Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen):
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus dem Entwurf des Lastenheftes (Leistungsbeschreibung) ergebenden Rahmenbedingungen (Rahmenverträge für Überlassung und Bereitstellung virtueller Projekträume) im Wesentlichen (insbesondere solche Projekte, bei denen der Auftraggeber Softwarelösungen mit vergleichbarer Vertragsart, vergleichbarem Funktionenumfang, für Bauprojekte vergleichbarer Größenordnung und Komplexität bzw. mit vergleichbarer Zahl und (Rechte-)Struktur der Projektbeteiligten (Projektsteuerer, sonstige Planer, Auftraggeber, Bauunternehmen etc.) zur Verfügung gestellt und angeboten hat) entspricht und
— in dem Referenzprojekt im genannten Zeitraum Leistungen mit einem Volumen von mindestens 200 000 EUR erbracht wurden.
Als „erfolgreich abgeschlossen“ gilt auch ein noch laufendes Referenzprojekt, in dem vom Bewerber nachweislich bereits Leistungen in Höhe von mindestens 200 000 EUR erbracht wurden.
Es dürfen auch mehrere Einzelverträge zu einem Referenzprojekt zusammengefasst werden, sofern in der Summe dieser Verträge Leistungen mit einem Auftragsvolumen von mindestens 200 000 EUR für den Referenzgeber erbracht wurden. In diesem Fall werden mehrere Einzelverträge als vergleichbar mit einem Rahmenvertrag gewertet.
Das Mindestkriterium Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand gilt als erfüllt, wenn vom Bewerber mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes und vergleichbares Referenzprojekt nachgewiesen wird.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Personalkennzahlen (Support):
Im Kriterium Personalkennzahlen (Support) wertet der Auftraggeber die Angaben des Bewerbers in der eVergabe (Kriterium 2.2.3.1) aus.
Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl im Support mindestens 3 qualifizierte Vollzeitkräfte beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend ihrer anteiligen Arbeitszeit umzurechnen sind.
Als „qualifiziert“ im Sinne der Bewerbungsbedingungen sind alle Personen anzusehen, die mit Aufgaben der Kundenhotline, Beantwortung von Kundenanfragen per e-Mail oder Kontaktformular etc. in Bezug auf technischen Anwendungsanfragen von Nutzern beschäftigt sind. Nicht dazu zählen Personen, die zwar im Geschäftsbereich „Support“ tätig sind, aber keine entsprechenden Aufgaben wahrnehmen (z. B. Assistenzaufgaben).
Sollte die Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Die Angaben zum Kriterium Personalkennzahlen (Support) sind im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt zu machen. Die Personalkennzahlen von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.