Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) gemäß der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) . Es handelt sich um PPK aus den privaten Haushaltungen und haushaltsüblichen Mengen aus anderen Herkunftsbereichen.
Gegenstand ist die Übernahme der zu verwertenden PPK-Mengen an einer Übergabestelle inklusive Transport zur angebotenen Verwertungsanlage.
Die Leistung umfasst die Übernahme der gesammelten PPK-Mengen an den Übergabestellen/Betriebsstandorten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-10-05.
Auftragsbekanntmachung (2021-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Kurze Beschreibung:
“Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) gemäß der...”
Kurze Beschreibung
Die ausgeschriebene Leistung bezieht sich auf die Abfallarten Verpackungen aus Papier und Pappe (AS 15 01 01) sowie Papier und Pappe (AS 20 01 01) gemäß der Verordnung über das europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnisverordnung - AVV) . Es handelt sich um PPK aus den privaten Haushaltungen und haushaltsüblichen Mengen aus anderen Herkunftsbereichen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Alzey-Worms🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2021-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-08 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 196-510139
ABl. S-Ausgabe: 196
Zusätzliche Informationen
“Nach § 55 Abs. 2 VgV sind keine Bieter zugelassen. Die Öffnung der Angebote erfolgt durch zwei befugte Verwaltungsmitarbeiter der Kreisverwaltung Alzey-Worms.”
Quelle: OJS 2021/S 196-510139 (2021-10-05)