Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Liste der Referenzprojekte (jeweils mind. 2 Stück) mit vergleichbaren Leistungen für die Abholung, Sammlung von Abfällen aus dem Bringsystem sowie für die Verwertung / Beseitigung von Bauschutt mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner in den letzten 3 Jahren
- Unternehmen aus Deutschland: Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb (Efb) nach § 56 KrWG Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
- Die Efb-Zertifizierung muss neben den neben den in der Leistungsbeschreibung unter Ziff. 1.4.6 aufgeführten Abfällen zusätzlich den Umgang (transportieren, lagern, in Abhängigkeit des Entsorgungskonzeptes auch behandeln) von gefährlichen Abfällen umfassen. Hierzu gehören mindestens:
• AVV-Nr. 17 01 06* Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten,
• AVV-Nr. 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen
Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält,
• AVV-Nr. 17 06 05* asbesthaltige Baustoffe,
• AVV-Nr. 17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich
gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten.
- Beschreibung der vorhandenen bzw. anzuschaffenden Container für Bauschutt und der Fahrzeuge für die Abholung und Transport.
- Beschreibung der vorgesehenen Entsorgungsanlage(n) für nicht verwertbaren Bauschutt mit Genehmigungsnachweis(en).
- Zusätzlich für Alternative B: Beschreibung der zur Verfügung stehenden Behandlungs- und Verwertungsanlage(n) für verwertbaren Bauschutt mit Nachweis der Genehmigung(en) durch Beilegung der Kopie der (des) aktuellen Genehmigungsbescheide(s).
- Zusätzlich für Alternative B: Nachweis / Erklärung, dass der erfasste verwertbare Bauschutt des Landkreises als Recycling-Baustoff (RC-Baustoffe) entsprechend dem bayerischen Leitfaden "Anforderungen an die Verwertung von Recycling-Baustoffen/Bauschutt in technischen Bauwerken" (RC-Leitfaden) zu geprüftem, güte-überwachtem und zertifiziertem Recyclingbaustoff aufbereitet wird, durch Zertifikat oder gleichwertige Nachweise.