Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden maximal 3 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften.
Gibt es nur 3 oder weniger Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ohne Ausschlussgründe und mit einem formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag werden nur diese zugelassen.
Sollten die Voraussetzungen bei mehr als 3 vorliegen, werden die 3 zugelassen, die bei den folgenden Kriterien die höchste Punktzahl erzielen:
1.finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (insgesamt 20%).
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Umsätze in den letzten 3 Jahren, Personalstruktur 100 Punkte.
Es soll eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz (netto) des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren und eine Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren abgegeben werden.
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2.technische Leistungsfähigkeit.
Die qualitative Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Referenzblätter und den Angaben in den Formblättern.
Es sollen die Referenzen A, B1, B2 und C eingereicht werden. Referenz A ist zwingend erforderlich, Referenz B1 ist zwingend, Referenz B2 ist optional, Referenz C ist ebenfalls optional. Mehrfachnennungen sind möglich.
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Es gelten die Kriterien in Bezug auf die Referenzen auch dann als erfüllt, wenn die jeweilige Referenz als Projektleiter/in in einem anderen Büro erbracht worden ist. In dem Fall ist eine schriftliche Bestätigung des anderen Büros über die verantwortliche Projektleitung mit einzureichen.
Das Projekt befindet sich noch in der Entwicklung, die angenommenen Kosten und Flächen können daher noch abweichen.
Insgesamt können 500 Punkte erreicht werden.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren. Jedes Auswahlkriterium wird abhängig von den durch den Bewerber gemachten Angaben z.B. mit 0 - 5 Punkte bewertet. Die vom Bewerber bei einem Kriterium erreichte Punktzahl ergibt sich durch Multiplikation der jeweiligen Bewertungsziffer mit der Wichtung des Kriteriums. Die Gesamtpunktzahl des Bewerbers ergibt sich durch Addition aller erreichten Punktzahlen der Einzelkriterien in der Auswahlphase. Es werden die 3 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbliebenen Bewerbern durch Los getroffen werden.
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Referenz A (zwingend):
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema Stadtplatz mit hoher Ausstattungsintensität und/ oder Freianlagen an Öffentlichen Gebäuden vergleichbare Komplexität.
(Vergleichbarkeit: ca. 3.000 m² Freiflächengestaltung, hoher Ausstattungsintensität, urbaner, stark durchgrünter Stadtplatz, unter Berücksichtigung von Bestandsgebäuden und einem Neubau sowie Integration von öffentlichem Nahverkehr und Rad- /Fußverkehr).
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Referenz B1(zwingend) und B2 (optional):
Nachweis eines oder mehrerer vergleichbarer Wettbewerbserfolge (Preis, Ankauf, Anerkennung) in einem regelgerechten Wettbewerb, z.B. durch eine „Wettbewerbe Aktuell“-Dokumentation.
Es können auch Projekte eingereicht werden, die als verantwortlicher Projektleiter in einem anderen Büro selbständig abgewickelt wurden, wenn dies die Büroinhaber bestätigen.
-Formblatt DIN A4 mit Daten der Referenz (Art des Erfolgs, Jahr der Auszeichnung, Wettbewerbsart, Auslober mit Adresse, Verfasser (= Name des Bewerbers),
-Darstellung je Referenz auf max. 1 DIN A4 Seite: Zeichnungen, Abbildungen, Erläuterungen.
Es können max. 2 Referenzen gewertet werden. (bewertet wird die Anzahl der Preise, Ankäufe, Anerkennungen).
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Referenz C (optional):
Nachweis eines vergleichbaren, realisierten Projekts Thema Bauwerksbegrünung vertikal und horizontal, vergleichbare Komplexität.
(Vergleichbarkeit: Fassadenbegrünung mit hoher Anforderung, zukunftsweisender Umgang von Oberflächenwasser in den Außenanlagen, klimagerechte Pflanzenverwendung).
Die Mindestanforderungen an die Referenzen sind unter III.1.3 formuliert.