Es sind ausschließlich elektronische Angebote über das Vergabeportal unter Zuhilfenahme des Bietertools zugelassen. Zu diesbezüglichen Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Sofern sich im Verlauf der Angebotsfrist die Notwendigkeit der Anpassung von Vergabeunterlagen ergibt, ist das jeweils aktuellste Formular zu verwenden. Über evtl. notwendige Änderungen werden die registrierten Bewerber durch Bewerberkommunikationen unterrichtet. Es wird daher empfohlen, vor Angebotsabgabe die Aktualität der hochgeladenen Dokumente zu prüfen.
1. Erklärungen/Nachweise, die zwingend mit dem Angebot abzugeben sind und die von der Vergabestelle nicht nachgefordert werden:
— ausgefülltes und signiertes Angebotsformular,
— Bietergemeinschaftserklärung (Textform ausreichend),
— Formblatt Unteraufträge (nur beim beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern).
2. Erklärungen/Nachweise, die mit dem Angebot abzugeben sind und die ggf. unter Fristsetzung nachgefordert werden können:
— Eigenerklärung Ausschlussgründe,
— ausgefülltes Formblatt „Eignung“,
— Unternehmensdarstellung/Organigramm.
3. Erklärungen/Nachweise, die auf Verlangen der Vergabestelle vom vorgesehenen Auftragnehmer, ggf. von den Bietern in der engeren Wahl vorzulegen sind:
— Bietergemeinschaftserklärung (von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft signiert),
— Erlaubnis gem. § 34 a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO),
— aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung entsprechend den Vorgaben des § 17 des Vertragsentwurfes bzw. Bestätigung des Versicherers, dass die Deckungssummen im Auftragsfall angepasst werden,
— "Bescheinigung in Steuersachen" des zuständigen Finanzamtes (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters) Das Originaldokument darf nicht älter als 1 Jahr sein,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters,
— aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft über die ordnungsgemäße Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
— Gewerbeanmeldung und ggf. aktueller Handelsregisterauszug (oder einer gleichwertigen Urkunde einer zuständigen Einrichtung des Herkunftslandes des Bieters),
— unterzeichnete Ausfertigung des Integritätsvertrags,
— Eignungsnachweise und Verpflichtungserklärung von Nachunternehmern sowie deren namentliche Benennung.
Die Nichtbeachtung dieser Vorgaben sowie die nicht fristgerechte oder unvollständige Vorlage von Erklärungen und Nachweisen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
Es gelten die Bewerbungs- und die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen für die Vergabe von Leistungen des Rhein-Sieg-Kreises nach Maßgabe dieser Bekanntmachung.
Zum vorläufigen Nachweis der Eignung wird die Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (
https://ec.europa.eu/tools/espd/filter?lang=de) akzeptiert.
Eignungsnachweise, die im Rahmen eines Präqualifizierungsverfahrens erworben wurden, sind zugelassen. In diesem Fall sind nur die dort nicht hinterlegten Nachweise zu erbringen. Gleiches gilt für Unternehmen, die in der Bieterdatei des Rhein-Sieg-Kreises registriert sind. Ferner kann – unter Angabe der Vergabenummer – auf bereits der Vergabestelle vorliegende Eignungsnachweise verwiesen werden.
Die Vergabeunterlagen werden registrierungsfrei zur Verfügung gestellt. Den Interessenten wird dennoch die Registrierung auf dem Vergabeportal empfohlen. Dies hat den Vorteil, dass diese bei Erteilung von Bewerberinformationen oder evtl. notwendigen Anpassungen der Vergabeunterlagen über das Vergabeportal in Kenntnis gesetzt und zur Einsichtnahme auf dem Vergabeportal aufgefordert werden.
Die Bieterinformation gemäß § 134 GWB wird per Telefax sowie über das Vergabeportal versendet.
Rückfragen zum Ablauf des Vergabeverfahrens, den abzugebenden Erklärungen und/oder zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 31.3.2021 über das Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYYBDYMX