Vg. von Konzessionsverträgen zum Zwecke der Errichtung und des öffentlichen, diskriminierungsfreien Betriebes je eines Pontons mit Gangway als Anlege- und Passagierumschlagstelle für Wassertaxis
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
Niedersachsen Ports hat Kenntnis darüber erlangt, dass durch die Flexibilisierung des Inselversorgungsverkehrs sowie des wachsenden Tourismus Bedarf für die Schaffung von Ponton-Anlegestellen für die folgenden Wasserfahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr gem. der nachfolgenden Definition besteht:
a) Eingeschränkt seekajengängige Wasserfahrzeuge (mit geringem Freibord für die ti-deabhängig zu nutzenden Seekajen) im gewerblichen Personenverkehr mit max. 20 m Länge.
b) Uneingeschränkt seekajengängige Wasserfahrzeuge (mit Bedarf an komfortablerer Abfertigungsmöglichkeit) im gewerblichen Personenverkehr mit max. 20 m Länge.
Zusammenfassend werden diese Wasserfahrzeuge im gewerblichen Personenverkehr in diesem Konzessionsverfahren "WASSERTAXIS" genannt.
Die Wasserfahrzeuge mit geringem Freibord im gewerblichen Personenverkehr können die vorhandenen und von Niedersachsen Ports betriebenen Hafenanlagen/Seekajen der o.g. Inselversorgungshäfen nur eingeschränkt für einen Passagierumschlag nutzen. Daher ist für das sichere Anlegen und Ein-/Aussteigen jeweils ein für den Passagierumschlag zugelassener Ponton samt Gangway/Rampe und erforderlicher anderer Ausrüstung (nachfolgend zusammen "Ponton") als Anlegestelle sowie zum Ein-/Aussteigen erforderlich. Für uneingeschränkt seekajengängige Wasserfahrzeuge im Personenverkehr kann die Nutzung der Pontons zwar nicht erforderlich, jedoch vorteilhaft/komfortabler sein. Daher ist die Anlege- und Passagierumschlagmöglichkeit auch diesen Nutzern/den WASSERTAXIS gem. vorstehender Definition im gewerblichen Personenverkehr anzudienen.
Aufgrund der grundsätzlich begrenzten Anlegekapazitäten hat Niedersachsen Ports geprüft, in welchen Inselversorgungshäfen dies ermöglicht werden kann. In den folgenden Inselversorgungshäfen können nach derzeitigem Stand die folgenden Wasserflächen für die Errichtung und den Betrieb eines solchen Pontons zur Verfügung gestellt werden:
a) Wangerooge: 1 Standort (Los 1)
b) Baltrum: 1 Standort (Los 2)
c) Norderney: 2 Standorte
- Fläche Kaiserpier (Los 3)
- Fläche im Bereich der Fährbrückenanlagen (Los 4)
Niedersachsen Ports beabsichtigt, mit dieser Ausschreibung losweise jeweils die exklusive Nutzung der o.g. Wasserflächen zum Zwecke der Errichtung und des öffentlichen, diskriminierungsfreien Betriebes eines Pontons mit Gangway als Anlege- und Passagierumschlagstelle für die vorstehend definierten Wassertaxis zu vergeben.
Die Konzessionärin hat vertraglich zu garantieren, dass sie eigene WASSERTAXIS bei der Abrechnung nicht anders behandelt oder im Dispositionssystem bevorteilt. Unter "eigenen" WASSERTAXIS im vorstehenden Sinne sind solche WASSERTAXIS zu verstehen, die entweder von der Konzessionärin selbst oder von einem mit ihr im Sinne des § 15 AktG verbundenen Unternehmen betrieben werden. Die Anlege- und Personenumschlagslots sind diskriminierungsfrei zu vergeben.
Die Rechte und Pflichten, unter denen die Konzessionen erfolgen, ergeben sich aus den mit Niedersachsen Ports abzuschliessenden Konzessionsverträgen. Die auch nur vorübergehende Nutzung des jeweiligen Pontons und/oder des wasserseitigen LIEGEBEREICHS als reiner Liegeplatz während der vertraglich festgelegten "Wassertaxi-Geschäftszeiten", die Niedersachsen Ports nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens festlegen wird, wird ausgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-05.
Auftragsbekanntmachung (2021-11-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Häfen und Wasserstraßen und zugehörige Dienste
Referenznummer: 114-21
Kurze Beschreibung:
“Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen...”
Kurze Beschreibung
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (im Folgenden: Niedersachsen Ports) ist die größte Infrastrukturbetreiberin öffentlicher Seehäfen, Inselversorgungshäfen und Regionalhäfen an der deutschen Nordseeküste.
“1. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle/Auftraggeber und Bieter erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über den Projektraum auf dieser Plattform....”
1. Die Kommunikation zwischen Vergabestelle/Auftraggeber und Bieter erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs über den Projektraum auf dieser Plattform. Eine telefonische Kommunikation ist nur gestattet, soweit sie nicht die Vergabeunterlagen, die Teilnahmeanträge oder die Angebote betrifft (z.B. für Terminabsprachen bzgl. der Verhandlungsgespräche). Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
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Quelle: OJS 2021/S 218-575315 (2021-11-05)