Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 5 oder weniger Bewerber/Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen (siehe unter III.1.) entsprechenden Teilnahmeantrag (die Nachforderung steht nach Maßgabe von § 56 VgV im Ermessen der Vergabestelle) werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 5 vorliegen, werden die 5 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
(insgesamt 20 %, 100 Punkte).
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren abgegeben werden.
2. technische Leistungsfähigkeit.
(insgesamt 80 %, 400 Punkte).
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen 2 Referenzen eingereicht werden, Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Für Referenz A und B kann jeweils nur 1 Projekt gewertet werden.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, d. h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40 %) Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z. B. mit 0-5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Die Referenzen werden wie folgt beschrieben:
Referenz A (zwingend):
Nachweis eines vergleichbaren und realisierten Projekts im Gesundheitswesen, Thema Krankenhausbau, Tagesklinik, Arztpraxis, ambulante Versorgungseinrichtung.
Ein Projekt im Bereich Krankenhaus, Tagesklinik, Arztpraxis, ambulante Versorgungseinrichtung wird höher bewertet.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung/Umstrukturierung eines Krankenhausbaus, Tagesklinik oder vergleichbares Gebäude im Gesundheitswesen, öffentlicher Auftraggeber, NUF ca. 6 000 m, KG 300/400 ca. 2,0 Mio. EUR brutto.
Referenz B (optional):
Nachweis eines realisierten und vergleichbaren Projekts beliebiger Nutzung zum Thema Neustrukturierung verschiedener Nutzungsbereiche, evtl. mit Umbau, Sanierung des Bestands.
Ein Projekt im Bereich Krankenhaus, Tagesklinik, Arztpraxis, ambulante Versorgungseinrichtung wird höher bewertet.
Kriterien der Vergleichbarkeit: Umbau/Sanierung/Umstrukturierung, Krankenhausbau, Tagesklinik oder vergleichbare Komplexität, öffentlicher Auftraggeber, NUF ca. 6 000 m, KG 300/400 ca. 2 Mio. EUR brutto.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1) formuliert.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.