Wartung und Betreuung der IT-Systemumgebung an 5 Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau am Schulstandort Weilheim i. OB.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣
Ort der Leistung: Weilheim-Schongau🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 82362 Weilheim i. OB
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherstellung des IT-Betriebs und unterstützende Beratung der Schulen.
Unter anderem können folgende Tätigkeiten anfallen
— Sicherstellung des IT-Betriebs...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherstellung des IT-Betriebs und unterstützende Beratung der Schulen.
Unter anderem können folgende Tätigkeiten anfallen
— Sicherstellung des IT-Betriebs (Administration),
— Rollout-Leistungen,
— Mithilfe bei der Umsetzung des IT-Konzeptes,
— Vo-Ort-Bereitschaft,
— Dokumentation der Tätigkeit und Fortführung der Bestandsaufnahme.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-09-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Aufgrund des Arbeitsumfanges muss dem teilnehmende Unternehmen eine Arbeitsleistung von mindestens 3 Vollzeit Mitarbeiter zur Verfügung stehen.”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-30
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-04
08:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: M
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89-21762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 89-21762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Weilheim i.OB
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Betreuung der IT-Systemumgebung an 5 Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau am Schulstandort Weilheim i.OB.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 357 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Sicherstellung des IT-Betriebs und unterstützende Beratung der Schulen.
Unter anderem können folgende Tätigkeiten anfallen:
— Sicherstellung des IT-Betriebs...”
Beschreibung der Beschaffung
Sicherstellung des IT-Betriebs und unterstützende Beratung der Schulen.
Unter anderem können folgende Tätigkeiten anfallen:
— Sicherstellung des IT-Betriebs (Administration),
— Rollout Leistungen,
— Mithilfe bei der Umsetzung des IT-Konzeptes,
— Vor-Ort-Bereitschaft,
— Dokumentation der Tätigkeit und Fortführung der Bestandsaufnahme.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 Punkte
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 Punkte
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 062-157650
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2021/Z11.11/02
Titel: IT-Support Schulen Weilheim
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Qfact GmbH
Postanschrift: Münchener Straße 6
Postort: Weilheim
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8819278500📞
E-Mail: office@qfact.de📧
Fax: +49 88192785019 📠
Region: Weilheim-Schongau🏙️
URL: http://www.qfact.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 357 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postort: München
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 97 Abs. 6 GWB
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren eingehalten werden.
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4 .mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2021/S 118-310894 (2021-06-16)