1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung nach nach § 34d Abs. 5 Nr. 3 GewO. Die Haftpflichtversicherung muss die Anforderungen der §§ 11 ff. Vers-VermV erfüllen.
Im Falle einer beabsichtigten Beauftragung muss vor dieser Beauftragung nachgewiesen werden, dass die Haftungssumme der Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden je Schadenfall mindestens 50 Mio. EUR und die Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mindestens 10 Mio. EUR je Schadensfall beträgt. Unterschreitet die vorhandene Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Mindestdeckungssummen, so ist bei Vertragsabschluss eine Versicherung mit den geforderten Werten nachzuweisen.
2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und / oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: siehe Vergabeunterlagen
3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abzugeben, wonach diese im Auftragsfalle einer Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung gründen. Die Erklärung hat zudem ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens zu bevollmächtigen.
4) Sonstige besondere Bedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten folgende besondere Bedingungen:
4.1) Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) vom 23.8.1999 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 498) müssen Bieter mit Abgabe des Angebots eine entsprechende Erklärung abgeben. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gem. § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
4.2) Der Bieter (einschließlich eventueller Drittunternehmer) darf weder einen Eintrag im Berliner Korruptionsregister, Gewerbezentralregister, noch in den Sanktionslisten der EG-Antiterrorismusverordnung (EG) Nr. 2580/2001 und 881/2002 haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung durch die Vergabestelle.
4.3) Die zu Vergabeverhandlungen aufgeforderten Bieter haben sich zu verpflichten, im Fall der Auftragserteilung einen Integritätsvertrag mit der GESOBAU AG abzuschließen sowie die GESOBAU-
Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Auf Angebote von Bietern, die den Abschluss einer derartigen Vereinbarung und die Unterzeichnung der Eigenerklärung / Verpflichtungserklärung verweigern, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
5. Eine Bewerbung ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens (einschl. Anlagen) zulässig, der unter der in Ziffer I.3 dieser Bekanntmachung angegebenen URL heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6. Die Bewerbung ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen ausschließlich digital signiert oder elektronisch in Textform über die Vergabeplattform Berlin einzureichen.
7. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
8. Anfragen werden nur beantwortet, wenn Sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist schriftlich über die Vergabeplattform Berlin (vorzugsweise) oder per E-Mail eingehen. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Die Anfragen werden anonymisiert und mit den Antworten in Rahmen eines Fragen- und Antwortenkataloges im Internet (siehe Ziffer I.3 der Bekanntmachung) veröffentlicht.
Bitte beachten Sie, dass alle Bewerber / Bieter eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren wie z.B. die Ergänzung oder Änderung der Vergabeunterlagen und die Einstellung von beantworteten Bewerber-/Bieterfragen durch selbstständige Einsicht verfolgen müssen. Einzusehen unter:
http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/