Das Angebot - einschließlich aller Anlagen - ist ausschließlich in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Funktion des Vergabeportals einzureichen. Angebote, die in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege, wie z. B. per Mail oder Fax, eingereicht werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.