Beschreibung der Beschaffung
Das Studierendenwerk Tübingen-Hohenheim A. d. ö. R. plant die Kernsanierung der Studierendenwohnheime in der Schwerzstrasse 2 und 3 in Stuttgart. Das Gebäudeensemble Schwerzstrasse 1, 2 und 3 wurde 1976 erstellt, das Gebäude 1a 1999 ergänzt. Die Gebäude 1, 2 und 3 erhielten 2007 eine energetische Sanierung der Gebäudehülle, bei den Gebäuden 2 und 3 sind der Innenausbau und die Technik im Originalzustand.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Kernsanierung der Innenräume der Gebäude 2 und 3, die weitgehend baugleich sind, sowie die Erneuerung der zentralen Wärmeversorgung für alle Gebäude, die sich in der Schwerzstrasse 1 befindet, inkl. Sanierung der Fernleitungen. Alle Innenoberflächen sowie die Möblierung sind im Zuge der Maßnahme zu erneuern. In den Regelgeschossen soll jeweils eine zusätzliche Küche eingebaut werden.
Die LPH 1 und 2, Objektplanung und Fachplanung HLSE, wurden bereits direkt beauftragt. Die Bauherrschaft hat das Urheberrecht über alle Ergebnisse der Voruntersuchung inne und wird diese den Teilnehmern des weiteren Verfahrens zur Verfügung stellen.
Eine baurechtliche Genehmigung der Maßnahme ist nicht erforderlich. Abstimmungen mit der Stadt bezüglich Brandschutz o. ä. sind nötig.
BGF gesamt 7 262 m, davon 3 252 m in Haus 2, 4 010 m in Haus 3. Schwerzstraße 2: 6 Geschosse plus Staffelgeschoss, Schwerzstraße 3: 7 Geschosse plus Staffelgeschoss.
Gesamtkosten Maßnahme KG 200-700 ca. 11 034 000 EUR brutto. Davon 4 535 000 EUR brutto für Haus 2, 5 284 000 für Haus 3, 1 215 000 EUR brutto für die Heizzentrale in Haus 1.
Planungsbeginn ab August 2021.
Pro Haus sollen für die Sanierung jeweils 9 Monate angesetzt werden. Derzeit ist folgender Ablauf vorgesehen:
— Haus 3 vom 1.4. 2022 bis 31.12.2022,
— Haus 2 vom 1.1. 2023 bis 30.9.2023.
Die Reihenfolge kann in Absprache mit den Planern noch variieren.
Die Gebäude werden für die jeweilige Sanierung geräumt. Die Räumung und Bereitstellung von entsprechenden Ersatzunterkünften werden durch den AG selbst organisiert.
Maßnahmenumfang HLS:
Bei den Häusern 2 und 3 wird die komplette Haustechnik erneuert. An den Übergabepunkten im Keller wird die Heizungs- und Sanitärinstallation neu aufgebaut, sowie die Regelungstechnik erneuert. Die Warmwasserbereitung wird umgestellt auf Frischwassertechnik. In den Wohneinheiten werden neue Heizkörper installiert, einschließlich neuer Steigstränge. Die Steigstränge werden an den gleichen Steigepunkten geführt wie bisher auch.
Ebenfalls erneuert werden die Sanitärgegenstände mit den zugehörigen Anbinde-/Steigleitungen für Trinkwasser, Warmwasser, Zirkulation und Schmutzwasser. Analog zum Gewerk Heizung werden auch bei der Sanitärtechnik die bestehenden vom Flur aus zugänglichen Schächte zur Neuinstallation genutzt.
Für die Entlüftung der innenliegenden Sanitärkerne sowie der Gemeinschaftskücheneinheiten werden neue Abluftstrukturen aufgebaut mit zugehörigen Dachventilatoren, Abluftelementen, Brandschotts etc. Die Abluftelemente je Nasskern sind bedarfsgerecht gesteuert.
Wärmeversorgung:
Die neue Wärmeerzeugung muss den Anforderungen des E Wärmegesetzes entsprechen. Die Anlage muss die regenerativen Anteile nachweisen. Für den Tausch der Heizanlage können BAFA Mittel beantragt werden. (Förderrichtlinien Stand 2020). Hierfür soll das beauftragte Büro für HLS die Antragstellung vornehmen. Der Tausch der Heizungsanlage sollte grundsätzlich während der Sommermonate erfolgen und ist abschnittsweise vorzunehmen. Folgende Vorgehensweise ist derzeit geplant, jedoch durch die Planer noch zu optimieren – die zeitliche Abfolge wird erst mit den Planern festgelegt:
Step 1:
Ausbau der alten Gaskesselanlage in Haus 1 und Einbau der neuen Anlage (BHKW und Doppelkesselanlage), WW -Erzeugung über die noch bestehende Anlage im Haus 2.
Step 2:
— Anlage versorgt Haus 1 + Haus 3,
— Tausch der Nahwärmeleitung.
Step 3:
— Demontage der Heizzentrale Haus 2,
— Aufbau neuer Heizverteilung in Haus 2,
— Anschluss Nahwärmeleitung an Haus 2.
Maßnahmenumfang Elektro:
440 Starkstromanlagen:
Für die Häuser 2 und 3 muss eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN VDE 0100-560 ausgeführt werden, die Ausführung ist über eine Zentralbatterieanlage vorzusehen. Die Flure und Treppenhäuser müssen Bereitschaftsbeleuchtung und für die Fluchtwege Piktogramme in Dauerbetrieb ausgeführt werden. Die Verkabelung erfolgt nach LAR.
Die Niederspannungshauptverteilungen müssen demontiert und erneuert werden. Die Zuleitungen aus der Niederspannungshauptverteilung Haus 1 zu den Häusern 2 und 3 müssen erneuert werden.
Die Unterverteiler auf den Etagen müssen demontiert und erneuert werden.
Die vorhandene Verkabelung muss komplett demontiert und gemäß der gütigen Vorschriften und der LAR neu installiert werden.
Die einzelnen Räume werden nach dem heutigen notwendigen Stand saniert, die alte Installation ist zu demontieren und es erfolgt eine Neuinstallation.
Die Beleuchtung ist komplett zu erneuern.
Eine Beschilderung der Flucht- und Rettungswege über Piktogrammleuchten ist vorzusehen.
450 Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen:
Das komplette Leitungsnetz der Telekommunikationsanlagen ist zu demontieren und nach dem Stand der Technik und Bedürfnisse neu zu installieren.
Die Gegensprechanlage sind zu erneuern, die Anlagen werden neu aufgebaut und autark betrieben. Die Briefkastenanlagen können beibehalten werden.
Die bestehende Antennenversorgung ist zu demontieren und pro Gebäude ist eine eigene Sat – Anlage ohne Kanalaufbereitung auszuführen.
Im Zuge der Generalsanierung soll die Brandmeldeanlage erneuert werden.
In den Gebäuden sind Datenverteilerschränke aus den notwendigen Fluren zu demontieren das Leitungsnetz muss neu aufgebaut werden. Für die Datenverteiler muss dann im Gebäude ein neuer Standort bestimmt werden.
Die Aufzugsanlage soll erneuert werden, hierfür wird gesondert ein Fachplaner beauftragt.
Voraussichtliche weitere Termine: Verhandlungsgespräche 23.7.2021.
Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI 2021 ALG 1-5, 8 (HLS und Elektro), LPH 1-3 in Teilen, 5-8, optional 9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro gesucht. Für die Überprüfung der LPH 1 und 2 sollen mit der Angebotsabgabe die Prozentpunkte v. H. anzugeben. Sollte der Bieter der Meinung sein dass zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen der LPH 1 und 2 hier weitere Leistungen erforderlich sind, so ist dies mit der Angebotsabgabe anzugeben. Für die LPH 3 sind die Prozentpunkte v. H. anzugeben, da hier Teilleistungen wie Erstellung der Kostenberechnung und die Fortschreibung des Terminplans erforderlich sind. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
Da die Häuser 2 und 3 weitgehend baugleich sind wird beim Honorar eine Minderung (Wiederholungsfaktor) erwartet.