Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Cottbus aus einer zu pachtenden Anlage eine Anschlussleistung von 1300 kW (th). Ein Teil der Sekundäranlagen (Deckenstrahlplatten und Grubenheizung für den Erweiterungsbau der Fahrzeughalle sowie Heizlüfter für eine Abtauanlage in der Fahrzeughalle) soll im Mietkauf errichtet werden. Lieferobjekt ist die benötigte Wärme, die Art der Wärmeerzeugung ist Erdgas. Der Lieferzeitraum ist vom 01.09.2022 bis 31.08.2028. Weitere Stichworte: Wärmecontracting, Wärmelieferung, Heizwasser, Anlagencontracting, Heizung, Gasheizung, etc.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie
Referenznummer: 2156186
Kurze Beschreibung:
Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Cottbus aus einer zu pachtenden Anlage eine Anschlussleistung von 1300 kW (th). Ein Teil der Sekundäranlagen (Deckenstrahlplatten und Grubenheizung für den Erweiterungsbau der Fahrzeughalle sowie Heizlüfter für eine Abtauanlage in der Fahrzeughalle) soll im Mietkauf errichtet werden. Lieferobjekt ist die benötigte Wärme, die Art der Wärmeerzeugung ist Erdgas. Der Lieferzeitraum ist vom 01.09.2022 bis 31.08.2028. Weitere Stichworte: Wärmecontracting, Wärmelieferung, Heizwasser, Anlagencontracting, Heizung, Gasheizung, etc.
Die DB Energie GmbH benötigt für die Wärmeversorgung einer Liegenschaft in Cottbus aus einer zu pachtenden Anlage eine Anschlussleistung von 1300 kW (th). Ein Teil der Sekundäranlagen (Deckenstrahlplatten und Grubenheizung für den Erweiterungsbau der Fahrzeughalle sowie Heizlüfter für eine Abtauanlage in der Fahrzeughalle) soll im Mietkauf errichtet werden. Lieferobjekt ist die benötigte Wärme, die Art der Wärmeerzeugung ist Erdgas. Der Lieferzeitraum ist vom 01.09.2022 bis 31.08.2028. Weitere Stichworte: Wärmecontracting, Wärmelieferung, Heizwasser, Anlagencontracting, Heizung, Gasheizung, etc.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-03 📅
Datum des Beginns: 2022-09-01 📅
Datum des Endes: 2028-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 235-619901
ABl. S-Ausgabe: 235
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 950 000 EUR 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Die Eintragung ins Handelsregister ist vorzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz des anbietenden Geschäftsbereiches ( jeweils der vergangenen 3 Geschäftsjahre) und den aktuellen Geschäftsbericht nachzuweisen. Eine Bonitätsauskunft aus dem aktuellen Jahr eines namhaften Anbieters ist nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz des anbietenden Geschäftsbereiches ( jeweils der vergangenen 3 Geschäftsjahre) und den aktuellen Geschäftsbericht nachzuweisen. Eine Bonitätsauskunft aus dem aktuellen Jahr eines namhaften Anbieters ist nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Mehrere Referenzen zu Projekten ähnlicher Art sind nachzuweisen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Allgemeinen Einkaufbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (EAB) in ihrer jeweils gültigen Fassung werden Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag wird nach Vertragsmuster der DB Energie GmbH geschlossen. Für die Angebote gelten die Bewerbungsbedingungen der DB AG und deren verbundene Unternehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Die Allgemeinen Einkaufbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (EAB) in ihrer jeweils gültigen Fassung werden Bestandteil des Vertrages. Der Vertrag wird nach Vertragsmuster der DB Energie GmbH geschlossen. Für die Angebote gelten die Bewerbungsbedingungen der DB AG und deren verbundene Unternehmen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-01-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2021/S 235-619901 (2021-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-05-03 📅
Name: enercity Contracting GmbH
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland 🇩🇪 Hannover
🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.