VMWare Enterprice License Agreement (ELA) – Kommunale Informations- und Datentechnik Sömmerda (KIDS)

Landkreis Sömmerda

Das Landratsamt Sömmerda plant die Errichtung eines Kommunalen IT-Servicezentrums (KIDS) mit dem Ziel, sich den zukünftigen Herausforderungen bei der Transformation zur digitalen Verwaltung mit dem Einsatz einer modernen, einheitlichen verwaltungsübergreifenden IT-Infrastruktur und einem hohen Grad an Koordinierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu stellen. Die technische Basis ermöglicht dabei einen hohen Nachnutzungsgrad, überschaubaren Verwaltungsaufwand im Betrieb und erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur IT- Sicherheit.
Für den reibungslosen Betrieb und den Auf- und Ausbau der virtuellen Infrastruktur werden auf Basis von Produkten der Firma VMWare Leistungen benötigt, welche in einem ELA-Paket mit der Quote- Nr. Q-E00119104 festgeschrieben sind. Das ELA Paket umfasst Leistungen ab Kauf für den Zeitraum von 5 Jahren. Innerhalb des ELA wurde die Unterstützungsleistung im Supportfall für einen direkten Support von der Firma hinterlegt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-10 Auftragsbekanntmachung
2021-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Sömmerda plant die Errichtung eines Kommunalen IT-Servicezentrums (KIDS) mit dem Ziel, sich den zukünftigen Herausforderungen bei der Transformation zur digitalen Verwaltung mit dem Einsatz einer modernen, einheitlichen verwaltungsübergreifenden IT-Infrastruktur und einem hohen Grad an Koordinierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu stellen. Die technische Basis ermöglicht dabei einen hohen Nachnutzungsgrad, überschaubaren Verwaltungsaufwand im Betrieb und erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur IT- Sicherheit. Für den reibungslosen Betrieb und den Auf- und Ausbau der virtuellen Infrastruktur werden auf Basis von Produkten der Firma VMWare Leistungen benötigt, welche in einem ELA-Paket mit der Quote- Nr. Q-E00119104 festgeschrieben sind. Das ELA Paket umfasst Leistungen ab Kauf für den Zeitraum von 5 Jahren. Innerhalb des ELA wurde die Unterstützungsleistung im Supportfall für einen direkten Support von der Firma hinterlegt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sömmerda 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Sömmerda
Postanschrift: Bahnhofstr. 9
Postleitzahl: 99610
Postort: Sömmerda
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-soemmerda.de 🌏
E-Mail: vergabe@lra-soemmerda.de 📧
Telefon: +49 3634/354201 📞
Fax: +49 3634/354326 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E12257126 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E12257126 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Datum des Beginns: 2021-07-09 📅
Datum des Endes: 2026-07-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-243092
ABl. S-Ausgabe: 93

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Sömmerda plant die Errichtung eines Kommunalen IT-Servicezentrums (KIDS) mit dem Ziel, sich den zukünftigen Herausforderungen bei der Transformation zur digitalen Verwaltung mit dem Einsatz einer modernen, einheitlichen verwaltungsübergreifenden IT-Infrastruktur und einem hohen Grad an Koordinierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu stellen. Die technische Basis ermöglicht dabei einen hohen Nachnutzungsgrad, überschaubaren Verwaltungsaufwand im Betrieb und erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur IT- Sicherheit.
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Für den reibungslosen Betrieb und den Auf- und Ausbau der virtuellen Infrastruktur
werden auf Basis von Produkten der Firma VMWare Leistungen benötigt, welche in einem ELA-Paket mit der Quote- Nr. Q-E00119104 festgeschrieben sind. Das ELA Paket umfasst Leistungen ab Kauf für den Zeitraum von 5 Jahren. Innerhalb des ELA wurde die Unterstützungsleistung im Supportfall für einen direkten Support von der Firma hinterlegt.
des Landratsamtes Sömmerda werden auf Basis von Produkten der Firma VMWare Leistungen benötigt, welche in einem ELA-Paket mit der Quote- Nr. Q-E00119104 festgeschrieben sind. Das ELA Paket umfasst Leistungen ab Kauf für den Zeitraum von 5 Jahren. Innerhalb des ELA wurde die Unterstützungsleistung im Supportfall für einen direkten Support von der Firma hinterlegt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Dem Angebot ist als Anlage der Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister des Staats, in dem das Unternehmen niedergelassen ist, soweit das Unternehmen dort eingetragen ist, oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufsausübung beizufügen. Der Bieter hat zu bestätigen, dass der dem Angebot beigefügte Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der vergleichbare Nachweis jeweils den aktuellen (Eintragungs-) Stand wiedergibt.
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2. Dem Angebot ist als Anlage ein kurzes Unternehmensprofil (grds. nicht länger als 2 DIN A4 Seiten) beizufügen, in dem die wesentlichen Tätigkeitsbereiche und die Organisation des Unternehmens kurz dargelegt werden.
3. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des §123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen.
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4. Im Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, §19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen; soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
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5. Das Unternehmen hat zu erklären, dass es alle gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der zu vergebenden Leistung erfüllt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Das Unternehmen hat seinen Jahresgesamtumsatz in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
b) Das Unternehmen hat seinen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausschreibungsgegenständlichen Auftrages in der EU (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben.
c) Das Unternehmen hat zu erklären, dass es über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und zum Nachweis als Anlage eine aktuelle Versicherungsbestätigung/en (Kopie) mit Angabe der versicherten Risiken und der jeweiligen Deckungssummen einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Anzugeben ist die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
b) Das Unternehmen hat eine Aufstellung von Referenzen über früher ausgeführte Aufträge als Anlage beizufügen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. In der Anlage benennt er mindestens auch die jeweiligen Auftraggeber sowie Ansprechpartner bei den Auftraggebern einschließlich deren Kontaktdaten. Mit Benennung der Referenz wird der Nachfrage beim damaligen Auftraggeber zugestimmt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle Landratsamt Sömmerda
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E12257126 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt/Geschäftsstelle der Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 093-243092 (2021-05-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Landratsamt Sömmerda plant die Errichtung eines Kommunalen IT-Servicezentrums (KIDS) mit dem Ziel, sich den zukünftigen Herausforderungen bei der Transformation zur digitalen Verwaltung mit dem Einsatz einer modernen, einheitlichen verwaltungsübergreifenden IT-Infrastruktur und einem hohen Grad an Koordinierungs- und Standardisierungsmaßnahmen zu stellen. Die technische Basis ermöglicht dabei einen hohen Nachnutzungsgrad, überschaubaren Verwaltungsaufwand im Betrieb und erfüllt die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur IT- Sicherheit. Für den reibungslosen Betrieb und den Auf- und Ausbau der virtuellen Infrastruktur werden auf Basis von Produkten der Firma VMWare Leistungen benötigt, welche in einem ELA-Paket mit der Quote- Nr. Q-E00119104 festgeschrieben sind. Das ELA Paket umfasst Leistungen ab Kauf für den Zeitraum von fünf Jahren. Innerhalb des ELA wurde die Unterstützungsleistung im Supportfall für einen direkten Support von der Firma hinterlegt.
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Gesamtwert des Auftrags: 712 215 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-424621
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 093-243092
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den reibungslosen Betrieb und den Auf- und Ausbau der virtuellen Infrastruktur
werden auf Basis von Produkten der Firma VMWare Leistungen benötigt, welche in einem ELA-Paket mit der Quote- Nr. Q-E00119104 festgeschrieben sind. Das ELA Paket umfasst Leistungen ab Kauf für den Zeitraum von fünf Jahren. Innerhalb des ELA wurde die Unterstützungsleistung im Supportfall für einen direkten Support von der Firma hinterlegt.
des Landratsamtes Sömmerda werden auf Basis von Produkten der Firma VMWare Leistungen benötigt, welche in einem ELA-Paket mit der Quote- Nr. Q-E00119104 festgeschrieben sind. Das ELA Paket umfasst Leistungen ab Kauf für den Zeitraum von fünf Jahren. Innerhalb des ELA wurde die Unterstützungsleistung im Supportfall für einen direkten Support von der Firma hinterlegt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-21 📅
Name: GID Global Information Distribution GmbH
Postanschrift: Brügelmannstr. 5
Postort: Köln
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland 🇩🇪
Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 712 215 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Quelle: OJS 2021/S 161-424621 (2021-08-17)