Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich.
Der Nachweis der Eignung muss durch III. Erklärung zu III.1.3) der Bekanntmachung – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit in Verbindung mit dem Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis erfolgen.
Folgende Angaben und Formalitäten, zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind erforderlich:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare Leistungen gemäß Formablatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis
— mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fahrleitungsanlagen unter Straßenbahnbetrieb/Betrieb im Gleisbereich hervorgeht,
— davon mindestens 1 Referenzen einzureichen, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 500 Tsd. EUR, aus der die Erfahrung für die Ausführung von Arbeiten an Fahrleitungsanlagen unter Straßenbahnbetrieb /Betrieb im Gleisbereich hervorgeht,
— mindestens 3 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Bahnstrom-/Energiekabeln (z. B. Querschnitt >= 240 mm) hervorgeht,
— davon mindestens 2 Referenzen einzureichen, mit einem Auftragsvolumen von mindestens 50,0 Tsd. EUR, der die Erfahrung und Kenntnisse über die Verlegung von Bahnstrom-/Energiekabeln (z. B. Querschnitt ³ 240 mm) hervorgeht
— mindestens 1 Referenzen einzureichen, aus der die Erfahrung als Fachbetrieb für die Ausführung der Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/Fahrleitungsanlagen hervorgeht
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter:
— durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
— durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Technische Ausstattung des Bewerbers gemäß Formblatt
Eigenerklärung und Fachkundenachweis
— technische Mindestausstattung von 1 Turmwagen mit isolierter Hubarbeitsbühne und Schienenfahrteinrichtung für Normalspur mit Zulassung der Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe) zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1 000 V AC und 1 500 V DC nach DIN VDE 0682 Teil 742 von 11/2000 oder gleichwertig,
— technische Mindestausstattung von 1 Hubsteiger mit isoliertem Hubarbeitskorb mit Zulassung der Hubarbeitsbühnen (bzw. Hubarbeitskörbe) zum Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen bis 1 000 V AC und 1 500 V DC nach DIN VDE 0682 Teil 742 von 11/2000 oder gleichwertig,
— Nachweis, dass min. 3 Elektrofachkräfte geschult wurden.
Für Arbeiten unter an unter Spannung stehenden Teilen/an Fahrleitungsanlagen (AuS) gemäß DGUV Regel 103-011 oder gleichwertig
— Nachweis der regelmäßigen Schulung/Unterweisung für „Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen/ Fahrleitungsanlage“,
— Einsatz geprüftes und von der BVG zugelassenes Sicherungspersonal in Eigenleistung durch AN,
— Bereitschaft zur kostenpflichtigen Übernahme der Ausbildungskosten bei der BVG sowie Angabe, wie diese Leistungen im Auftragsfall bis zum Abschluss der Ausbildung als Sipo/Sakra abgedeckt werden sollen,
— Einsatz einer von der BVG zugelassene Sicherungsfirma als Nachunternehmerleistungen des AN mit Benennung des Nachunternehmers,
— Kenntnisse der aktuell gültigen Gesetze und Verordnungen in Berlin als Voraussetzung zur Einholung der behördlichen Genehmigungen für die Bauausführung (z.B. Berliner Straßengesetz-BerlStrG und Landes- und Immissionsschutzgesetz Berlin-LImSchG Bln sowie VLB),
— Erklärung das, der einzusetzenden Zweiwegeturmwagen muss vor dem Einsatz im BVG Netz von der BVG zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf der Grundlage der (Dano 53/15) vom 30.4.2015 sowie des 1.Nachtrages zu dieser Dienstanordnung vom 25.1.2016.
(Dano 53/15 inkl. 1 Nachtrag liegt den Vergabeunterlagen mit bei)
— Erklärung der Personalausstattung von mindestens 5 Elektrofachkräften und 5 weiteren elektrotechnisch Unterwiesenem Fachpersonalen für die Errichtung von Fahrleitungsanlagen zur Bauausführung,
— Erklärung, dass je Kolonne mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer und ein ausgebildeter Sicherungsposten, gemäß Punkt C (Eigenerklärung Sicherungspersonal, Seite 13 – Formablatt Eigenerklärung Fachkundenachweis), bei der Bauausführung unter Straßenbahnbetrieb /Betrieb im Gleisbereich eingesetzt wird. Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Das Formblatt Eigenerklärung und Fachkundenachweis liegt den Vergabeunterlagen bei. Die entsprechenden Erklärungen sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Für Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied auszufüllen, zu unterschreiben und einzureichen. Dasselbe gilt für mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot benannte Nachunternehmer. Beabsichtigt der Bewerber/Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bewerber/Bieter eine auch für den (jeweiligen) Eignungsleihgeber eine zutreffende Eigenerklärung für dieses Unternehmen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmen durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen. Für die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers ist das in den Vergabeunterlagen Enthaltene Formular „Verpflichtungserklärung“ zu verwenden.
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Die Gleichwertigkeit ist durch den Teilnehmer nachzuweisen.