Vertrauensschadenversicherung für den Konzern der Deutsche Bahn AG

Deutsche Bahn AG

Vertrauensschadenversicherung für den Konzern der Deutsche Bahn AG (100 % Alleinzeichnung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-12.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-12 Auftragsbekanntmachung
2021-06-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Referenznummer: HFL/WM/DB/VS/2021
Kurze Beschreibung:
Vertrauensschadenversicherung für den Konzern der Deutsche Bahn AG (100 % Alleinzeichnung).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schaden- oder Verlustversicherungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Bahn AG
Postanschrift: Potsdamer Platz 2
Postleitzahl: 10785
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
E-Mail: martina.walke@dva.db.de 📧
Telefon: +49 6172 / 4868-355 📞
Fax: +49 6172/48689355 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E56553481 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E56553481 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-17 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 053-134680
ABl. S-Ausgabe: 53
Zusätzliche Informationen
1. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. 2. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben. 3. Im Rahmen der Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 4. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen (Bietereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bietergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen. 5. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 6. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stelle der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen. 7. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. 8. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Vergabe ist die Vertrauensschadenversicherung der Deutschen Bahn AG sowie sämtlicher in- und ausländischer Tochterunternehmen im Zeitpunkt des Versicherungsfalls, an denen die Deutsche Bahn AG direkt oder indirekt mehr als 50 % der Anteile hält bzw. erwirbt oder Minderheitsbeteiligungen mit beherrschendem Einfluss sowie alle Stiftungen. Nicht von diesem Versicherungsvertrag umfasst sind die Schenker AG und ihre Tochtergesellschaften.
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Der ausgeschriebene Versicherungsvertrag bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die den versicherten Unternehmen (s. o.) durch unerlaubte vorsätzliche Handlungen der versicherten Personen entstehen und für die eine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht. Es gilt ein genereller Selbstbehalt von 250 000 EUR. Die Deckungssumme je Schadenfall beträgt 50 Mio. EUR, 2-fach maximiert p. a..
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Ausgeschrieben sind 100 % der Deckung zur Alleinzeichnung.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 2 Jahre mit der Möglichkeit der 4-maligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die Verlängerung tritt ein, sofern der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Die Vertragslaufzeit kann insgesamt maximal 6 Jahre betragen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage des Teilnahmeantrags und der vollständig ausgefüllten Bietereigenerklärungen zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannte(n)Erklärung(en) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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2. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den ausgeschriebenen Vertrag zu 100 % (Alleinzeichnung) zeichnen zu können (Nachweis per Bietereigenerklärung).
3. Die Unternehmen müssen als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte (Vertrauensschadenversicherung) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausübung des Geschäftsbetriebs als Versicherungsunternehmen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die Erlaubnistatbestände der §§ 8 ff., 57 ff., 61 ff. und 67 ff. erfüllen (Nachweis per Bietereigenerklärung).
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4. Die Unternehmen müssen über ein aktuell gültiges Rating von mindestens A- nach Standard & Poor's oder eine vergleichbare Bewertung einer anderen unabhängigen Ratingagentur verfügen. Unternehmen, die kein Rating besitzen, müssen nachweisen, dass sie eine mit dem geforderten Rating vergleichbare finanzielle Leistungsfähigkeit besitzen (Bietereigenklärung). Der Auftraggeber behält sich die Anforderung eines aktuellen Nachweises des Ratings bzw. des vergleichbaren Nachweises der finanziellen Leistungsfähigkeit sowie eine Gegenprüfung der Nachweise vor.
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Für die Erklärungen ist der Vordruck „Teilnahmeantrag und Anlagen“ zu nutzen. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Die Bietereigenerklärungen sind vollständig ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss vom Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen gem. § 51 Abs. 2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Weitere erforderliche Unterlagen/Nachweise siehe VI.3).
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Eine Vertretung der Unternehmen (Versicherungsgesellschaften) ist nur zugelassen, wenn der Vertreter/Bevollmächtigte über eine vom Versicherer rechtsverbindlich erteilte, uneingeschränkte Vollmacht für die Teilnahme am Vergabeverfahren verfügt.
Der Vertreter/Bevollmächtigte handelt ausschließlich für die Versicherungsgesellschaft, für die die Vollmacht vorgelegt wird. Mehrfachbeteiligungen sind ausgeschlossen. Die Vollmacht ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Die Unternehmen müssen in der Lage sein, den Geschäftsverkehr in deutscher und englischer Schrift und Sprache abwickeln zu können.
2. Die Unternehmen müssen über Erfahrungen mit der Führung/Alleinzeichnung von Versicherungsverträgen für internationale, industrielle Großrisiken im Bereich der Vertrauensschadenversicherung verfügen.
Dies ist nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen, die aus den vergangenen 5 Jahren vor der Bekanntmachung stammen und an denen das Unternehmen (risikotragende Stelle) als Führungs- oder Alleinversicherer beteiligt war/ist (siehe Erklärung Referenzen).
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH, Alexander Rassmann/Martina Walke, Marienbader Platz1, 61348 Bad Homburg
Internetadresse: www.deutschebahn.com 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E56553481 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Mit dem Teilnahmeantrag verpflichten sich die Unternehmen zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung gestellten Unterlagen/Informationen. Mit dem Teilnahmeantrag muss eine Vertraulichkeitserklärung abgeben werden. Ein Muster für die Vertraulichkeitserklärung ist Teil der Vergabeunterlagen. Sie ist mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen.
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2. Der Auftraggeber stellt die vertraulichen Vergabeunterlagen nicht bereits sofort mit Beginn des Vergabeverfahrens zur Verfügung. Die Unterlagen werden vielmehr erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs lediglich den ausgewählten geeigneten und zuverlässigen Unternehmen zum Download zur Verfügung gestellt, die dem Auftraggeber zuvor die vertrauliche Behandlung der Unterlagen mittels der Vertraulichkeitserklärung zugesichert haben.
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3. Im Rahmen der Bietereigenerklärung verpflichten sich die Bewerber, dass sie den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner einhalten werden. Er steht als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung. Es kann auch ein eigener Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien für die Bewerber verbindlich festlegt, eingehalten werden. In diesem Fall ist eine geltende Fassung des eigenen Verhaltenskodex zur Überprüfung der Vergleichbarkeit mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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4. Der ausgefüllte Teilnahmeantrag ist mit allen geforderten Erklärungen (Bietereigenerklärung, Vertraulichkeitserklärung, Erklärung zu Referenzen, ggfs. Bietergemeinschaftserklärung, ggfs. eigener Verhaltenskodex) vollständig und ausschließlich elektronisch über die Funktion „Teilnahmeantrag abgeben“ der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ in Textform nach § 126 b BGB einzureichen.
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5. Alle unter den Abschnitten III.1.2) und III.1.3) sowie VI.3) geforderten Nachweise/Erklärungen/Referenzen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen. Sollten diese nicht vorliegen, kann dies zum Ausschluss bei diesem Vergabeverfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise/Erklärungen gem. § 51 Abs.2 SektVO nachzufordern. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
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6. Fragen zum Teilnahmewettbewerb/Vergabeverfahren sind unverzüglich, jedoch spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote zu stelle der e-Vergabeplattform „subreport ELViS“ zur Verfügung gestellt. Es liegt im Verantwortungsbereich der Unternehmen, regelmäßig Einsicht in ihr Postfach der e-Vergabeplattform zu nehmen und dort hinterlegte Informationen/Dokumente abzurufen.
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7. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
8. Die Betreuung der Versicherungsverträge erfolgt courtagepflichtig durch die DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz-Vermittlungs-GmbH. Bei der Angebotskalkulation ist von allen Bietern die Vergütung einer in gleicher Höhe festgelegten Courtage an diese zu berücksichtigen. Sie wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB) erteilt werden. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
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Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 053-134680 (2021-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 121-321899
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 053-134680
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der ausgeschriebene Versicherungsvertrag bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die den versicherten Unternehmen (s.o.) durch unerlaubte vorsätzliche Handlungen der versicherten Personen entstehen und für die eine gesetzliche Schadenersatzpflicht besteht. Es gilt ein genereller Selbstbehalt von 250 000 EUR. Die Deckungssumme je Schadenfall beträgt 50 Mio. EUR, 2-fach maximiert p.a.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertrags- und Schadenbearbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 121-321899 (2021-06-22)