Die vorliegende Ausschreibung zur Verlängerung des Stichhafens umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen. Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen
Referenznummer: Hafen Spelle (Stichhafen, Los 2)
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung zur Verlängerung des Stichhafens umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen. Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Die vorliegende Ausschreibung zur Verlängerung des Stichhafens umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen. Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Tiefbauarbeiten, außer Tunneln, Schächten und Unterführungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Wasserbauarbeiten📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Emsland
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-21 📅
Datum des Beginns: 2021-11-15 📅
Datum des Endes: 2022-05-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 183-474911
ABl. S-Ausgabe: 183
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen eines 4. Teilprojekts zur Erweiterung des Hafens Spelle-Venhaus ist die Verlängerung des Stichhafens um 20 m bei DEK km 123,300 durch die Herstellung einer Spundwand, Bodenaushub und Herstellung der Hafenbeckensohle im Erweiterungsbereich sowie den Rückbau der vorhandenen Spundwand geplant. Die dazu erforderlichen Bauleistungen sind in 2 Lose untergliedert. Die vorliegende Ausschreibung umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen.
Im Rahmen eines 4. Teilprojekts zur Erweiterung des Hafens Spelle-Venhaus ist die Verlängerung des Stichhafens um 20 m bei DEK km 123,300 durch die Herstellung einer Spundwand, Bodenaushub und Herstellung der Hafenbeckensohle im Erweiterungsbereich sowie den Rückbau der vorhandenen Spundwand geplant. Die dazu erforderlichen Bauleistungen sind in 2 Lose untergliedert. Die vorliegende Ausschreibung umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen.
Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Die Arbeiten vor Ort sind mit den Hafenanrainern laufend abzustimmen. Die Einschränkung der Hafennutzung ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Baumaßnahme erfolgt in Teilabschnitten. Der AN (Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerin) hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit die An -und Abfahrtsbereiche der am Stichhafen befindlichen Betriebe jederzeit für Schwerlastverkehr befahrbar bleiben und vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden.
Die Arbeiten vor Ort sind mit den Hafenanrainern laufend abzustimmen. Die Einschränkung der Hafennutzung ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Baumaßnahme erfolgt in Teilabschnitten. Der AN (Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerin) hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit die An -und Abfahrtsbereiche der am Stichhafen befindlichen Betriebe jederzeit für Schwerlastverkehr befahrbar bleiben und vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angabe des mittleren Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre (2020, 2019, 2018),
2) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusage eines Versicherungsunternehmens.
Mindeststandards:
Zu 1) Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020, 2019, 2018) mindestens 1.500.000,00 EUR (netto),
Zu 2) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf 5,0 Mio. EUR erhöht werden können.
Zu 2) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5,0 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden oder Zusage eines Versicherungsunternehmens, wonach die Deckungssummen im Auftragsfalle auf 5,0 Mio. EUR erhöht werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis von Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Leistungen werden vergleichbare Bauleistungen (Spezialtiefbau zur Herstellung von Uferspundwänden) unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (netto) angesehen.
Nachweis von Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Leistungen werden vergleichbare Bauleistungen (Spezialtiefbau zur Herstellung von Uferspundwänden) unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (netto) angesehen.
Mindeststandards:
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Leistungen werden vergleichbare Bauleistungen (Spezialtiefbau zur Herstellung von Uferspundwänden) unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (netto) angesehen.
Nachweis von mindestens 3 Referenzprojekten mit vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten 5 Jahre. Als vergleichbare Leistungen werden vergleichbare Bauleistungen (Spezialtiefbau zur Herstellung von Uferspundwänden) unter Einhaltung der in Deutschland geltenden Regularien, mit einem Auftragsvolumen von mindestens EUR 500.000,00 (netto) angesehen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131153308📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 183-474911 (2021-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die vorliegende Ausschreibung zur Verlängerung des Stichhafens umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen. Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum
herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine
Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Die vorliegende Ausschreibung zur Verlängerung des Stichhafens umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen. Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum
herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine
Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die vorliegende Ausschreibung zur Verlängerung des Stichhafens umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen. Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum
Die vorliegende Ausschreibung zur Verlängerung des Stichhafens umfasst Los 2 und damit den Spezialtiefbau zur Herstellung der Uferspundwand, den Einbau von Verpressankern sowie den Einbau der zugehörigen Gurtungslagen. Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum
herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine
herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine
Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum
Für die Herstellung der Spundwandkonstruktion sind das Ramm- und Ankerplanum herzustellen. Anschließend erfolgt schrittweise der Erdaushub zu einem geringen Teil im Trockenen und anschließend im Nassaushub. Parallel werden die vorhandenen Anker und Ankertafeln zurückgebaut. Es ist ein Unterwasserplanum
herzustellen auf dem eine Tondichtung, eine Trennschicht aus Geotextil und eine Steinschüttung mit Teil- und Vollverguss aufgebracht werden muss. Die Arbeiten werden, soweit erforderlich, von Wasserhaltungsarbeiten begleitet.
Die Arbeiten vor Ort sind mit den Hafenanrainern laufend abzustimmen. Die Einschränkung der Hafennutzung ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Baumaßnahme erfolgt in Teilabschnitten. Der AN (Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerin) hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit die An -und
Die Arbeiten vor Ort sind mit den Hafenanrainern laufend abzustimmen. Die Einschränkung der Hafennutzung ist auf ein Minimum zu reduzieren. Die Baumaßnahme erfolgt in Teilabschnitten. Der AN (Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerin) hat vor Durchführung der Arbeiten alle Maßnahmen zu treffen, damit die An -und
Abfahrtsbereiche der am Stichhafen befindlichen Betriebe jederzeit für Schwerlastverkehr befahrbar bleiben und vermeidbare Behinderungen ausgeschlossen werden.
Auftragsvergabe
Name: Johann Bunte Bauunternehmung GmbH Co. KG
Postort: Papenburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Emsland
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Leinemann & Partner Rechtsanwälte mbB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.