Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Lückenlose Darstellung der Stoffströme:
Der Bieter hat den Weg der Stoffströme zu beschreiben, ab Übernahmestelle über Vorbehandlungsanlagen bis zur endgültigen Verwertung. Die Endabnehmer des Grobschrotts müssen dabei nicht namentlich benannt werden.
— Aktuelles Überwachungszertifikat für die Behandlungsanlage als Entsorgungsfachbetrieb – mit Anlagen – gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Lagern, Behandeln zur Verwertung vorbereitend: zum Recycling von Altmetallen (inkl. Störstoffen) mit dem Abfallschlüsseln 19 01 02 „Eisenteile aus der Rost- und Kesselasche entfernt“ oder 20 01 40 „Metalle“ oder gleichwertiger Nachweis über ein Qualitätsmanagementsystem, dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 10.9.1996 (EfbV) erfüllt mit nachfolgenden Erfordernissen:
1. Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs. 2 EfbV),
2. Angabe der verantwortlichen Person(en), ausreichende Personalstärke sowie gerätetechnische Ausstattung und Betriebsmittel zur fach- und sachgerechten Ausführung (§ 4 EfbV),
3. Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV),
4. Ausreichender Versicherungsschutz Haftpflicht, Umwelthaftpflicht sowie Umweltschadensversicherung (§ 6 EfbV),
5. Zuverlässigkeit des Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 8 EfbV),
6. Fachkunde Inhabers, und der für Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV),
7. Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV).
Bezüglich des Transports der ausgeschriebenen Abfälle ist entweder ein Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb – mit Anlagen – gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz oder eine Transportgenehmigung oder eine Erlaubnis nach § 54 KrWG vorzulegen.
Sonstige Nachweise:
Nachweis der Ortsbesichtigung (Anlage 1) in ausgefüllter und unterschriebener Form (siehe Punkt 1. der Leistungsbeschreibung vom 4.5.2021)
Fragebogen zur Eignung:
Die folgenden Angaben sind auf dem Fragebogen zur Eignung zu machen:
— 2 Referenzen über zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen,
— Eigenerklärung zu behördlichen Genehmigungen, Übergabeort, Auslandsverwertung und Kapazitäten,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgünden.
Hinweise:
— alle Nachweise/Erklärungen sind in deutscher Sprache vorzulegen,
— fehlende Unterlagen sind auf Verlangen fristgerecht nachzureichen,
— für Leistungen, die von einem Unterauftragnehmer erbracht werden, sind die entsprechenden Nachweise des Unterauftragnehmers vorzulegen.