Virenschutz-Software für Linux und Solaris

Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern

Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung führt eine Ausschreibung zur Beschaffung von Lizenzen zum Server-Virenschutz einschließlich Softwarepflege durch. Gegenstand der Ausschreibung sind Lizenzen zum Schutz der Serverplattformen Linux auf x86 Servern und Sun Solaris auf SPARC Severn.
Ziel der Ausschreibung ist die Beschaffung von zentral managebaren Servervirenschutzprodukten, die den Virenschutz der genannten Solaris/Linux Serverbetriebssystemplattformen abdecken.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-28.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-28 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-01-28)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Zentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern
Postanschrift: Sophienstraße 6
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Hoffmann, Christian
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de 📧
Fax: +49 8999911510 📠
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.eprocurement.bayern.de/evergabe.bieter//DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=oyaaTzlKS6g%253d 🌏
Teilnahme-URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Virenschutz-Software für Linux und Solaris 2020CHO000008
Produkte/Dienstleistungen: Virenschutzsoftwarepaket 📦
Kurze Beschreibung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung führt eine Ausschreibung zur Beschaffung von...”    Mehr anzeigen

1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Virenschutzsoftwarepaket 📦
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Das IT-Dienstleistungszentrum (IT-DLZ) im Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung führt eine Ausschreibung zur Beschaffung von...”    Mehr anzeigen
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar
Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Einmalige Verlängerungsoption um 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärungen zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zurgesetzlichen Sozialversicherung, Ausschluss...”    Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Unternehmensdarstellung allgemein und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand, Angaben zu Referenzaufträgen”

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-01 12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-01 12:00 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 022-052019 (2021-01-28)