Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 119 Abs. 5 GWB, 74, 17 VgV durchgeführt. In dem vorliegenden Verfahren sollen 5 geeignete Bewerber ausgewählt und gegebenenfalls zu Verhandlungen aufgefordert werden. Sollten sich mehr als 5 geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlunsgverfahren auf der Grundlage der geforderten Eigenerklärungen zu den Punktereferenzen. Die angegebenen Punktereferenzen, die die genannten Kriterien erfüllen, werden anhand Abschnitt III der Anlage 0-Bewerbungs- und Angebotsbedingungen (kann mit den Vergabeunterlagen heruntergeladen werden) bewertet. Die mit den einzelnen Punktereferenzen jeweils erzielten Punktzahlen werden anschließend addiert (=Gesamtpunktzahl).
Die 5 Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Bei Punktegleichheit erfolgt die Auswahl unter diesen punktgleichen Bewerbern nach dem Losverfahren.
Auswahlkriterien:
- Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Projektsteuerung (max. 15 Punkte)
- Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Objektplanung (max. 15 Punkte)
- Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Tragwerksplanung (max. 15 Punkte)
- Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Technische Ausrüstung (max. 15 Punkte)
- Anzahl Mitarbeiter/innen Projektsteuerung (max. 5 Punkte)
- Anzahl Mitarbeiter/innen Objektplanung (max. 5 Punkte)
- Anzahl Mitarbeiter/innen Tragwerksplanung (max. 5 Punkte)
- Anzahl Mitarbeiter/innen Technische Ausrüstung (max. 5 Punkte)
- Anzahl Jahresumsatz Projektsteuerung (max. 5 Punkte)
- Anzahl Jahresumsatz Objektplanung (max. 5 Punkte)
- Anzahl Jahresumsatz Tragwerksplanung (max. 5 Punkte)
- Anzahl Jahresumsatz Technische Ausrüstung (max. 5 Punkte)
1. Referenzen
Abgestellt wird auf die Höhe der vom Bewerber im Teilnahmeantrag angegebenen anrechenbaren Kosten je Mindestreferenz. Die Punkte werden je Referenz wie folgt zugeordnet:
-Projektsteuerung (s. jeweilige Referenzmatrix)
Anrechenbare Kosten (KG 200+700 netto)
> 10 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 10 Mio. EUR: 1 Punkte
Ab 15 Mio. EUR: 2 Punkte
ab 20 Mio. EUR: 3 Punkte
Größe BGF (s. jeweilige Referenzmatrix)
Erfüllt: 1 Punkt
Nicht erfüllt: 0 Punkte
Referenzgeber ist öffentlicher Auftraggeber:
Erfüllt: 1 Punkt
Nicht erfüllt: 0 Punkte
-Objektplanung (s. jeweilige Referenzmatrix)
Anrechenbare Kosten (KG 300+400 netto)
> 5 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 5 Mio. EUR: 1 Punkte
Ab 7,5 Mio. EUR: 2 Punkte
ab 10 Mio. EUR: 3 Punkte
Größe BGF (s. jeweilige Referenzmatrix)
Erfüllt: 1 Punkt
Nicht erfüllt: 0 Punkte
Referenzgeber ist öffentlicher Auftraggeber:
Erfüllt: 1 Punkt
Nicht erfüllt: 0 Punkte
-Tragwerksplanung (s. jeweilige Referenzmatrix)
Anrechenbare Kosten (KG 300+400 netto)
> 5 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 5 Mio. EUR: 1 Punkte
Ab 7,5 Mio. EUR: 2 Punkte
ab 10 Mio. EUR: 3 Punkte
Größe BGF (s. jeweilige Referenzmatrix)
Erfüllt: 1 Punkt
Nicht erfüllt: 0 Punkte
Referenzgeber ist öffentlicher Auftraggeber:
Erfüllt: 1 Punkt
Nicht erfüllt: 0 Punkte
-Technische Ausrüstung (s. jeweilige Referenzmatrix)
Anrechenbare Kosten (KG 400 netto)
> 2 Mio. EUR: 0 Punkte
Ab 2 Mio. EUR: 1 Punkte
Ab 2,5 Mio. EUR: 2 Punkte
ab 3 Mio. EUR: 3 Punkte
Größe BGF (s. jeweilige Referenzmatrix)
Erfüllt: 1 Punkt
Nicht erfüllt: 0 Punkte
Referenzgeber ist öffentlicher Auftraggeber:
Erfüllt: 1 Punkt
Nicht erfüllt: 0 Punkte
2. Anzahl Mitarbeiter/innen
Maßgeblich ist die Anzahl der in den Jahren 2019, 2020, 2021 durchschnittlich beschäftigter Mitarbeiter/innen im jeweiligen Bereich. Die Punkte werden je nach Planungsbild wie folgt zugeteilt:
> 5 Mitarbeiter/innen: 0 Punkte
5 - 10 Mitarbeiter/innen: 3 Punkte
ab 10 Mitarbeiter/innen: 5 Punkte
3. Jahresumsatz
Maßgeblich ist die Anzahl der in den Jahren 2019, 2020, 2021 durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz im jeweiligen Bereich. Die Punkte werden je nach Planungsbild wie folgt zugeteilt:
Bis 500.000 EUR: 0 Punkte
ab 500.000 EUR: 1 Punkt
ab 750.000 EUR: 2 Punkte
ab. 1.000.000 EUR: 3 Punkte
ab 1.250.000 EUR: 4 Punkte
ab 1.500.000 EUR: 5 Punkte