Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. April 2022 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinn der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt. Hinweis: Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind. Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein (Flensburg, Kiel, Itzehoe, Rendsburg, Lübeck ,Neumünster, Schleswig) ab 1. April 2022 mit folgenden Leistungen: 1. apothekenpflichtige Arzneimittel 2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel 3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte) 4. Beratung 5. administrative Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Kurze Beschreibung:
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. April 2022 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinn der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Hinweis:
Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind.
Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein (Flensburg, Kiel, Itzehoe, Rendsburg, Lübeck ,Neumünster, Schleswig) ab 1. April 2022 mit folgenden Leistungen:
1. apothekenpflichtige Arzneimittel
2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte)
4. Beratung
5. administrative Leistungen.
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. April 2022 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinn der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Hinweis:
Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind.
Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein (Flensburg, Kiel, Itzehoe, Rendsburg, Lübeck ,Neumünster, Schleswig) ab 1. April 2022 mit folgenden Leistungen:
1. apothekenpflichtige Arzneimittel
2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte)
4. Beratung
5. administrative Leistungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.gmsh.de🌏
E-Mail: florian.seelig@gmsh.de📧
Telefon: +49 431/599-1479📞
Fax: +49 431/599-1465 📠
URL der Dokumente: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/🌏
URL der Teilnahme: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-01 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 233-612943
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Dezember 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Standorte und möglicher Kunden-Betreuungsstandort, Gründungsdatum und Historie) (max. 4 DIN A 4 Seiten).
2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
3. Angebotsschreiben
4. Preisblatt
5. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangender Vergabestelle)
6. Darstellung des Versandweges Vertragsapotheke – Vollzugseinrichtung
7. Eigenerklärung, dass Sie den bei Auftragserteilung zu schließenden gesonderten Vertrag anerkennen.
8. Eigenerklärung, dass die geforderte Reaktionszeit bei Leistungsabruf durch den Auftraggeber gemäß Leistungsbeschreibung eingehalten wird
9. Eigenerklärung über die Bereitschaft, die Bestellzeiten über die Mindestbestellzeit zum Vorteil der Justizvollzugsanstalten auszuweiten gem. Nummer 9.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen, unter Angabe der von Ihnen angebotenen zeitlichen Vorgaben (Angabe Uhrzeit und den darauf folgenden Lieferzeitpunkt)
.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden.
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Dezember 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Standorte und möglicher Kunden-Betreuungsstandort, Gründungsdatum und Historie) (max. 4 DIN A 4 Seiten).
2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
3. Angebotsschreiben
4. Preisblatt
5. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangender Vergabestelle)
6. Darstellung des Versandweges Vertragsapotheke – Vollzugseinrichtung
7. Eigenerklärung, dass Sie den bei Auftragserteilung zu schließenden gesonderten Vertrag anerkennen.
8. Eigenerklärung, dass die geforderte Reaktionszeit bei Leistungsabruf durch den Auftraggeber gemäß Leistungsbeschreibung eingehalten wird
9. Eigenerklärung über die Bereitschaft, die Bestellzeiten über die Mindestbestellzeit zum Vorteil der Justizvollzugsanstalten auszuweiten gem. Nummer 9.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen, unter Angabe der von Ihnen angebotenen zeitlichen Vorgaben (Angabe Uhrzeit und den darauf folgenden Lieferzeitpunkt)
.
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. April 2022 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinn der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Der Justizvollzug des Landes Schleswig-Holstein soll ab 1. April 2022 durch eine Apotheke versorgt werden, die sowohl Arzneimittel und apothekenübliche Waren liefert als auch die damit verbundenen Beratungs- und administrativen Leistungen im Sinn der Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit erbringt.
Hinweis:
Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind.
Der Ausschreibung liegt § 1 Abs. 3 der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) vom 14. Nov.1980 i.d.g.F. zu Grunde, wonach die Preisspannen und Preise der Apotheken bei einer Abgabe an Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten ausgenommen sind.
Versorgung der Justizvollzugsanstalten des Landes Schleswig-Holstein (Flensburg, Kiel, Itzehoe, Rendsburg, Lübeck ,Neumünster, Schleswig) ab 1. April 2022 mit folgenden Leistungen:
1. apothekenpflichtige Arzneimittel
2. nicht apothekenpflichtige Arzneimittel
3. apothekenübliche Waren (u. a. ärztliches Verbrauchsmaterial und Medizinprodukte)
4. Beratung
5. administrative Leistungen.
Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln. Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren über andere Stellen bezogen werden.
Die Vertragsapotheke liefert den gesamten Bedarf der Justizvollzugseinrichtungen an Arzneimitteln. Die Abnahme einer bestimmten Warenmenge wird nicht vereinbart. In begründeten Fällen können ärztliches Verbrauchsmaterial, Medizinprodukte und andere apothekenübliche Waren über andere Stellen bezogen werden.
Gesamthöchstwert: 4.760.000,00 €
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 4 760 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Wird nicht 3 Monate vor Vertragsende seitens des MJEV oder der Vertragsapotheke der Vertrag gekündigt, verlängert sich dieser jeweils um ein weiteres Jahr bis zu einer maximalen Vertragsdauer von 4 Jahren (maximal bis zum 31.03.26).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flensburg, Lübeck, Itzehoe, Neumünster, Kiel, Schleswig
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis der Erlaubnis zum Versand von Arzneimittel in der Bundesrepublik Deutschland nach § 11 a des Gesetzes über das Apothekenwesen (Apothekengesetz ApoG).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Versandapotheke), jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2018-2020) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
3. Erklärung ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs der/des beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/des Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4. Nachweis (Formblatt) über Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Belieferung insbesondere öffentlicher Auftraggeber mit vergleichbaren jährlichen Auftragswerten), der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
4. Nachweis (Formblatt) über Referenzen der im wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Belieferung insbesondere öffentlicher Auftraggeber mit vergleichbaren jährlichen Auftragswerten), der Ausführungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
5. Benennung und berufliche Qualifikation der Projektleiterin/ des Projektleiters.
6. Eigenerklärung über die Qualifikation des mit der Durchführung des Auftrags verantwortlichen und benannten Personals.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-10 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kiel
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Rabattgewährung
Kostenkriterium (Gewichtung): 60
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Dezember 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Dezember 2021 an die GMSH, z.H. Herrn Florian Seelig (e-Vergabesystem, E-Mail: Florian.Seelig@gmsh.de ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Standorte und möglicher Kunden-Betreuungsstandort, Gründungsdatum und Historie) (max. 4 DIN A 4 Seiten).
1. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Niederlassungen, Standorte und möglicher Kunden-Betreuungsstandort, Gründungsdatum und Historie) (max. 4 DIN A 4 Seiten).
2. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
3. Angebotsschreiben
4. Preisblatt
5. ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangender Vergabestelle)
6. Darstellung des Versandweges Vertragsapotheke – Vollzugseinrichtung
7. Eigenerklärung, dass Sie den bei Auftragserteilung zu schließenden gesonderten Vertrag anerkennen.
8. Eigenerklärung, dass die geforderte Reaktionszeit bei Leistungsabruf durch den Auftraggeber gemäß Leistungsbeschreibung eingehalten wird
9. Eigenerklärung über die Bereitschaft, die Bestellzeiten über die Mindestbestellzeit zum Vorteil der Justizvollzugsanstalten auszuweiten gem. Nummer 9.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen, unter Angabe der von Ihnen angebotenen zeitlichen Vorgaben (Angabe Uhrzeit und den darauf folgenden Lieferzeitpunkt)
9. Eigenerklärung über die Bereitschaft, die Bestellzeiten über die Mindestbestellzeit zum Vorteil der Justizvollzugsanstalten auszuweiten gem. Nummer 9.1 der Ergänzenden Vertragsbedingungen, unter Angabe der von Ihnen angebotenen zeitlichen Vorgaben (Angabe Uhrzeit und den darauf folgenden Lieferzeitpunkt)
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Bewertungsmatrix
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix für die Angebote versandt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431/988-4640📞
Fax: +49 431/988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: n.n.
Postort: n.n.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Küterstraße 30
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431599-1479📞
Fax: +49 431599-1465 📠
Quelle: OJS 2021/S 233-612943 (2021-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge