Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auf Grund der Begrenzung der Zeichenzahl können hier nicht die Kriterien in voller Länge aufgeführt werden. Die nachfolgende Auflistung zitiert diese gekürzt. Die vollständige Beschreibung der Eignungskriterien sind in den Vergabeunterlagen (siehe letzter Absatz) zu finden.
a) Der Bewerber muss über einschlägige Erfahrungen bei der Durchführung der Befliegungen, der Erstellung der True-Orthofotos und der klassifizierten Punktwolken verfügen.
b) Flugvoraussetzungen:
Der AN muss die in der Ril 883.7200 genannten Flugvoraussetzungen für bemannte Flüge (nicht UAS) erfüllen.
b.1) Fluggenehmigungen:
Der AN muss nachweisen, dass er Erfahrungen mit dem Erwirken der erforderlichen Fluggenehmigungen in dem Umfang hat, wie des für die Durchführung der hier beschriebenen Leistungen erforderlich ist.
b.2) Luftfahrzeug:
Der AN muss nachweisen, dass ihm im Auftragsfall ein bemanntes Luftfahrzeug für die Durchführung der hier beschriebenen Leistungen zur Verfügung steht.
b.3) Personal (Piloten):
Der AN muss nachweisen, dass er im Auftragsfall über ausreichend Personal mit den erforderlichen Lizenzen zur Führung des Luftfahrzeuges im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügt.
C) Messsysteme:
Nachfolgend gelten die unter „0. Bewertungskriterien“ spezifizierten Kriterien.
C.1) Sensoren:
c.1.I) Sensoren und Sensorsystem:
Für die Durchführung der Vermessungsflüge sind verschiedene, geeignete Sensoren einzusetzen, um die Qualität der geforderten Ergebnisse gemäß Ril 883.7200 und 883.7200A01 (enthalten in KoRil 88301 Anhang C.6.2 zu den Bewerbungsbedingungen) sicherzustellen.
C.1.II) Wechsel der Sensoren, des Sensorsystems:
Sollen bei einem Vermessungsflug andere Sensoren als die hier benannten eingesetzt werden, ist dies vorab der vertragsschließenden Stelle der DB AG mitzuteilen.
C.1.III) Wissenschaftliche Überprüfung,
C.1.IV) Ergebnisverantwortung:
Die geführten Nachweise seitens des AN bewirken keine Zustimmung zu den Kalibrierungen, Kalibrierverfahren usw. durch den AG. Der AN bleibt in vollem Umfang verantwortlich für die Vollständigkeit und Qualität der Ergebnisse.
C.2) GNSS:
Der AN muss nachweisen, welches GNSS er im Auftragsfall einsetzt (GNSSAntenne, GNSS-Empfänger), welche Kalibrierungsdaten für diese GNSSAntenne verwendet werden und Kriterien der Eignung für die Aufgabenstellung nachweisen.
C.3) IMU:
Der AN muss nachweisen, welche IMU er im Auftragsfall einsetzt und Kriterien der Eignung für die Aufgabenstellung nachweisen.
C.4) LiDAR:
Der AN muss nachweisen, welches LiDAR-System er im Auftragsfall einsetzt Und Kriterien der Eignung für die Aufgabenstellung nachweisen.
C.5) Kamera:
Der AN muss nachweisen, welche Kamera und welche Objektive er im Auftragsfall für die Aufnahme der Luftbilder einsetzt und Kriterien der Eignung für die Aufgabenstellung nachweisen.
C.6) Systemkalibrierung:
Die einzusetzenden Sensoren (GNSS, IMU, Scanner, Kamera) müssen in ihren gegenseitigen Positionen zueinander kalibriert sein.
D) Pass- und Kontrollpunkte,
E) Auswertung:
E.1) Eigene Ressourcen:
Der AN muss die Auswertungen und Qualitätssicherungen mit eigenem Personal und eigenen Auswertesystemen ausführen.
E.2) Datenübergabe:
Die Eignungskriterien sind in dem „Anhang B1 Eignungskriterien“ zu den Bewerbungsbedingungen (Datei: Anhang B1 Eignungskriterien.pdf) zu finden.
Die Eignungskriterien – wie alle Vergabeunterlagen finden Sie im Vergabeportal der Deutschen Bahn AG wie folgt:
a) der unregistrierte Nutzer unter „Herunterladen“,
b) der registrierte (angemeldete Nutzer) unter: Assistent – Teilnahmeantrag bearbeiten – Punkt 3 Anlagen.