Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
i) ausgefülltes Formblatt – Lieferantenbewertung, einschließlich des Nachweises der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder nach ISO 9001, insbesondere für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten Lagern, Behandeln, Verwerten (abschließend) von Bekleidung (Abfallschlüsselnummer 20 01 10) und Textilien (Abfallschlüsselnummer 20 01 11) (Anlage II der Leistungsbeschreibung),
j) Nachweis der Anzeige nach § 53 KrWG,
k) Angabe des Standorts und des Betreibers der etwaigen Umladestelle (Zusammenstellung von Transporteinheiten für die Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage),
l) Angabe des Standorts und des Betreibers der tatsächlich in Anspruch genommenen Sortier- und Aufbereitungsanlage, Datum der Inbetriebnahme und Tagesdurchsatzleistung;
m) Eigenerklärung des Betreibers der tatsächlich in Anspruch genommenen Sortier- und Aufbereitungsanlage zu den durchschnittlichen Quoten der wiederverwendeten und recycelten Menge an Alttextilien der letzten 3 Jahre, Nachweis der Erfüllung der Mindestquoten: Vorbereitung zur Wiederverwendung = 50 %, Recycling = 30 %, in den letzten 3 Jahren (2018, 2019, 2020),
n) unterschriebene Erklärung des Betreibers der Sortier- und Aufbereitungsanlage über die Gewährleistung der Annahme und Behandlung der ausgeschriebenen Mengen im Vertragszeitraum (Anlage III der Leistungsbeschreibung),
o) Angaben zu den eingesetzten Verarbeitungsverfahren, Beschreibung der technischen Ausrüstung sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung,
p) Darlegung der eingesetzten Mittel und Maßnahmen, um die Anforderungen an die Vorbereitung zur Wiederverwendung und eine möglichst hochwertige Verwertung der Sammelware sicher zu stellen,
q) Kopie des Prüfprotokolls für die Eichung der Annahmewaage an der Sortier- und Aufbereitungsanlage,
r) Angaben zu technischen Parametern wie Größe, Art, Anzahl des zum Transport der ausgeschriebenen Mengen verwendeten Transportsystems (Transport von der Übernahmestelle ASR bis zur Sortier- bzw. Aufbereitungsanlage.
Im Falle von Bietergemeinschaften oder Unterauftragnehmern sind die Nachweise e) bis r) für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden einzelnen Unterauftragnehmer mit dem Angebot vorzulegen.
Das Fehlen von oben aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Angaben führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes aus der Wertung – siehe § 57 Abs. 1 Nr. 2. VgV. Auf die Möglichkeit der Nachforderung von Unterlagen entsprechend § 56 Abs. 2 VgV wird hingewiesen.
Hinweis: Die Beifügung eigener Geschäftsbedingungen des Bieters oder dessen Unterauftragnehmer zum Angebot stellt eine Ergänzung der Vertragsunterlagen im Sinne des § 57 Abs. 1 Nr. 4. VgV dar und führt zum Ausschluss seines Angebotes. Die Bieter sind gehalten, Bieteranfragen und zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen rechtzeitig zu stellen, so dass der Auftraggeber den Zugang seiner Antworten und Auskünfte an alle Bieter spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gewährleisten kann.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Übersetzungen in die deutsche Sprache sind auf Kosten des Bieters zu beglaubigen.