Im Zuge des zentral geführten Betriebes müssen Möglichkeiten zur Fahrzeug- und Geräteverwertung kurzfristig geschaffen werden. Der Dienstleister soll eine Plattform zur Verfügung stellen, auf der alle zu veräußernden Fahrzeuge und Geräte für Online-Auktionen einstellbar sind. Die Plattform hat bereits einen entsprechenden Käuferkreis für andere Kunden mit ähnlichem Fuhr- und Gerätepark bedient. Derzeit wird von einem jährlichen Verkaufsbestand von ca. 1 500 Fahrzeugen und 1 000 Geräten ausgegangen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verwertung von Fahrzeugen und Geräten über eine Online-Plattform
2021-10070
Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Auktionen📦
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des zentral geführten Betriebes müssen Möglichkeiten zur Fahrzeug- und Geräteverwertung kurzfristig geschaffen werden. Der Dienstleister soll eine...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des zentral geführten Betriebes müssen Möglichkeiten zur Fahrzeug- und Geräteverwertung kurzfristig geschaffen werden. Der Dienstleister soll eine Plattform zur Verfügung stellen, auf der alle zu veräußernden Fahrzeuge und Geräte für Online-Auktionen einstellbar sind. Die Plattform hat bereits einen entsprechenden Käuferkreis für andere Kunden mit ähnlichem Fuhr- und Gerätepark bedient. Derzeit wird von einem jährlichen Verkaufsbestand von ca. 1 500 Fahrzeugen und 1 000 Geräten ausgegangen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektronische Auktionen📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer stellt eine funktionstüchtige, technisch einwandfreie und gewartete Online-Plattform zur Veräußerung, in Form einer Auktion, von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer stellt eine funktionstüchtige, technisch einwandfreie und gewartete Online-Plattform zur Veräußerung, in Form einer Auktion, von Fahrzeugen und Geräten zur Verfügung. Über die Plattform werden die Fahrzeuge nicht nur in einer Börse, sondern zeitgleich in mehreren Börsen (mindestens 3 weitere) zur Auktion angeboten. Die Vermarktung erfolgt international. Es werden keine Tranchen gebildet, die erst zur Auktion führen, sondern jedes Fahrzeug und Gerät wird am Werktag nach der Übermittlung aller Unterlagen umgehen zum Verkauf in die Börsen eingestellt. Das Erstellen des Angebotes erfolgt immer durch den Dienstleister. Sollte das abgestimmte Mindestgebot nicht zustande kommen, sind 2 weitere Versteigerungsdurchläufe immer in der beauftragten Dienstleistung auf der Plattform inkludiert. Ist dann noch immer kein Verkauf zum Mindestpreis möglich, initiiert der Auftragnehmer innerhalb von 2 Werktagen die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. Der Auftragnehmer ist Rechnungsempfänger und zeichnet den Verkaufsvertrag als Aufkäufer gegen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur gewerbliche Aufkäufer an den Auktionen der Autobahn teilnehmen. Nach erfolgtem Verkauf wird dem Aufkäufer durch den Auftragnehmer der genaue Standort des verkauften Objektes und der Ansprechpartner mitgeteilt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Aufkäufer das Fahrzeug / Gerät innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang abholt und keine weiteren Verhandlungsgespräche vor Ort vornimmt. Reklamationen sind zunächst zwischen Aufkäufer und Auftragnehmer zu regeln. Der Auftragnehmer erstellt eine Abholvollmacht und sendet diese an Aufkäufer und an den Objektstandort zur einheitlichen Dokumentation gleichermaßen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60
Dauer
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Option zur Verlängerung der Vertragslaufzeit: Der Vertragszeitraum kann einmalig um 1 weiteres
Jahr bis zum 31.12.2023 verlängert werden.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetzeim-internet.de/gwb/__124.html).
Hierfür ist das Formblatt F 1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter / die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder
Unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer. Der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die
Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1: Abgabe einer Eigenerklärung des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vollständig vorzulegen:
1: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, dass eine Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist oder alternativ im Auftragsfall abgeschlossen und nachgewiesen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird.
Hierfür ist das Formblatt F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
“Zu 1:
Die Berufshaftpflichtversicherung hat Vermögensschäden von mind. 1 Mio. EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr abzudecken.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Covid-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte...”
Beschleunigtes Verfahren
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der Covid-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die folgenden Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien eingeführt. Die Möglichkeiten und Verpflichtungen der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung und Vorgabe von Nachhaltigkeitskriterien (insb. umweltbezogene und soziale Kriterien) bleiben hiervon unberührt. Die öffentlichen Investitionsfördermaßnahmen sollten insbesondere auch dafür genutzt werden, um Kleine und Mittlere Unternehmen, Startups und Innovationen zu stärken sowie die Klimaschutzziele und Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu verwirklichen.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-13
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-05 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-13
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 7.5.2021...”
Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform des BMI (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist, spätestens bis zum 7.5.2021 (12 Uhr) zu stellen.
Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe Plattform des BMI an alle Bieter versendet.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundesskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundesskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10 erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt — Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundesskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Quelle: OJS 2021/S 086-222549 (2021-04-29)
Ergänzende Angaben (2021-05-11)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 086-222549
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-05-13 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-20 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-05-13 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-05-20 📅
Zeit: 12:00
Quelle: OJS 2021/S 093-244707 (2021-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Zuge des zentral geführten Betriebes müssen Möglichkeiten zur Fahrzeug- und Geräteverwertung kurzfristig geschaffen werden. Der Dienstleister soll eine...”
Kurze Beschreibung
Im Zuge des zentral geführten Betriebes müssen Möglichkeiten zur Fahrzeug- und Geräteverwertung kurzfristig geschaffen werden. Der Dienstleister soll eine Plattform zur Verfügung stellen, auf der alle zu veräußernden Fahrzeuge und Geräte für Online-Auktionen einstellbar sind. Die Plattform hat bereits einen entsprechenden Käuferkreis für andere Kunden mit ähnlichem Fuhr- und Gerätepark bedient. Derzeit wird von einem jährlichen Verkaufsbestand von ca. 1.500 Fahrzeugen und 1.000 Geräten ausgegangen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 472689.08 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer stellt eine funktionstüchtige, technisch einwandfreie und gewartete Online-Plattform zur Veräußerung, in Form einer Auktion, von...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer stellt eine funktionstüchtige, technisch einwandfreie und gewartete Online-Plattform zur Veräußerung, in Form einer Auktion, von Fahrzeugen und Geräten zur Verfügung. Über die Plattform werden die Fahrzeuge nicht nur in einer Börse, sondern zeitgleich in mehreren Börsen (mindestens 3 weitere) zur Auktion angeboten. Die Vermarktung erfolgt international. Es werden keine Tranchen gebildet, die erst zur Auktion führen, sondern jedes Fahrzeug und Gerät wird am Werktag nach der Übermittlung aller Unterlagen umgehen zum Verkauf in die Börsen eingestellt. Das Erstellen des Angebotes erfolgt immer durch den Dienstleister. Sollte das abgestimmte Mindestgebot nicht zustande kommen, sind 2 weitere Versteigerungsdurchläufe immer in der beauftragten Dienstleistung auf der Plattform inkludiert. Ist dann noch immer kein Verkauf zum Mindestpreis möglich, initiiert der Auftragnehmer innerhalb von 2 Werktagen die Abstimmung mit dem Auftraggeber zur weiteren Vorgehensweise. Der Auftragnehmer ist Rechnungsempfänger und zeichnet den Verkaufsvertrag als Aufkäufer gegen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass nur gewerbliche Aufkäufer an den Auktionen
der Autobahn teilnehmen. Nach erfolgtem Verkauf wird dem Aufkäufer durch den Auftragnehmer der genaue Standort des verkauften Objektes und der Ansprechpartner mitgeteilt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass der Aufkäufer das Fahrzeug/Gerät innerhalb von 3 Werktagen nach Zahlungseingang abholt und keine weiteren Verhandlungsgespräche vor Ort vornimmt. Reklamationen sind zunächst zwischen Aufkäufer und Auftragnehmer zu regeln. Der Auftragnehmer erstellt eine Abholvollmacht und sendet diese an Aufkäufer und an den Objektstandort zur einheitlichen Dokumentation gleichermaßen.
Verfahren Art des Verfahrens
Beschleunigtes Verfahren:
“Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte...”
Beschleunigtes Verfahren
Um öffentliche Investitionsfördermaßnahmen angesichts des wirtschaftlichen Einbruchs infolge der COVID-19-Pandemie schnell in konkrete Investitionsprojekte umsetzen zu können, werden vorrübergehend die Erleichterungen für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge des Bundes als verbindliche Handlungsleitlinien wirksam.
Mehr anzeigen Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 086-222549
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021-10070
Titel: Verwertung von Fahrzeugen und Geräten über eine Online-Plattform
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-11 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Autorola GmbH
Postanschrift: Gassstraße 18, Haus 5
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Hamburg🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 472689.08 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 253 750 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen /Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Etwaige Rügen sind über die eVergabe Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachungbenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen DE Standardformular 2 Auftragsbekanntmachung 10 erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabedes §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Quelle: OJS 2021/S 166-435052 (2021-08-23)