Beschreibung der Beschaffung
Die Vergabestelle beabsichtigt die Sanierung, Revitalisierung und Modernisierung des von ihr bewirtschafteten städtischen Hallenbades. Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme mit Mitteln aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Eine zusätzliche Förderung aus weiteren Förderprogrammen wird angestrebt; hier findet derzeit eine Abstimmung mit der insofern als Fördermittelstelle fungierenden Thüringer Aufbaubank statt.
Für die Planung der Sanierung und Modernisierung bedarf es mehrerer Objekt- und Fachplanungen in den Leistungsphasen 1 bis 9. Zwar existiert bereits die Vorplanung , diese dient jedoch lediglich der Orientierung und stellt keine zwingende Planungsgrundlage dar. Den in die engere Auswahl genommenen und erst recht dem erstplatzierten Bieter ist es jedoch unbenommen, die bereits vorliegende Planung für die weitere Planung heranzuziehen. Er kann das dann bei seiner Angebotskalkulation angemessen berücksichtigen. Zwingende Planungsgrundlage ist demgegenüber der Fördermittelbescheid mit allen Anlagen respektive die sich daraus ergebenden konkreten Anforderungen an die Planung.
Der Schwellenwert für eine europaweite Ausschreibung ist eindeutig erreicht bzw. überschritten. die weitere Objektplanung „Freianlagen“ sowie die Fachplanungen Tragwerksplanung, Haustechnik, Elektroplanung, Brandschutzfachplanung, Bauphysik und Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeKo-Leistungen) sollen demgegenüber separat und dabei überwiegend ebenfalls europaweit ausgeschrieben werden.
Die erwähnten Unterlagen sind sämtlich Bestandteil der veröffentlichten Vergabeunterlagen.
Die Leistungen werden dabei stufenweise vergeben; auf der ersten Stufe die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie auf der zweiten Stufe die Leistungsphasen 5 bis 9 mit den weiteren Besonderen Leistungen.
Schließlich werden noch folgende Besondere Leistungen (stufenweise) vergeben werden:
Beratung zu etwa notwendigen Schadstoffuntersuchungen (als Zeithonorar/ 1. Stufe)
Berichtswesen gegenüber politischen Gremien (als Zeithonorar/ beide Stufen)
Erstellung (auch mehrerer) Fördermittelverwendungsnachweis(e) (als Zeithonorar) unter Beachtung der einschlägigen Fördermittelrichtlinie(n) (2. Stufe)
Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (als Zeithonorar/ 2. Stufe)
Es gilt zunächst ein Kostenrahmen in Bezug auf die KG 300 und 400 in Höhe von 2.715.000,00 € (netto).
Im Übrigen wird, was den Inhalt des Auftrags anbelangt, auf den Vertragsentwurf (Teil C der Vergabeunterlagen) Bezug genommen.
Mit der Ausführung ist sofort nach Vertragsschluss zu beginnen. Die Planungsleistungen sind so auszuführen, dass der Bauantrag bis zum 01.05.2022 gestellt werden kann. Hinsichtlich der gegebenenfalls auf der zweiten Stufe zu erbringenden Leistungen werden konkrete Vertragstermine noch abgestimmt werden.