Bei dem Virtuellen Krankenhaus (VKh.NRW) handelt es sich um eine digitale Plattform, die künftig die fachärztliche Expertise landesweit bündeln und besser zugänglich machen soll. Auf diese Weise kann Spitzenmedizin überall verfügbar werden. Ziel ist die Schaffung zukunftsfähiger digitaler Versorgungsstrukturen, die für die Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung bieten. — das Virtuelle Krankenhaus soll integrierter Bestandteil der Regelversorgung werden und dazu im Kern folgende Dienste zur Verfügung stellen: — Vermittlung telemedizinischer Dienste, insbesondere Telekonsile, — Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen und Ärzte sowohl auf Seiten der Experten (Konsilgeber) als auch der Anfragenden (Konsilnehmer), — Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Experten für die klinische Fragestellung, — Vereinbarung von Terminen für die telemedizinischen Dienste, — elektronischer Austausch von behandlungsrelevanten Patientendaten: — für die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer muss eine elektronische Fallakte zur Verfügung stehen, über die sie auf Wunsch des Patienten alle relevanten Patientendaten austauschen können. Fehlt in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum „per Mausklick“ kontaktiert werden. Hierzu vermittelt das Virtuelle Krankenhaus die einschlägige medizinische Expertise und unterstützt organisatorisch wie technisch bei der Durchführung. Die weitere Entwicklung digitaler Innovationen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher vorausgesagt oder abschließend bewertet werden. Das Virtuelle Krankenhaus soll die Möglichkeit bieten, auch künftige Entwicklungen aufzugreifen und anwendungs- und patientenorientiert zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird die digitale Infrastruktur soweit möglich auf Standards und offene Schnittstellen setzen und schrittweise die neuen Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur integrieren. Mit dem Los 1 sollen bis zu 2 elektronische Fallakten, inklusive Betrieb als Fallakten-Provider, für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden. Beim Los 2 soll hingegen ein Master-Patient-Index (MPI) als Superpix für bis zu 2 Fallakten-Provider (Los 1) für die Verlinkung von Patientenstammdaten, inklusive Betrieb als Superpix-Provider, für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden. Für die Beschaffung wird jeweils ein projektspezifischer angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Die entsprechenden Vertragsentwürfe werden den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und können durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-26.
Auftragsbekanntmachung (2021-03-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: VKh 2021-12
Kurze Beschreibung:
Bei dem Virtuellen Krankenhaus (VKh.NRW) handelt es sich um eine digitale Plattform, die künftig die fachärztliche Expertise landesweit bündeln und besser zugänglich machen soll. Auf diese Weise kann Spitzenmedizin überall verfügbar werden. Ziel ist die Schaffung zukunftsfähiger digitaler Versorgungsstrukturen, die für die Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung bieten.
— das Virtuelle Krankenhaus soll integrierter Bestandteil der Regelversorgung werden und dazu im Kern folgende Dienste zur Verfügung stellen:
— Vermittlung telemedizinischer Dienste, insbesondere Telekonsile,
— Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen und Ärzte sowohl auf Seiten der Experten (Konsilgeber) als auch der Anfragenden (Konsilnehmer),
— Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Experten für die klinische Fragestellung,
— Vereinbarung von Terminen für die telemedizinischen Dienste,
— elektronischer Austausch von behandlungsrelevanten Patientendaten:
— für die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer muss eine elektronische Fallakte zur Verfügung stehen, über die sie auf Wunsch des Patienten alle relevanten Patientendaten austauschen können.
Fehlt in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum „per Mausklick“ kontaktiert werden. Hierzu vermittelt das Virtuelle Krankenhaus die einschlägige medizinische Expertise und unterstützt organisatorisch wie technisch bei der Durchführung.
Die weitere Entwicklung digitaler Innovationen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher vorausgesagt oder abschließend bewertet werden. Das Virtuelle Krankenhaus soll die Möglichkeit bieten, auch künftige Entwicklungen aufzugreifen und anwendungs- und patientenorientiert zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird die digitale Infrastruktur soweit möglich auf Standards und offene Schnittstellen setzen und schrittweise die neuen Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur integrieren.
Mit dem Los 1 sollen bis zu 2 elektronische Fallakten, inklusive Betrieb als Fallakten-Provider, für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden.
Beim Los 2 soll hingegen ein Master-Patient-Index (MPI) als Superpix für bis zu 2 Fallakten-Provider (Los 1) für die Verlinkung von Patientenstammdaten, inklusive Betrieb als Superpix-Provider, für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden.
Für die Beschaffung wird jeweils ein projektspezifischer angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Die entsprechenden Vertragsentwürfe werden den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und können durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Bei dem Virtuellen Krankenhaus (VKh.NRW) handelt es sich um eine digitale Plattform, die künftig die fachärztliche Expertise landesweit bündeln und besser zugänglich machen soll. Auf diese Weise kann Spitzenmedizin überall verfügbar werden. Ziel ist die Schaffung zukunftsfähiger digitaler Versorgungsstrukturen, die für die Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung bieten.
— das Virtuelle Krankenhaus soll integrierter Bestandteil der Regelversorgung werden und dazu im Kern folgende Dienste zur Verfügung stellen:
— Vermittlung telemedizinischer Dienste, insbesondere Telekonsile,
— Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen und Ärzte sowohl auf Seiten der Experten (Konsilgeber) als auch der Anfragenden (Konsilnehmer),
— Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Experten für die klinische Fragestellung,
— Vereinbarung von Terminen für die telemedizinischen Dienste,
— elektronischer Austausch von behandlungsrelevanten Patientendaten:
— für die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer muss eine elektronische Fallakte zur Verfügung stehen, über die sie auf Wunsch des Patienten alle relevanten Patientendaten austauschen können.
Fehlt in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum „per Mausklick“ kontaktiert werden. Hierzu vermittelt das Virtuelle Krankenhaus die einschlägige medizinische Expertise und unterstützt organisatorisch wie technisch bei der Durchführung.
Die weitere Entwicklung digitaler Innovationen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher vorausgesagt oder abschließend bewertet werden. Das Virtuelle Krankenhaus soll die Möglichkeit bieten, auch künftige Entwicklungen aufzugreifen und anwendungs- und patientenorientiert zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird die digitale Infrastruktur soweit möglich auf Standards und offene Schnittstellen setzen und schrittweise die neuen Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur integrieren.
Mit dem Los 1 sollen bis zu 2 elektronische Fallakten, inklusive Betrieb als Fallakten-Provider, für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden.
Beim Los 2 soll hingegen ein Master-Patient-Index (MPI) als Superpix für bis zu 2 Fallakten-Provider (Los 1) für die Verlinkung von Patientenstammdaten, inklusive Betrieb als Superpix-Provider, für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden.
Für die Beschaffung wird jeweils ein projektspezifischer angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Die entsprechenden Vertragsentwürfe werden den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und können durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-26 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-31 📅
Datum des Beginns: 2021-08-23 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 063-160401
ABl. S-Ausgabe: 63
Zusätzliche Informationen
Nach Prüfung und Wertung der endgültigen Angebote wird in Los 1 den auf Grundlage der Zuschlagskriterien bis zu 2 wirtschaftlichsten Angeboten der Zuschlag erteilt. Der angegebene geschätzte Wert von Los 1 bezieht sich auf die Vergabe an bis zu 2 Bieter, das heißt, der Auftraggeber rechnet mit einem maximalen Budget von netto 945 378,00 EUR pro Bieter, der einen Zuschlag erhält. Der variable Grundvergütungsanteil gemäß EVB-IT Systemvertrag wird mit netto 50 420,00 EUR bemessen.
Nach Prüfung und Wertung der endgültigen Angebote wird in Los 1 den auf Grundlage der Zuschlagskriterien bis zu 2 wirtschaftlichsten Angeboten der Zuschlag erteilt. Der angegebene geschätzte Wert von Los 1 bezieht sich auf die Vergabe an bis zu 2 Bieter, das heißt, der Auftraggeber rechnet mit einem maximalen Budget von netto 945 378,00 EUR pro Bieter, der einen Zuschlag erhält. Der variable Grundvergütungsanteil gemäß EVB-IT Systemvertrag wird mit netto 50 420,00 EUR bemessen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bei dem Virtuellen Krankenhaus (VKh.NRW) handelt es sich um eine digitale Plattform, die künftig die fachärztliche Expertise landesweit bündeln und besser zugänglich machen soll. Auf diese Weise kann Spitzenmedizin überall verfügbar werden. Ziel ist die Schaffung zukunftsfähiger digitaler Versorgungsstrukturen, die für die Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung bieten.
Bei dem Virtuellen Krankenhaus (VKh.NRW) handelt es sich um eine digitale Plattform, die künftig die fachärztliche Expertise landesweit bündeln und besser zugänglich machen soll. Auf diese Weise kann Spitzenmedizin überall verfügbar werden. Ziel ist die Schaffung zukunftsfähiger digitaler Versorgungsstrukturen, die für die Patientinnen und Patienten eine bedarfsgerechte, ortsnahe und qualitätsorientierte Behandlung bieten.
— das Virtuelle Krankenhaus soll integrierter Bestandteil der Regelversorgung werden und dazu im Kern folgende Dienste zur Verfügung stellen:
— Vermittlung telemedizinischer Dienste, insbesondere Telekonsile,
— Registrierung der teilnehmenden Einrichtungen und Ärzte sowohl auf Seiten der Experten (Konsilgeber) als auch der Anfragenden (Konsilnehmer),
— Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Experten für die klinische Fragestellung,
— Vereinbarung von Terminen für die telemedizinischen Dienste,
— elektronischer Austausch von behandlungsrelevanten Patientendaten:
— für die an der Behandlung beteiligten Leistungserbringer muss eine elektronische Fallakte zur Verfügung stehen, über die sie auf Wunsch des Patienten alle relevanten Patientendaten austauschen können.
Fehlt in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum „per Mausklick“ kontaktiert werden. Hierzu vermittelt das Virtuelle Krankenhaus die einschlägige medizinische Expertise und unterstützt organisatorisch wie technisch bei der Durchführung.
Fehlt in einem Krankenhaus oder in einer Arztpraxis eine spezielle Expertise, kann das entsprechende Zentrum „per Mausklick“ kontaktiert werden. Hierzu vermittelt das Virtuelle Krankenhaus die einschlägige medizinische Expertise und unterstützt organisatorisch wie technisch bei der Durchführung.
Die weitere Entwicklung digitaler Innovationen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher vorausgesagt oder abschließend bewertet werden. Das Virtuelle Krankenhaus soll die Möglichkeit bieten, auch künftige Entwicklungen aufzugreifen und anwendungs- und patientenorientiert zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird die digitale Infrastruktur soweit möglich auf Standards und offene Schnittstellen setzen und schrittweise die neuen Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur integrieren.
Die weitere Entwicklung digitaler Innovationen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher vorausgesagt oder abschließend bewertet werden. Das Virtuelle Krankenhaus soll die Möglichkeit bieten, auch künftige Entwicklungen aufzugreifen und anwendungs- und patientenorientiert zur Verfügung zu stellen. Hierzu wird die digitale Infrastruktur soweit möglich auf Standards und offene Schnittstellen setzen und schrittweise die neuen Möglichkeiten der Telematikinfrastruktur integrieren.
Mit dem Los 1 sollen bis zu 2 elektronische Fallakten, inklusive Betrieb als Fallakten-Provider, für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden.
Beim Los 2 soll hingegen ein Master-Patient-Index (MPI) als Superpix für bis zu 2 Fallakten-Provider (Los 1) für die Verlinkung von Patientenstammdaten, inklusive Betrieb als Superpix-Provider, für das Virtuelle Krankenhaus NRW umgesetzt werden.
Für die Beschaffung wird jeweils ein projektspezifischer angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Die entsprechenden Vertragsentwürfe werden den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und können durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Für die Beschaffung wird jeweils ein projektspezifischer angepasster EVB-IT-Systemvertrag abgeschlossen. Die entsprechenden Vertragsentwürfe werden den Angebotsunterlagen für das Erstangebot beigefügt und können durch den Auftraggeber zum Gegenstand der Vergabeverhandlungen gemacht werden. Einzelheiten werden in den Bewerbungsbedingungen für die Angebotsphase geregelt.
Geschätzter Gesamtwert: 2 100 840 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Bewerber können sich nur für Los 1 oder für Los 1 und Los 2 bewerben. Eine Bewerbung ausschließlich für Los 2 ist nicht möglich.
Bezeichnung des Loses: Elektronische Fallakte für das virtuelle Krankenhaus NRW
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Beschaffung, Implementierung und Betreiberleistungen einer elektronischen Fallakte für das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen.
Los 1 beinhaltet die elektronische Fallakte, mit deren Betrieb und Weiterentwicklung bis zu 2 Anbieter beauftragt werden sollen. Damit wird die Herstellerabhängigkeit des VKh.NRW reduziert und die Interoperabilität zwischen verschiedenen Syste-men vorangetrieben. Im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Virtuellen Krankenhauses soll mit der redundanten Infrastruktur eine Ausfallsicherheit geschaffen und zudem die Rolle der elektronischen Fallakte gestärkt werden, da die Telematikinfrastruktur aktuell keine Alternative für einen ungerichteten leistungserbringerzentrierten Dokumentenaustausch vorsieht.
Los 1 beinhaltet die elektronische Fallakte, mit deren Betrieb und Weiterentwicklung bis zu 2 Anbieter beauftragt werden sollen. Damit wird die Herstellerabhängigkeit des VKh.NRW reduziert und die Interoperabilität zwischen verschiedenen Syste-men vorangetrieben. Im Sinne der Zukunftsfähigkeit des Virtuellen Krankenhauses soll mit der redundanten Infrastruktur eine Ausfallsicherheit geschaffen und zudem die Rolle der elektronischen Fallakte gestärkt werden, da die Telematikinfrastruktur aktuell keine Alternative für einen ungerichteten leistungserbringerzentrierten Dokumentenaustausch vorsieht.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 890 756 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 30. Juni 2023. Dem Auftraggeber steht zweimal jeweils eine einseitige Verlängerungsoption zu, die dieser durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausüben und dadurch den Vertrag um jeweils zusätzliche 12 Monate, beginnend am 1. Juli 2023 bzw. 1. Juli 2024, verlängern kann. Die Erklärung soll dem Auftragnehmer bis zum 31. März 2023 bzw. 31. März 2024 zugehen.
Dieser Vertrag beginnt mit der Zuschlagserteilung und endet am 30. Juni 2023. Dem Auftraggeber steht zweimal jeweils eine einseitige Verlängerungsoption zu, die dieser durch Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer ausüben und dadurch den Vertrag um jeweils zusätzliche 12 Monate, beginnend am 1. Juli 2023 bzw. 1. Juli 2024, verlängern kann. Die Erklärung soll dem Auftragnehmer bis zum 31. März 2023 bzw. 31. März 2024 zugehen.
Zusätzliche Informationen:
Nach Prüfung und Wertung der endgültigen Angebote wird in Los 1 den auf Grundlage der Zuschlagskriterien bis zu 2 wirtschaftlichsten Angeboten der Zuschlag erteilt. Der angegebene geschätzte Wert von Los 1 bezieht sich auf die Vergabe an bis zu 2 Bieter, das heißt, der Auftraggeber rechnet mit einem maximalen Budget von netto 945 378,00 EUR pro Bieter, der einen Zuschlag erhält. Der variable Grundvergütungsanteil gemäß EVB-IT Systemvertrag wird mit netto 50 420,00 EUR bemessen.
Nach Prüfung und Wertung der endgültigen Angebote wird in Los 1 den auf Grundlage der Zuschlagskriterien bis zu 2 wirtschaftlichsten Angeboten der Zuschlag erteilt. Der angegebene geschätzte Wert von Los 1 bezieht sich auf die Vergabe an bis zu 2 Bieter, das heißt, der Auftraggeber rechnet mit einem maximalen Budget von netto 945 378,00 EUR pro Bieter, der einen Zuschlag erhält. Der variable Grundvergütungsanteil gemäß EVB-IT Systemvertrag wird mit netto 50 420,00 EUR bemessen.
Bezeichnung des Loses: Beschaffung, Implementierung und Betreiberleistungen EFA MPI-Superpix für die elektronische Fallakte für das Virtuelle Krankenhaus Nordrhein-Westfalen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2 beinhaltet die Einrichtung und den Betrieb eines übergeordneten Master Patient Index (MPI) für Los 1.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 084 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH Haus
Harkorten 8
58135 Hagen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über die Verpflichtung zur Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister; bei bestehender Verpflichtung unter Angabe der HR-Nummer.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
1. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe nach den §§ 123 oder 124 GWB vorliegen,
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat,
2. Eigenerklärung, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
4. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
5. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG nicht vorliegen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Zusätzlich geforderte Mindeststandards Los 1:
1. EFA 2.0 Konformitätsnachweise „EFA-Provider“ für die angebotene Lösung des Vereins Elektronische FallAkte e. V. in Kooperation mit Fraunhofer für den Bereich EFA-Provider oder ein vergleichbarer Nachweis für die Erfüllung der EFA Spezifikation 2.0.,
1. EFA 2.0 Konformitätsnachweise „EFA-Provider“ für die angebotene Lösung des Vereins Elektronische FallAkte e. V. in Kooperation mit Fraunhofer für den Bereich EFA-Provider oder ein vergleichbarer Nachweis für die Erfüllung der EFA Spezifikation 2.0.,
2. EFA 2.0 Konformitätsnachweise „EFA-Consumer/EFA-Client zur Direktanbindung an Provider“ für die angebotene Lösung des Vereins Elektronische FallAkte e. V. in Kooperation mit Fraunhofer für den Bereich EFA-Provider oder ein vergleichbarer Nachweis für die Erfüllung der EFA Spezifikation 2.0.,
2. EFA 2.0 Konformitätsnachweise „EFA-Consumer/EFA-Client zur Direktanbindung an Provider“ für die angebotene Lösung des Vereins Elektronische FallAkte e. V. in Kooperation mit Fraunhofer für den Bereich EFA-Provider oder ein vergleichbarer Nachweis für die Erfüllung der EFA Spezifikation 2.0.,
3. Nachweis über mindestens ein erfolgreich durchgeführtes Projekt als Provider für die Elektronische Fallakte 2.0.
Das geforderte Referenzprojekt muss aus den letzten höchstens drei Jahren vor dem Zeitpunkt der Auftragsbekanntmachung stammen.
Zusätzlich geforderte Mindeststandards Los 2:
1. IHE Conformance Statement Patient Identifier Cross-Reference Manger aus dem Jahr 2018 oder jünger.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 4
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle Teilnehmer, welche form- und fristgerecht ihre Teilnahmeanträge abgegeben haben, nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden und die im Teilnahmewettbewerb geforderte Eignung nachweisen können, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Beschleunigtes Verfahren:
Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Teil der Mittel, die es aus dem Krankenhauszukunftsfonds an die beteiligten Krankenhäuser zahlt, kurzfristig daran geknüpft hat, dass die Krankenhäuser sich am VKh.NRW beteiligen. Die Krankenhäuser müssen nunmehr bis zum 30.9.2021 nachweisen, dass sie sich an der digitalen EFA-Plattform des VKh.NRW beteiligen. Dies ist nur möglich, wenn das gegenständliche Vergabeverfahren bis zum 31.7.2021 weit genug fortgeschritten ist, um den Krankenhäusern die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat einen Teil der Mittel, die es aus dem Krankenhauszukunftsfonds an die beteiligten Krankenhäuser zahlt, kurzfristig daran geknüpft hat, dass die Krankenhäuser sich am VKh.NRW beteiligen. Die Krankenhäuser müssen nunmehr bis zum 30.9.2021 nachweisen, dass sie sich an der digitalen EFA-Plattform des VKh.NRW beteiligen. Dies ist nur möglich, wenn das gegenständliche Vergabeverfahren bis zum 31.7.2021 weit genug fortgeschritten ist, um den Krankenhäusern die dafür erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-03-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Virtuelles Krankenhaus NRW gGmbH
Postanschrift: Haus Harkorten 8
Postort: Hagen
Postleitzahl: 58135
Quelle: OJS 2021/S 063-160401 (2021-03-26)