Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung u. Leistungsfähigkeit nachfolgende Erklärungen u. etwaige Nachweise vorzulegen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen u. Nachweise sog. Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck -Bieterauskunft mit Eigenerklärungen- zu verwenden u. mit dem Angebot einzureichen. Der Bieter kann alternativ nach §50 Abs.1VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung(EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. §50 Abs.2 VgV nach.
Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gem.§42Abs.1VgV i.V.m. §§ 123,124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gem. §125GWB ergriffen hat.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung von Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung u. das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen kann teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Ausgeschlossen davon sind die geforderten Referenzen.
In der Bieterauskunft sind anzugeben (im Vordruck -Bieterauskunft- enthalten oder durch EEE):
1. Einzelbieter o. Bietergemeinschaft,
2.1 Allg. Angaben zum Unternehmen: Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, Nummer d. Eintragung in einem öffentl. Register o. Geschäftsnummer d. Genehmigungsbehörde, Registergericht o. Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort,
2.2 Einzelunternehmer / Freiberufler,
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen o. ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin/zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung o.Gesetzl. Vertretungs- berechtigten): Vorname, Name ggf. abweichender Geburtsname, Geb.-datum, Geb.-ort, Staatsangehörigkeit,
2.3 Eigenerklärung, zu den im Unternehmen vorhandenen Zertifizierungen,
3. Eigenerklärungen über zwingende u. fakultative Ausschlussgründe nach § 123 u. § 124 GWB:
-Eigenerklärung nach § 123 Abs.1 GWB über Straftaten u. Ordnungswidrigkeiten,
-Eigenerklärungen nach §123 Abs.4 Nr.1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern u. Abgaben u. von Beiträgen zur gesetzl. Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- u. Arbeitslosenversichg.) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zust. Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zust. Berufsgenossenschaft,
-Eigenerklärg. nach § 124 Abs.1 Nr.2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares gesetzl. geregeltes Verfahren eröfnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde , dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder d. Geschäftsleitg. keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Intigirität des Unternehmens infrage stellen. Die AG behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister vor (nicht älter als 6 Monate),
-Eigenerklärung nach § 124 Abs.2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsende-Gesetz (AEntG), das Mindestlohn-Gesetz (MiLoG), das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und das Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
-Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss u. zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach §125 Abs.2 GWB