Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 2 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den
Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die Benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist),
— Für die Referenzen, ist die Vorlage „Vordruck_Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es sind nur 2 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/ Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte Berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (Bsp. > 100 000 EUR oder zwischen 100 000 und 200 000 EUR).
Unternehmensdarstellung:
Stellen Sie Ihr Unternehmen dar und gehen Sie dabei auf die folgenden Punkte ein:
— Allgemeine Unternehmensdarstellung,
— Leistungsspektrum und Kerngeschäft mit Bezug zu den Ausschreibungsgegenständen und Dienstleistungen,
— Unternehmensorganisation mit Struktur und Aufbau.
Aus der Unternehmensdarstellung muss sich erkennen lassen, dass Sie aufgrund des Leistungsspektrums und Kerngeschäfts sowie der Unternehmensorganisation in der Lage sind, die ausgeschriebene Leistung zu erbringen. Nutzen Sie hierzu das Dokument „Unternehmensdarstellung“.
Anforderungen an die Produktkonstruktion:
Reichen Sie eine Demontageanleitung für jede der von Ihnen im Vergabeverfahren angebotenen USV-Anlagen und Zubehörteile ein. Die USV-Anlagen müssen reparaturfähig konstruiert worden sein. Ferner müssen alle angebotenen Produkte so konstruiert worden sein, dass wertstoffhaltige Bauteile und Materialien leicht separiert werden können. Hiermit ist gemeint, dass mit herkömmlichen Werkzeugen eine Trennung leicht zugänglich umsetzbar sein muss. Ferner müssen gerätespezifische Demontageanleitungen vorhanden sein, um im Recycling-/Demontageprozess genutzt werden zu können. Der Fokus der Demontageanleitungen muss auf eine optimierte Ressourcenrückgewinnung ausgelegt sein. Händler dürfen eine Demontageanleitung des Herstellers, für die von Ihnen im Vergabeverfahren angebotene USV-Anlagen, einreichen.
Anforderungen an die Ersatzteilversorgung:
Reichen Sie eine Herstellererklärung ein (max. 1 DIN A4 Seite, Schriftgröße 11) aus der ersichtlich wird, dass die nachfolgenden Anforderungen durch die von Ihnen angebotenen Produkte erfüllt werden:
Die Ersatzteilversorgung muss ab der gerätespezifischen Produktionseinstellung für mindestens weitere 5 Jahre sichergestellt sein.
Fortsetzung unter VI.3) Zusätzliche Angaben!