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung. In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständigen Industrie-
Und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Bieter dürfen nicht anwesend sein.
— Bewerbungen und Angebote werden nur elektronisch entgegen genommen,
— Fragen und Anmerkungen können nur über die Vergabeplattform Astras gestellt werden,
— Falls erforderlich: Erklärung der Bietergemeinschaft gemäß Anlage E zum Angebotsschreiben,
— Falls erforderlich: Fahrzeugumlaufplanung, siehe Aufforderung zur Angebotsabgabe,
— Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Detaillierte Anforderungen siehe Ziffer 8.5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
— Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Detaillierte Anforderungen siehe Ziffer 8.5 der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2021/S 047-119157 (2021-03-04)
Ergänzende Angaben (2021-03-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal).
Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mit 9 von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden.
Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in
— 7 Standard-Solobusse Kategorie B sowie
— 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B.
Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben.
Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal).
Für einen Teil der Leistung sind Fahrzeuge mit Fahrern vom Auftragnehmer zu stellen. Für den anderen Teil der Leistung werden Fahrzeuge von der KVG gestellt und sind Fahrer vom Auftragnehmer zu stellen.
Die Leistungen können ab Betriebsstart fahrplanmäßig mit 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeugen sowie mit 9 von der KVG gestellten Fahrzeugen erbracht werden.
Die 8 vom Auftragnehmer gestellten Fahrzeuge teilen sich auf in
— 7 Standard-Solobusse Kategorie B sowie
— 1 Standard-Gelenkbus Kategorie B.
Der Fahrzeugeinsatz der von der KVG gestellten Fahrzeuge wird von der KVG vorgegeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal).
Die Leistung wird als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Sektorenverordnung (SektVO) vergeben. Sie umfasst Verkehrsleistungen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Gebiet der Stadt Kassel und in Teilen des KasselPlus-Gebietes (Vellmar, Lohfelden, Fuldabrück, Habichtswald und Fuldatal).
Die Leistung kann in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 424 712 Nkm (Nutzwagenkilometern) mit vom Auftragnehmer gestellten Bussen sowie 66 543 Nkm (Nutzwagenkilometer) mit Bussen der KVG erbracht werden (Fahrergestellung durch den Auftragnehmer). Insgesamt erbringt der Auftragnehmer gerundete 491 255 Nkm sowie 23 378 Fahrplanstunden p.a.
Die Leistung kann in einem durchschnittlichen Kalenderjahr mit gerundeten 424 712 Nkm (Nutzwagenkilometern) mit vom Auftragnehmer gestellten Bussen sowie 66 543 Nkm (Nutzwagenkilometer) mit Bussen der KVG erbracht werden (Fahrergestellung durch den Auftragnehmer). Insgesamt erbringt der Auftragnehmer gerundete 491 255 Nkm sowie 23 378 Fahrplanstunden p.a.
Beschreibung der Optionen:
Für die KVG besteht eine Verlängerungsoption von jeweils 1 x 12 Monaten bis zum 13.12.2025, d. h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2026 sowie bis zum 12.12.2026, d. h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2027.
Für die KVG besteht eine Verlängerungsoption von jeweils 1 x 12 Monaten bis zum 13.12.2025, d. h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2026 sowie bis zum 12.12.2026, d. h. Samstag vor dem international vereinbarten Fahrplanwechsel der Fahrplanperiode 2027.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-21 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151125816📞
Fax: +49 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).