Verwertung/Vermarktung von ca. 7 000-8 500 Mg/a Altholz der Kat. I-III nach AltholzV, ca. 400 Mg/a Altholz der Kat. IV nach AltholzV incl. Abholung an den benannten Umschlagstellen.
Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen https://www.subreport.de/E65373123.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung/Vermarktung von Altholz
AWLD01-21
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Kurze Beschreibung:
“Verwertung/Vermarktung von ca. 7 000-8 500 Mg/a Altholz der Kat. I-III nach AltholzV, ca. 400 Mg/a Altholz der Kat. IV nach AltholzV incl. Abholung an den...”
Kurze Beschreibung
Verwertung/Vermarktung von ca. 7 000-8 500 Mg/a Altholz der Kat. I-III nach AltholzV, ca. 400 Mg/a Altholz der Kat. IV nach AltholzV incl. Abholung an den benannten Umschlagstellen.
Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen https://www.subreport.de/E65373123.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle📦
Ort der Leistung: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Benannte Umschlageinrichtungen des AWLD und die Entsorgungsanlage des AN
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Nr. 2.1.4).
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige einseitige Verlängerungsoption das AG für 2 Jahre
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Einmalige einseitige Verlängerungsoption das AG für 2 Jahre
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Altholzverwertung. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich der Altholzverwertung. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (Einsatz als Nachunternehmer).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Altholzverwertung (für kommunale wie auch private Kunden) mit Angabe des Auftraggebers, dessen Ansprechpartner mit dazugehöriger Telefonnummer und Angabe der Verwertungsmengen pro Jahr. Der AN muss mit Hilfe des Formulars nachweisen, dass er mindestens 4 000 Mg/a Altholz verwertet hat. Dazu ist das Formular nach Datei „Anlage 1.3 Formular Referenzen Altholzverwertung.docx“ (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er über den genannten Zeitraum auf dem Markt bezogen auf die Leistungen der Altholzverwertung tätig war bzw. derzeit ist und in der Summe in jedem Jahr die geforderte Mindestmenge von 4 000 Mg/a verwertetes Altholz erreicht hat. Ggf. sind weitere Referenzen zu benennen, sofern die geforderte Mindestmenge von 4 000 Mg/a Verwertungsmenge bezogen auf eine Referenz nicht erreicht wird. (berufliche Leistungsfähigkeit)
Angabe der Verwertungsstellen (Altholzverwertungsanlagen) zum Nachweis einer bestimmungsgemäßen Verwertung gemäß den Anforderungen der AltholzV. Die Verwertungsanlage/n ist/sind im LV (Seite 3) zu benennen. (technische Leistungsfähigkeit)
Erklärung, dass der Bieter (bzw. ggf. seines NU) über die erforderliche freie Anlagen- bzw. Verarbeitungskapazität verfügt und diese nicht anderweitig vertraglich gebunden ist. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular „Anlage 1.5 Erklärung ausreichender Verarbeitungskapazität Altholzverwertung.docx“ zu verwenden. Der AG behält sich vor, die Angaben des Bieters zu verifizieren. Im Fall von Bietergemeinschaften oder im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern muss diese Erklärung von dem Unternehmen abgegeben werden, welches im Auftragsfall die Verwertung vornehmen wird. Falls der Altholzaufbereiter und der -verwerter unterschiedliche Unternehmen sein sollten, ist eine Erklärung vom Aufbereiter ausreichend. (berufliche Leistungsfähigkeit).
Zur Eignungsleihe und Zulässigkeit von Eignungsnachweisen von anerkannten Präqualifikationsregistern: siehe III.1.2
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Sonstige Nachweise bzw. Erklärungen
Verpflichtungserklärung nach HVTG (Anlage 2, Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen): Die Verpflichtungserklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-15
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-15
14:00 📅
“Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren...”
Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 56 VgV Abs. 2 Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten oder deren Nachweise Mängel aufweisen, ausgeschlossen werden können. Der AG kann die Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Bieter können nicht darauf vertrauen, dass dies geschieht.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“ Die Adresse und Kontaktdaten der Vergabekammer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2021/S 013-027999 (2021-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Verwertung/Vermarktung von ca. 7 000 — 8 500 Mg/a Altholz der Kat. I-III nach AltholzV, ca. 400 Mg/a Altholz der Kat. IV nach AltholzV incl. Abholung an den...”
Kurze Beschreibung
Verwertung/Vermarktung von ca. 7 000 — 8 500 Mg/a Altholz der Kat. I-III nach AltholzV, ca. 400 Mg/a Altholz der Kat. IV nach AltholzV incl. Abholung an den benannten Umschlagstellen.
Nähere Angaben siehe Vergabeunterlagen https://www.subreport.de/E65373123
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Siehe Nr. 2.1.4.
Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Einmalige einseitige Verlängerungsoption das AG für 2 Jahre.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 013-027999
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Verwertung/Vermarktung von Altholz
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-12 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 100
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 50
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 100
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Egger Holzwerkstoffe Brilon GmbH & Co KG
Postanschrift: Im Kissen 19
Postort: Brilon
Postleitzahl: 59929
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hochsauerlandkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Angaben unter II.1.7 und V.2.2 und V.2.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten.” Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Teilnahmeantragsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse und Kontaktdaten der Vergabekammer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 055-138546 (2021-03-15)