Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 4 Ladesysteme mit bis zu 20 angeschlossenen, abgesetzten Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 75 kW bis max. 150 kW pro Ladepunkt inklusive zugehöriger Betriebsmittel ab 1
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Vertrag über die Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 4 Ladesystemen sowie Servicevertrag
FEM3-0327-2021”
Produkte/Dienstleistungen: Elektrische Maschinen, Geräte, Ausstattung und Verbrauchsartikel; Beleuchtung📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 4 Ladesysteme mit bis zu 20 angeschlossenen, abgesetzten Ladepunkten mit einer...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss und Inbetriebnahme von 4 Ladesysteme mit bis zu 20 angeschlossenen, abgesetzten Ladepunkten mit einer Ladeleistung von mindestens 75 kW bis max. 150 kW pro Ladepunkt inklusive zugehöriger Betriebsmittel ab 1
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berliner Verkehrsbetriebe ÄöR (BVG)
Holzmarktstraße 15-17
10179 Berlin
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 4 Ladesystemen mit je bis zu 20 Ladepunkten
Jeweils zwei Ladesysteme...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung, Montage, elektrischer Anschluss, Inbetriebnahme und Instandhaltung von 4 Ladesystemen mit je bis zu 20 Ladepunkten
Jeweils zwei Ladesysteme werden auf dem Betriebshof Britz, Gradestr. 10, 12347 Berlin, zwei weitere Ladesysteme auf dem Betriebshof Cicero, Westfälische Str. 73, 10709 Berlin errichtet.
Auf jedem der genannten Betriebshöfe werden ab Mitte 2022 30 Stück elektrische Eindeckeromnibusse (12m) stationiert. Jedes Ladesystem gewährleistet die Ladung der Traktionsbatterien von mindestens 14 Elektrobussen gleichzeitig. Um später gegebenenfalls auch elektrische Gelenkomnibusse (18m) laden zu können, sollen bis zu 6 zusätzliche Ladepunkte pro Ladesystem errichtet werden. Alle Ladepunkte müssen dann alternativ von den Leistungseinheiten angesteuert werden können. Das Laden erfolgt je Ladepunkt mindestens mit 75 kW und max. 150 kW nach Ladebetriebsart 4 mit CCS2-Stecker. Die Ladepunkte werden als abgesetzte Einheiten auf der Busaufstellfläche errichtet, dabei ist deren Platzbedarf in der Tiefe zwischen den Aufstellreihen möglichst gering zu halten.
Die Verbindungskabel zwischen den Ladepunkten und den am Rande der Busaufstellfläche anzuordnenden Leistungselektronik (MS/NS-Technik und Leistungseinheiten) werden in bauseits vorhandenen Lehrrohrtrassen vom AN verlegt.
Für jedes Ladesystem steht eine Fläche von max. 12,2m x 2,7m Aufstellfläche auf dem Betriebshof zur Verfügung, bei einer max. lichten Höhe von ca. 3m.
Auf dieser Fläche sind in aufzustellenden Baukörpern alle erforderlichen Baugruppen anzuordnen, um ab 10-kV-Kabeleinspeisung die Umwandlung in Ladeenergie der geforderten Art gewährleisten zu können. AG präferiert hierbei die Aufteilung in zwei getrennte, direkt nebeneinander angeordnete Baukörper:
• "Mittelspannungsteil" mit MS-Schaltanlage und 1,6-MVA-Transformator zur Umwandlung von 10kV in Niederspannung, untergebracht vorzugsweise in einem Betongehäuse
• "Leistungsteil" zur Verteilung und Umwandlung dieser Niederspannung in geregelte Gleichspannung in den Leistungseinheiten (Ladegeräte), untergebracht vorzugsweise in einem Betongehäuse. Die Anordnung beider Teile in einem gemeinsamen Gehäuse ist möglich.
Das Ladesystem muss über Möglichkeiten zur bidirektionalen Datenübertragung von den Systemeinheiten an ein Backend-System verfügen. Die Kommunikation hat über eine aktuelle Version des Open Charge Point Protocol (ab OCPP 1.6J) zu erfolgen.
Die Beschaffung umfasst neben der Lieferung, Montage, elektrischen Anschluss und Inbetriebnahme und der 4 Ladesysteme auch die Bereitstellung eines Backend für diese. Außerdem sind die Einweisung des Betreiberpersonals zum Betrieb und zur Wartung der Ladesysteme sowie ein Servicevertrag Bestandteil der Beschaffung. Der Servicevertrag hat mindestens eine Laufzeit von einem und maximal eine Laufzeit von drei Jahren.
Es ist eine Gewährleistungszeit von mindestens 3 Jahren anzubieten.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-10 📅
Datum des Endes: 2022-12-30 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Für den Servicevertrag gilt:
Der AG kann den Vertrag zweimal um weitere 12 Monate verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrages (einschließlich der...”
Beschreibung der Optionen
Für den Servicevertrag gilt:
Der AG kann den Vertrag zweimal um weitere 12 Monate verlängern. Die maximale Laufzeit des Vertrages (einschließlich der initialen Laufzeit) beträgt 3 Jahre. Eine Verlängerungsoption muss spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit durch Mitteilung in Textform oder Schriftform gegenüber dem AN erklärt werden. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung durch den AG.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihgeber an der Ausschreibung teilnimmt, hat folgende Unterlagen / Erklärungen vorzulegen:
1. Handelsregisterauszug oder einen vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist.
2. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
3. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
7. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärung gem. III.1.1) der Bekanntmachung" zu verwenden.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung -...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
II.Erklärung zu III.1.2 der Bekanntmachung - Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzen drei Geschäftsjahre
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Als Mindestjahresumsatz wird eine Summe i.H.v. 2.000.000€ gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Nachweise/Erklärungen, sind zusätzlich zum
Formblatt (Eigenerklärungen zur Eignung) mit
dem Angebot vorzulegen:
Erklärung zu III.1.3 der Bekanntmachung -Technische und
berufliche Leistungsfähigkeit:
1. Unternehmensreferenzen des Bewerbers über vergleichbare
Leistungen
Hinweis: Für alle unter Punkt III.1.1) bis III.1.3) genannten
Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte
Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/
Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zur Lieferung, zum Aufbau...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Es sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen, bei der in Art und Umfang vergleichbare Leistungen zur Lieferung, zum Aufbau und zur Inbetriebnahme von Ladesystemen einer DC-Ladeinfrastruktur entsprechend DIN EN 61851-23 (VDE 0122-2-3) mit Gleichstromsteckvorrichtungen für das kombinierte Ladesystem in Konfiguration FF nach IEC 62196-3 inklusive vorgelagerter Netzinfrastruktur erbracht wurden.
1.Mindestanforderung
Objektart Ladeinfrastruktur, Heavy-Duty-Loading:
Als Mindestanforderung an die jeweilige Referenz sind nur Objekte zugelassen, die als Ladesystemen einer DC-Ladeinfrastruktur entsprechend DIN EN 61851-23 (VDE 0122-2-3) mit Gleichstromsteckvorrichtungen für das kombinierte Ladesystem in Konfiguration FF nach IEC 62196-3 errichtet und in Betrieb genommen wurden.
2. Mindestanforderung
Objektart Ladeinfrastruktur, Datenanbindung:
Als Mindestanforderung an die jeweilige Referenz sind nur Objekte zugelassen, die als Ladesystem an ein abgesetztes Backendsystem angeschlossen sind, welches unter Nutzung der Standards OCPP 1.6J oder höher eine Überwachung und Datenerfassung der angeschlossenen Ladepunkte ermöglicht.
3.Mindestanforderung
Objektart Ladeinfrastruktur:
Als Mindestanforderung wird die ausgangsseitige Nennleistung (Summe der DC-Ausgangsleistungen der installierten Ladegeräte) i.H.v. mindestens 800 kVA in mindestens einem Ladesystem gefordert.
4.Mindestanforderung
Objektart Netzinfrastruktur:
Als Mindestanforderung an die jeweilige Referenz sind nur Objekte zugelassen, die als Ladesystem eine Einspeisung auf der AC-Mittelspannungsebene (>1kV) besitzen und bei welchen die erforderliche Netzinfrastruktur zur Umspannung und Verteilung auf die systemseitige Spannungsebene (Einspeisung Ladegeräte) inkludiert geliefert und in Betrieb genommen wurde.
5.Mindestanforderung
Als Mindestanforderung an die jeweilige Referenz der Netzinfrastruktur ist die Summe der install. AC-Anschlussleistung (Summe der MS/NS-Trafo-Nennleistungen aller Ladesysteme des jeweiligen Referenzobjekts) auf einem Standort bzw. Grundstück i.H.v. mindestens 0,8 MVA gefordert.
6.Mindestanforderung
Die Leistungserbringung muss abgeschlossen sein.
Es sind Mindestanforderungen hinsichtlich des Inhalts der einzureichenden Referenzen vorgegeben. Sofern die für die Referenzen aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden, führt dies zum Ausschluss des gesamten Teilnahmeantrags.
Referenz 1 muss Mindestanforderungen 1 und 2 erfüllen.
Referenz 2 muss Mindestanforderungen 1 und 2 erfüllen.
Darüber hinaus muss entweder Referenz 1 oder 2 die Mindestaforderungen 3-6 erfüllen. Die Mindestanforderungen 3-6 können auch auf beide Referenzen aufgeteilt werden, jedoch müssen sie dann in Summe wieder vollständig erfüllt sein.
Alle für die Eignungsprüfung relevanten Kriterien sind darüber hinaus in der Eigenerklärung zur Eignung aufgeführt (Teilnahme-/Vergabeunterlagen)
Mehr anzeigen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und
Zuverlässigkeit der Bewerber/der Bewerbergemeinschaft erfolgt
anhand der nachfolgend vorgegebenen Anforderungen. Dazu
sind im Rahmen der Einreichung der Teilnahmeanträge
folgende Unterlagen einzureichen:
(1.) Eigenerklärung zur Eignung (bei Bewerbergemeinschaften von
jedem Mitglied und für jeden mit dem Teilnahmeantrag
benannten Nachunternehmer)
(2.) Nachunternehmererklärung (sofern Eignungsleihen hiervon betroffen sind)
(3.) im Fall von Eignungsleihe: Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers
(4.) im Falle einer Bewerbergemeinschaft: Erklärung zur Bildung
einer Bewerbergemeinschaft (vollständig ausgefüllt) Weitere
Erläuterungen sind dem Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb zu entnehmen.
Die vorgenannten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Mehr anzeigen
Geforderte Kautionen und Garantien: siehe Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-09
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
“1.Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG...”
1.Der AG ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB und führt hier ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Der AG unterliegt neben dem GWB und der SektVO insbesondere dem
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die
Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe.
3. Die BVG wickelt das Vergabeverfahren elektronisch über eine Vergabemanagement-Software sowie über eine Vergabeplattform ab.
4. Sämtliche Teilnahme-/Vergabeunterlagen werden Interessenten auf direkt, kostenfrei und ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform zur Verfügung gestellt und sind ausschließlich zu verwenden.
5. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf
über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente oder sonstige verfahrensrelevante Informationen zu achten. Ein separater Hinweis durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
6. Die Übermittlung von Fragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform zu erfolgen. Die Bewerber sollen hierfür idealerweise das hierfür vom AG zur Verfügung gestellte Formular verwenden und über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform dem AG übermitteln. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 02.08.2021 eingegangen sind. Der AG behält sich vor, verspätete
Anfragen nicht zu beantworten. Mündliche Bewerberfragen werden nicht beantwortet.
7. Die Teilnahmeanträge/Angebote sind ausschließlich elektronisch über die der unter Ziffer I.1) angegebene Vergabeplattform bzw. das dazugehörige Bietercockpit (elektronischer Abgabe-Workflow) einzureichen. Die
Einreichung von Teilnahmeanträgen/Angeboten in Schriftform, per E-Mail, Fax oder als Anlage über die Nachrichtenfunktion des Bietercockpits ist unzulässig.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden und über die Vergabeplattform gem. I.1) herunterzuladen. Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2)) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
9. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/ BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen
Referenzgebern zu.
10. Die BVG behält sich Ergänzungen sowie auch Änderungen an den Vergabeunterlagen einschließlich der Verfahrensbedingungen, dem Leistungssoll und den Vertragsbestimmungen vor.
11. Die BVG behält sich vor, in einer oder mehreren Runden Verhandlungsgespräche mit den Bietern durchzuführen. Der Bieterkreis kann in den einzelnen Phasen des Verhandlungsverfahrens schrittweise nach den in der Bewertungsmatrix genannten Bewertungskriterien reduziert werden. Ergibt eine vorläufige Auswertung der in der jeweiligen Angebotsrunde eingegangenen Angebote anhand der Bewertungskriterien, dass ein Angebot hinter den anderen so weit zurück liegt, dass keine realistische Chance auf eine Zuschlagserteilung mehr besteht, behält sich die Vergabestelle vor, mit dem betreffenden Bieter nicht zu verhandeln.
12. Beabsichtigt der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so sind die unter Ziffer III.1.1) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Angaben zu den unter Ziffer III.1.2) oder/und III.1.3) benannten Eignungskriterien können im Umfang der gewünschten Eignungsleihe bezogen auf die anderen Unternehmen gemacht werden. Soweit Angaben zur Eignung nicht auf diese anderen Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, ist dies bei den Angaben deutlich zu machen. Weiterhin ist mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Hinweis für das Angebot (noch nicht relevant für den Teilnahmeantrag): Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist sicherzustellen, dass es die Leistungen (üblicherweise als Unterauftragnehmer) im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
13. Die übersandten Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden;
14. Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der
Datenschutz-Grundverordnung, des
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze
zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die
Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber
trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung
und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z. B.
durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher
Personen).
15. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der
vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren
Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der
Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen
Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert
wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 156-414607 (2021-08-09)