Beschreibung der Beschaffung
Arten der Abfälle:
Gebrauchte elektrische und elektronische Geräte sind der Hauptkategorie „20 Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen“ und den Untergruppen „2001 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 1501)“ bzw. „200135* gebrauchte elektrische und elektronische Abfälle, die gefährliche Bauteile enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 200121 und 200123 fallen“ zugeordnet.
Die Zusammensetzung der Sammelgruppen 4 und 5 ist dem ElektroG in aktueller Fassung zu entnehmen.
Mengenangaben:
Kalkulierte Jahresmengen in Mg sowie der Abholrhythmus der elektrischen und elektronischen Geräte der ausgeschriebenen Sammelgruppen 4 und 5 sind der Tabelle in der Leistungsbeschreibung unter 2.2. zu entnehmen.
Bei den kalkulierten Mengen und beim kalkulierten Abholrhytmus handelt es sich um das ermittelte durchschnittliche Aufkommen der vergangenen Jahre. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Einfluss auf die Mengen der abgegebenen Geräte, so dass Abweichungen sowohl nach oben wie auch nach unten möglich sind. Ebenfalls sind Veränderungen von Mengen, die im Rahmen der neuen Aufteilung der Sammelgruppen gemäß dem ElektroG zustande kommen, möglich. Mögliche Änderungen, auf deren Entwicklung der Auftraggeber keinen Einfluss hat, sind vom Bieter bei der Preiskalkulation zu berücksichtigen.
Seitens des Auftraggebers werden keine Mindestmengen garantiert.
Übergabestellen und Behältnisse:
Die Übergabestellen und Behältnisse sind der Tabelle in der Leistungsbeschreibung unter 2.3 zu entnehmen.
Die batteriebetriebenen Elektroaltgeräte der Gruppen 4 und 5 werden durch den Auftraggeber separat erfasst.
Für die Erfassung der batteriebetriebenen Elektrogeräte der Gruppe 4 ist jeweils eine geeignete Gitterbox (Eurogitterbox 0,75 m) für jede Übergabestelle vom Auftragnehmer bereit zu stellen (siehe auch Tabelle unter 2.3 der Leistungsbeschreibung).
Für die Erfassung der batteriebetriebenen Elektrogeräte der Gruppe 5 wird durch den Auftraggeber für jeden genannten Standort jeweils ein IBC-Behälter (800 Liter, gedeckelt) bereitgestellt. Die leeren IBC-Behälter sind bei jeder Folgeabholung dem Auftraggeber zurückzugeben. Tauschbehälter können bei Bedarf durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.
Die Abholung, Transport, Verwertung/Entsorgung batteriebetriebener Elektrogeräte erfolgt ebenfalls durch den Auftragnehmer.