VgV Architektenleistungen | Sanierung und Erweiterung Friedrich-Silcher-Grundschule | Reutlingen

Stadt Reutlingen

Das Bestandsgebäude der Friedrich-Silcher-Grundschule aus dem Jahr 1964 in der Wartburgstraße 30 muss alters- und schadstoffbedingt saniert werden.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden von S HOCH 3 Architekten aus Metzingen erbracht. Für die Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI 2021 wird ein/e Architekt/in gesucht.
Die Nutzfläche im Bestand umfasst ca. 700 m, die Erweiterung beträgt ca. 476 m.
Die Gesamtkosten für die Erweiterung und Sanierung betragen ca. 7.08 Mio.EUR brutto (nach Kostenberechnung S HOCH 3 Architekten vom 3.12.2020) zzgl. der Kosten für die Interimsmaßnahme.
Mit der Planung der Leistungsphasen 5-7 soll unmittelbar nach Vertragsabschluss begonnen werden.
Die Fachdisziplinen für die Statik, Brandschutz, HLS-E, sowie Schadstoffe wurden bereits im Zuge der LPH2 beauftragt. Baubeginn wird im Mai 2022 sein.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-04-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Kurze Beschreibung:
Das Bestandsgebäude der Friedrich-Silcher-Grundschule aus dem Jahr 1964 in der Wartburgstraße 30 muss alters- und schadstoffbedingt saniert werden. Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden von S HOCH 3 Architekten aus Metzingen erbracht. Für die Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI 2021 wird ein/e Architekt/in gesucht. Die Nutzfläche im Bestand umfasst ca. 700 m Die Gesamtkosten für die Erweiterung und Sanierung betragen ca. 7.08 Mio.EUR brutto (nach Kostenberechnung S HOCH 3 Architekten vom 3.12.2020) zzgl. der Kosten für die Interimsmaßnahme. Mit der Planung der Leistungsphasen 5-7 soll unmittelbar nach Vertragsabschluss begonnen werden. Die Fachdisziplinen für die Statik, Brandschutz, HLS-E, sowie Schadstoffe wurden bereits im Zuge der LPH2 beauftragt. Baubeginn wird im Mai 2022 sein.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Reutlingen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Reutlingen
Postanschrift: Marktplatz 22
Postleitzahl: 72764
Postort: Reutlingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.reutlingen.de 🌏
E-Mail: simone.bohsung@kohlergrohe.de 📧
Telefon: +49 711 / 7696393-2 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E66286325 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E66286325 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 077-197840
ABl. S-Ausgabe: 77
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden. Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche am 26.7.2021.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bestandsgebäude der Friedrich-Silcher-Grundschule aus dem Jahr 1964 in der Wartburgstraße 30 muss alters- und schadstoffbedingt saniert werden.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 wurden von S HOCH 3 Architekten aus Metzingen erbracht. Für die Leistungsphasen 5-9 gem. HOAI 2021 wird ein/e Architekt/in gesucht.
Die Nutzfläche im Bestand umfasst ca. 700 m
Die Gesamtkosten für die Erweiterung und Sanierung betragen ca. 7.08 Mio.EUR brutto (nach Kostenberechnung S HOCH 3 Architekten vom 3.12.2020) zzgl. der Kosten für die Interimsmaßnahme.
Mit der Planung der Leistungsphasen 5-7 soll unmittelbar nach Vertragsabschluss begonnen werden.
Die Fachdisziplinen für die Statik, Brandschutz, HLS-E, sowie Schadstoffe wurden bereits im Zuge der LPH2 beauftragt. Baubeginn wird im Mai 2022 sein.
Das Bestandsgebäude der Friedrich-Silcher-Grundschule aus dem Jahr 1964 in der Wartburgstraße 30 muss alters- und schadstoffbedingt saniert werden. Zudem muss aufgrund des prognostizierten Bevölkerungszuwachses in Sickenhausen und der bestehenden beengten räumlichen Situation der Ganztagesbetreuung die Grundschule und der Betreuungsbereich mit Mensa erweitert werden.
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Das Bestandgebäude wird dazu im Osten und im Nordwesten über Anbauten ergänzt. Für den Schulbetrieb während der Bauzeit muss ein temporäres Ausweichschulgebäude in Containerbauweise erstellt werden.
Die Maßnahme ist Teil des Strategiekontrakts zum Gesamthaushalt 2019/2020, Themenfeld „Kinder und Jugend“ (W2) zur Umsetzung des Ziels „Umsetzung der Schulentwicklungsplanung 2018 mit bedarfsgerechtem Ausbau der Schulen im Unterrichts- und Betreuungsbereich“..
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Die im Baubeschluss vom Januar 2021 vorgestellten Zeitziele sollen eingehalten werden, d.h. mit der Planung der Leistungsphasen 5-7 soll unmittelbar nach Vertragsabschluss begonnen werden. Die Leistungsphase 8 beginnt im Mai 2022 mit den Maßnahmen zur Schadstoffsanierung. Die Fertigstellung des Projekts ist für Dezember 2023 terminiert.
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Als besondere Leistung soll die Ausloberin bei den Förderanträgen unterstützt werden und die Planung des Umzugsmanagements soll übernommen werden.
Für die Einarbeitung in die bestehenden Planungen sind mit der Angebotsabgabe die Prozentpunkte anzugeben. Als besondere Leistungen sind mit Angebotsabgabe ebenfalls die Unterstützung des Auftraggebers bei den Förderanträgen und die Planung des Umzugsmanagements anzugeben.
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Die Errichtung des Provisoriums wurde separat beauftragt und ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 26.7.2021 statt.
Dauer: 36 Monate
Zusätzliche Informationen:
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sollten die vorgegebenen Bewerbungsbögen verwendet und elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform eingereicht werden. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Rügen sind ausschließlich an die unter Ziffer I.1) genannten Stellen zu senden.
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Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche am 26.7.2021.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reutlingen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgenden Eigenerklärungen sind vom Bewerber, bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft, anzugeben:
Eigenerklärung, dass im Fall einer Beauftragung eine Berufshaftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden abgeschlossen wird. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben..
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Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe i.S.v. § 123 Abs. 1 bis 3 GWB vorliegen.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit es der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 123 Abs. 4 GWB). Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (§ 124 Abs. 1Nr. 2 GWB).
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Eigenerklärung, dass bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung, dass im Rahmender beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen wurde, durch die die Integrität des Unternehmens in Frage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Eigenerklärung, dass mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt wurden, die eine Verhinderung, eine Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken(§124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).
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Eigenerklärung, dass für das Unternehmen kein Ausschlussgrund i.S.v. § 21 Abs.1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG), §98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) oder § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG) vorliegt.
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Die öffentliche Auftraggeberin behält sich vor, zu prüfen, ob weitere fakultative Ausschlussgründe im Sinne von §§ 124 bis 126 GWB vorliegen, zu denen keine Eigenerklärung gefordert wird, und gegebenenfalls Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen fakultative Ausschlussgründe vorliegen, auszuschließen. Die Vergabestelle behält sich ferner vor, für Bewerber/Mitglieder von Bewerbergemeinschaften/ Nachunternehmer 6 / 9 7 / 10 selbst beim Gewerbezentralregister einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 a Abs. 1 Nr.4 GewO anzufordern.
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Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber auffordern, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise,nachzureichen.
Alle Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache abzufassen (bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung).
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Erklärungen, Versicherungen und Nachweise, soweit diese auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind, führen bei Nichtvorlage zum Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, die nachträgliche Vorlage von Originalen oder beglaubigten Abschriften zu verlangen.
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Für die Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt. Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge zugelassen, die über die Vergabeplattform eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz(netto) im Bereich der der zu vergebenden Leistungen in den Jahren 2018, 2019 und 2020 und über die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter in den Jahren 2018, 2019 und 2020.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jeder Nachunternehmer im Falle der Eignungsleihe müssen mit dem Teilnahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen abgeben.
Mindeststandards:
Eigenerklärungen über Referenzen: Es können 2 Referenzen gewertet werden, Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional. Mehrfachnennungen sind nicht möglich.
Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
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Für Referenz A gilt folgende Mindestanforderung:
— Nachweis eines realisierten Projekts, Neubau oder Sanierung einer Schule oder vergleichbare Honorarzone vom Bewerber erbracht,
— Gesamtprojektkosten (KG 200 - 700) mind. 2,0 Mio. EUR brutto
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5 - 8) im Unternehmen.
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Für Referenz B gilt folgende Mindestanforderung:
Nachweis eines realisierten Projekts, Sanierung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes beliebiger Nutzung, vom Bewerber erbracht.
— Durchführung der wesentlichen Leistungsphasen (mind. 5 - 8) im Unternehmen des Bewerbers.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium.
Die objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, sind unter II.2.9) aufgeführt.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Herkunftsstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist. Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften führen zum Ausschluss der Beteiligten.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft ist dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.Es muss ein allein vertretungsberechtigter bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft legitimiert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen,Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligten, wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden bzw. aus diesem Grund bereits bei der Aufforderung zur Angebotsabgabe unberücksichtigt bleiben können.
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Für jeden Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jeden Nachunternehmer muss die Verpflichtungserklärung Mindestentgelt nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem Erstangebot abgegeben werden.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20 %) Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es können 2 Referenzen gewertet werden, Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B ist optional.
Die technische Leistungsfähigkeit wird insgesamt mit 80 % gewertet, d.h. max. jeweils 200 Punkte je Referenz (40 %) Insgesamt können unter Berücksichtigung aller Kriterien 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines realisierten Projekts, Neubau oder Sanierung einer Schule oder vergleichbare Honorarzone vom Bewerber erbracht.
Kriterium der Vergleichbarkeit: Gesamtkosten EUR brutto KG 200 -700.
Referenz B (optional):
Nachweis eines realisierten Projekts, Sanierung und Erweiterung eines Bestandsgebäudes beliebiger Nutzung, vom Bewerber erbracht.
Kriterium der Vergleichbarkeit: Gesamtkosten brutto KG 200-700..
Darstellung auf einem Projektblatt DIN A4: Aussagekräftige grafische und textliche Erläuterungen zum Projekt und zu projektspezifischen Besonderheiten. Abbildung min. 1 Foto (keine Renderings) des Gebäudes zum Nachweis der Realisierung.
Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium..
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3) formuliert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten Bewertungsmatrix.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 6 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Kostenkriterium (Name): Honorarangebot
Kostenkriterium (Gewichtung): 15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Christian Reiff und Philipp Beuchel, Gebäudemanagement Stadt Reutlingen und Simone Bohsung, kohler grohe architekten, Verfahrensbetreuer
Internetadresse: www.reutlingen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E66286325 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter I.3) angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter I.1) angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten — Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter I.3) angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 077-197840 (2021-04-16)