Beschreibung der Beschaffung
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland befindet sich derzeit in einem Prozess der funktionalen Neuorganisation und Umstrukturierung. Ziel ist es, eine funktionale, sachorientierte Neustrukturierung zu schaffen. Durch ein neues Immobilienzielbild soll einerseits das Geschäftsstellennetz für die Versicherten und andererseits die Fachlichkeit der Mitarbeiter an den jeweiligen Standorten optimiert werden. Das Immobilienportfolio zählt ca. 38 Immobilien mit einer Gesamtfläche von ca. 105 000 m. Im Zuge der Immobilienstrategie plant die Auftraggeberin nicht mehr zielbildgerechte Eigenimmobilien zu veräußern.
Der Auftragnehmer erstellt die Verkehrswertgutachten für die Eigenimmobilien der Auftraggeberin. Die Beauftragung erfolgt über Einzelaufträge. Eine Abnahmeverpflichtung seitens der Auftraggeberin oder die Zusage einer Erstellung von Verkehrswertgutachten für alle Gebäude der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland besteht nicht.
Der Wert der Immobilien ist zu ermitteln gemäß der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (ImmoWertV) und den Richtlinien für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken (Wertermittlungsrichtlinien WertR2006 und Anlage 1-11) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit.
Die Erstellung der einzelnen Verkehrswertgutachten muss durch Begutachtung/Begehung der Gebäude erfolgen. Der Auftragnehmer hat die gesamte, mit Einzelauftrag beauftragte Immobilie, einschließlich des gesamten Grundstücks, im Rahmen von Ortsbegehungen umfassend in Augenschein zu nehmen.
Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Besichtigungen nur optische Prüfungen vorzunehmen und keine zerstörenden Untersuchungen durchzuführen. Sollte die Inaugenscheinnahme einzelner Bauteile aus Sicherheitsgründen (Tragfähigkeit, usw.) und/oder witterungsbedingt nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer dies der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.
Die Auftraggeberin stellt eine Standortliste zur Verfügung, für welche sie Verkaufsbedarf sieht.
Die der Auftraggeberin vorliegenden Anlagen wie Mieterlisten, Nebenkostenabrechnungen, usw. werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt. Unterlagen müssen vom Auftragnehmer ausgewertet und – falls der Auftraggeberin nicht aktuell vorliegend – entsprechend eingeholt werden. Eine Vollmacht wird dem Auftragnehmer zur Einholung der fehlenden Unterlagen von der Auftraggeberin erteilt.
Folgende grundstücksbezogene Unterlagen sind evtl. einzuholen und/oder zu prüfen, damit diese in das Verkehrswertgutachten mit einfließen:
Amtlicher Lageplan, Grundbuchauszüge, Baulastenauskunft, Vermessungsnachweis mit Angabe der Grundstücksgröße, Informationen zur Grundstückshistorie, aktueller Bodenrichtwert,
Angaben zur zulässigen und realisierten Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ), Auszug aus der aktuellen Bodendenkmalverdachtskarte und Denkmalliste, ggf. städtebaulicher Vertrag nebst Rahmenvereinbarungen mit Trägern öffentlicher Belange, Vereinbarung mit Versorgern, Dienstleistungsverträge, Nachbarvereinbarungen, Nachweise über vollständig geleistete Erschließungsbeiträge und Gebühren, Beweissicherungsgutachten über den Bauzustand von Außenbereichen und Nachbarobjekten, Straßen- und Gehwegoberflächen von und nach Baumaßnahmen, Katasteramtsauszüge.
Folgende Bewertung von Bauwerken und technischen Anlagen sollten in das Gutachten mit einfließen:
— Beschreibung der vorhandenen Qualitäten (Bau, Haustechnik),
— Leitungspläne,
— Bewertung der Heizungsanlage/Wärmequelle.
Die Bieter bzw. deren für die Verkehrswertgutachtenerstellung vorgesehenen Mitarbeiter müssen öffentlich bestellte und vereidigte oder nach HypZert (F) bzw. nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige oder Mitglieder in der Royal Institution of Chartered Surveyors sein.
Diese Voraussetzung ist auch bei einer gleichwertigen Bestellung, Zertifizierung oder Mitgliedschaft in einer Berufsorganisation in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftraum erfüllt.
Diese Qualifikationen müssen (z. B. mit Zertifikaten) bei Angebotsabgabe mit eingereicht werden.
Nach Zuschlag muss der Auftragnehmer in der Lage sein, innerhalb der ersten 4 Wochen nach Erteilung eines Einzelauftrages 3 Verkehrswertgutachten, die die Auftraggeberin noch benennt, zu erstellen.