Wartung und Inspektion von Spielanlagen in Baden-Württemberg, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben – VOEK 223-20

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Wartung und Inspektion von insgesamt 31 Spielanlagen
Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Kinderspielanlagen umfasst dabei je Spielanlage: die visuelle Routine-Inspektion, die operative Inspektion und die jährliche Hauptinspektion.
Diese visuelle Routine-Inspektion dient der Erkennung offensichtlicher Gefährdungen. Die operative Inspektion, die Intensivkontrolle, dient der Überprüfung der Betriebssicherheit, der Stabilität sowie des Verschleißes. Es werden Stabilität, Verschleiß und Funktionssicherheit genauer geprüft als bei den wöchentlichen Kontrollen. Die jährliche Hauptprüfung dient der Überprüfung des betriebssicheren Zustandes der Anlagen, sowie der Fundamente und Oberflächen.
Kinderspielanlagen sind gemäß
DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden),
DIN EN 1 177 (Stoßdämpfende Eigenschaften des Bodens unter den Spielgeräten),
DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen).
Sowie unter Beachtung der jeweils gültigen DGUV- Vorschriften und DGUV- Regeln und der Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben.
Alle Inspektionen sind von sachkundigem, speziell geschulten Personal unter strenger Einhaltung der Herstellerhinweise und der o. g. DIN – Vorschriften vorzunehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-09 Auftragsbekanntmachung
2021-06-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen
Referenznummer: VOEK 223-20
Kurze Beschreibung:
Wartung und Inspektion von insgesamt 31 Spielanlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Kinderspielanlagen umfasst dabei je Spielanlage: die visuelle Routine-Inspektion, die operative Inspektion und die jährliche Hauptinspektion. Diese visuelle Routine-Inspektion dient der Erkennung offensichtlicher Gefährdungen. Die operative Inspektion, die Intensivkontrolle, dient der Überprüfung der Betriebssicherheit, der Stabilität sowie des Verschleißes. Es werden Stabilität, Verschleiß und Funktionssicherheit genauer geprüft als bei den wöchentlichen Kontrollen. Die jährliche Hauptprüfung dient der Überprüfung des betriebssicheren Zustandes der Anlagen, sowie der Fundamente und Oberflächen. Kinderspielanlagen sind gemäß DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden), DIN EN 1 177 (Stoßdämpfende Eigenschaften des Bodens unter den Spielgeräten), DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen). Sowie unter Beachtung der jeweils gültigen DGUV- Vorschriften und DGUV- Regeln und der Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben. Alle Inspektionen sind von sachkundigem, speziell geschulten Personal unter strenger Einhaltung der Herstellerhinweise und der o. g. DIN – Vorschriften vorzunehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Spielplatzeinrichtungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Freiburg 🏙️
Konstanz 🏙️
Karlsruhe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=379604 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=379604 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-12 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2025-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 050-125118
ABl. S-Ausgabe: 50
Zusätzliche Informationen
Für alle Lose gilt: Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Im jeweiligen Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend zu berücksichtigen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Teilnehmeranfragen: a) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 14.4.2021, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle Zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. b) bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 – 610 – 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartung und Inspektion von insgesamt 31 Spielanlagen
Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Kinderspielanlagen umfasst dabei je Spielanlage: die visuelle Routine-Inspektion, die operative Inspektion und die jährliche Hauptinspektion.
Diese visuelle Routine-Inspektion dient der Erkennung offensichtlicher Gefährdungen. Die operative Inspektion, die Intensivkontrolle, dient der Überprüfung der Betriebssicherheit, der Stabilität sowie des Verschleißes. Es werden Stabilität, Verschleiß und Funktionssicherheit genauer geprüft als bei den wöchentlichen Kontrollen. Die jährliche Hauptprüfung dient der Überprüfung des betriebssicheren Zustandes der Anlagen, sowie der Fundamente und Oberflächen.
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Kinderspielanlagen sind gemäß
DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden),
DIN EN 1 177 (Stoßdämpfende Eigenschaften des Bodens unter den Spielgeräten),
DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen).
Sowie unter Beachtung der jeweils gültigen DGUV- Vorschriften und DGUV- Regeln und der Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben.
Alle Inspektionen sind von sachkundigem, speziell geschulten Personal unter strenger Einhaltung der Herstellerhinweise und der o. g. DIN – Vorschriften vorzunehmen.
Bezeichnung des Loses: Wartung und Inspektion von Spielanlagen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Wartung und Inspektion ist auf insgesamt 12 Spielanlagen durchzuführen.
Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Kinderspielanlagen umfasst dabei je Spielanlage:
1. die visuelle Routine- Inspektion (Sichtprüfung)
Turnus: 1x / Woche
In der Woche, in welcher die Operative Inspektion (3x) und die jährliche Hauptinspektion (1x) stattfindet, entfällt die visuelle Routine- Inspektion.
Im Jahr sind daher 48 visuelle Routine- Inspektionen durchzuführen.
2. die operative Inspektion
Turnus: alle 3 Monate
Die operative Inspektion erfolgt alle 3 Monate. Eine der durchzuführenden Operativen Inspektionen (entsprechend Leistungsbeginn) findet als jährliche Hauptprüfung statt. Im Jahr sind 3 Operative Inspektionen durchzuführen.
3. die Hauptinspektion
Turnus: 1x / Jahr
Die Hauptprüfung erfolgt einmal jährlich.
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den individuellen Leistungsbeginn jeder Wirtschaftseinheit gilt der in der Bestandsliste (Anlage 1 zum Vertrag) genannte Termin.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht.
Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen.
Der Vertrag endet spätestens am 31.7.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Verlängerung besteht nicht.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Die Wartung und Inspektion ist auf insgesamt 19 Spielanlagen durchzuführen.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Die Wartung und Inspektion ist auf insgesamt 10 Spielanlagen durchzuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79102 Freiburg, Otto-Wels-Straße 10
79115 Freiburg, Belchenstraße 21/23
79115 Freiburg, Feldbergstraße 19/21
79115 Freiburg, Feldbergstraße 27/29
79115 Freiburg, Feldbergstraße 11/13
79115 Freiburg, Colmarer Straße 5/7
79115 Freiburg, Matthias-Grünewald-Straße 25
79379 Müllheim, Frankenstraße 9/11
79379 Müllheim, Frankenstraße 13/15
79379 Müllheim, Frankenstraße 17/19
79379 Müllheim, Frankenstraße 8/10
79379 Müllheim, Frankenstraße 16/18
78467 Konstanz, Jahnstraße 11/13
78467 Konstanz, Bettelgässchen 2/4
78467 Konstanz, Mainaustraße 77
78467 Konstanz, Friedrichstraße 23/25
78467 Konstanz, Steinstr. 14/Gottfried-Keller-Str. 21
78467 Konstanz, Steinstr. 8/Gottfried-Keller-Str. 15
78467 Konstanz, Steinstr. 10/Gottfried-Keller-Str. 17
78467 Konstanz, Steinstr. 16/Gottfried-Keller-Str. 23
78467 Konstanz, Steinstr. 18/Gottfried-Keller-Str. 25
78467 Konstanz, Bismarcksteig 2/4
78467 Konstanz, Döbelestraße 19
78467 Konstanz, Fürstenbergstraße 124/126
78315 Radolfzell, Keltenweg 7
78166 Donaueschingen, Hindenburgring 40/42
88046 Friedrichshafen, Hebelstr. 4/ Ekkehardstr. 8/ Schwabstr. 48
88045 Friedrichshafen, Riedlepark 42/44
88250 Weigarten, Weiherweg 4
72488 Sigmaringen, Unterer Weg 5
88085 Langenargen, Untere Seestraße 116
76646 Bruchsal, Eichelberg 2, 3, 4
73479 Ellwangen, Karl-Stirner-Straße 23/25
73479 Ellwangen, Hohenstaufenstraße 2-17
72186 Empfingen, Reichenhalden 8
74074 Heilbronn, Herbert-Hoover-Straße 10
76149 Karlsruhe, Tennesseeallee 21-25
76149 Karlsruhe, Tennesseeallee 31-35
76149 Karlsruhe, Tennesseeallee 51-55
76149 Karlsruhe, Tennesseeallee 61-65
76187 Karlsruhe, Nancystraße 26a/28a

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
1. Einzelbieter / Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
— Angebotsabgabe als Einzelbieter, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als bevollmächtigte Vertreter einer Bietergemeinschaft.
2. Angaben zum Unternehmen,
2.1 Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft, Auszug aus dem Handelsregister in Kopie und nicht älter als 3 Monate)
— Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, Gesetzliche/r Vertreter/in, Ansprechperson, Telefon, Mail, ggf. zuständiger Standort bzw. Niederlassung.
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2.2 Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder Freiberufler ist (Nachweis: Bieterauskunft)
— Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
3. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB
Erklärung über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach § 123 Abs. 1 GWB:
— Erklärung, dass keine Person, die dem Unternehmen zuzurechnen ist, i. S. d. § 123 GWB rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zurZahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) an die zuständige Krankenkasse bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft ordnungsgemäß erfüllt (Nachweis: Bieterauskunft),
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— Erklärung, dass das Unternehmen für sämtliche Arbeitnehmer/innen die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an die zuständige Berufsgenossenschaft erfüllt, Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Nachweis: Bieterauskunft).
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Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde (Nachweis: Bieterauskunft),
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— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (Nachweis: Bieterauskunft).
Erklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB:
— Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wurde (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verfahrensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken (Nachweis: Bieterauskunft),
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— Erklärung, dass für das Unternehmen kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (Nachweis: Bieterauskunft),
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— Erklärung, dass das Unternehmen nicht bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das Unternehmen bis zum aktuellen Datum keine wesentlichen Anforderungen bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung, Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge (Nachweis: Bieterauskunft),
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— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft),
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— Erkärung, dass das Unternehmen nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte; nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung dess öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (Nachweis: Bieterauskunft).
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Erkärung zu Verstößen gegen weitere Gesetze nach § 124 Abs. 2 GWB
— Liegen Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vor, die nach § 21 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft),
— Liegen Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) vor, die nach § 98c AufenthG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft),
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— Liegen Verstöße gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) vor, die nach § 19 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft),
— Liegen Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) vor, die nach § 21 SchwarzArbG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind? (Nachweis: Bieterauskunft).
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Erklärung zu Gründen für Nichtausschluss und Selbtreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB,
— Erklärung, dass eine oder mehrere der in Ziff. 3 geforderten Erklärungen nicht abgegeben werden kann, das Unternehmen jedoch gleichwohl nicht von der Teilnahme am Verfahren auszuschließen ist; Nennung der Gründe bzw. der Selbstreinigungsmaßnahmen (Nachweis: Bieterauskunft).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
4. Erklärung zur bestehenden Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung
— Geforderte Deckungssummen pro Schadensfal, pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert: Personenschäden 2 Mio. EUR, Sachschäden 1 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR,
— Erklärung, dass die geforderten Deckungssummen für die jeweiligen Schadenereignisse derzeit schon erreicht wird (Nachweis: Bieterauskunft, Kopie eines Nachweises über das bestehen der Versicherung),
— Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, wird das Unternehmen nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungssummen der Versicherung für die Dauer der Verträge vornehmen (Nachweis: Bieterauskunft).
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5. Angaben zu Umsätzen
— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Umsatz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitgliedes gemacht werden,
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart „Wartung und Inspektion von Spielanlagen“, jeweils bezogen auf die abgeschlossenen Jahre 2017, 2018 und 2019 (Nachweis: Bieterauskunft).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen des Vordruckes „Bieterauskunft“ zu:
6. Erklärung über die Leistungserbringung
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt.(Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um Sicherheitsbestimmungen auszuführen. (Nachweis: Bieterauskunft),
— Erklärung, dass das eingesetzte Personal die Qualifikation „Befähigte Person/Fachkraft für Kinderspielplätze“ besitzt,
— Erklärung, dass das vom Unternehmen eingesetzte Personal die Qualifikation „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“ oder eine gleichwertige Qualifikation besitzt.
Die gültigen Sachkundenachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Diese Sachkundenachweise müssen die Befähigung bzw. Qualifikation anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnah beruflichen Tätigkeit erkennen lassen.
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistung täig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Angaben zu Referenzen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Benennung von mindestens 3 verschiedenen Referenzen von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre,
— Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenz-Angaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden,
— Art des Referenzobjektes, Ausführungsort, jährlicher Leistungsumfang in Anzahl gewarteter und inspizierter Spielanlagen und in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefon.
9. Angaben bei Bietergemeinschaft (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob es beabsichtigt ist, ein Angebot als Bietergemeinschaft abzugeben; Bezeichnung des Loses; Benennung des Mitgliedes der Bietergemeinschaft, Bezeichnung des Teilbereiches, Umfang.
10. Angaben zu Unterauftragnehmerleistungen (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob der Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt ist; Benennung des Loses; Beschreibung des Leistungsbereiches; Umfang.
11. Eignungsleihe (Nachweis: Bieterauskunft)
— Erklärung, ob eine Eignungsleihe vorgenommen wird; Bezeichnung des Aspekte.
Mindeststandards:
Vergleichbar ist eine Referenz, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen.
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Mindestanforderung: Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfanges dann als vergleichbar, wenn der zugrundeliegende Auftrag mindestens einen jährlichen Leistungsumfang von 10 gewarteten und inspizierten Spielanlagen hat.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Voraussetzung zur Ausführung der Leistung sind folgende Qualifikationen:
— Das vom Unternehmen eingesetzte Personal besitzt die Qualifikation
„Befähigte Person/Fachkraft für Kinderspielplätze“,
„Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2“ oder eine gleichwertige Qualifikation.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-27 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Verdingungsstelle
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=379604 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für alle Lose gilt:
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Im jeweiligen Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt.
Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend zu berücksichtigen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Teilnehmeranfragen:
a) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 14.4.2021, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
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Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle
Zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert.
Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
b) bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 – 610 – 1234
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 050-125118 (2021-03-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartung und Inspektion von insgesamt 31 Spielanlagen Die Wartung, Inspektion und Dokumentation von Kinderspielanlagen umfasst dabei je Spielanlage: die visuelle Routine-Inspektion, die operative Inspektion und die jährliche Hauptinspektion. Diese visuelle Routine-Inspektion dient der Erkennung offensichtlicher Gefährdungen. Die operative Inspektion, die Intensivkontrolle, dient der Überprüfung der Betriebssicherheit, der Stabilität sowie des Verschleißes. Es werden Stabilität, Verschleiß und Funktionssicherheit genauer geprüft als bei den wöchentlichen Kontrollen. Die jährliche Hauptprüfung dient der Überprüfung des betriebssicheren Zustandes der Anlagen, sowie der Fundamente und Oberflächen. Kinderspielanlagen sind gemäß DIN EN 1176 (Spielplatzgeräte und Spielplatzböden), DIN EN 1 177 (Stoßdämpfende Eigenschaften des Bodens unter den Spielgeräten) DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen) Sowie unter Beachtung der jeweils gültigen DGUV- Vorschriften und DGUV- Regeln und der Betriebs- und Wartungsanleitungen des Herstellers zu betreiben. Alle Inspektionen sind von sachkundigem, speziell geschulten Personal unter strenger Einhaltung der Herstellerhinweise und der o. g. DIN - Vorschriften vorzunehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 117-307566
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 050-125118
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
Für alle Lose gilt: Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Im jeweiligen Leistungsverzeichnis müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Der Zuschlag pro Los wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot des Loses erteilt. Als Angebotspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Bedarfs- und Zusatzleistungen laut Leistungsverzeichnis gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend zu berücksichtigen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Teilnehmeranfragen: a) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 14.4.2021, 12.00 Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle Zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. b) bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: — Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr — Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
DIN EN 1 177 (Stoßdämpfende Eigenschaften des Bodens unter den Spielgeräten)
DIN 18034 (Spielplätze und Freiräume zum Spielen)
Alle Inspektionen sind von sachkundigem, speziell geschulten Personal unter strenger Einhaltung der Herstellerhinweise und der o. g. DIN - Vorschriften vorzunehmen.
1) die visuelle Routine- Inspektion (Sichtprüfung)
Turnus: 1 x / Woche
In der Woche, in welcher die Operative Inspektion (3 x) und die jährliche Hauptinspektion (1 x) stattfindet, entfällt die visuelle Routine- Inspektion.
2) die operative Inspektion
3) die Hauptinspektion
Turnus: 1 x / Jahr
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
79102 Freiburg
Otto-Wels-Straße 10
79115 Freiburg
Belchenstraße 21/23
Feldbergstraße 19/21
Feldbergstraße 27/29
Feldbergstraße 11/13
Colmarer Straße 5/7
Matthias-Grünewald-Straße 25
79379 Müllheim
Frankenstraße 9/11
Frankenstraße 13/15
Frankenstraße 17/19
Frankenstraße 8/10
Frankenstraße 16/18
78467 Konstanz
Jahnstraße 11/13
Bettelgässchen 2/4
Mainaustraße 77
Friedrichstraße 23/25
Steinstr. 14/Gottfried-Keller-Str. 21
Steinstr. 8/Gottfried-Keller-Str. 15
Steinstr. 10/Gottfried-Keller-Str. 17
Steinstr. 16/Gottfried-Keller-Str. 23
Steinstr. 18/Gottfried-Keller-Str. 25
Bismarcksteig 2/4
Döbelestraße 19
Fürstenbergstraße 124/126
78315 Radolfzell
Keltenweg 7
78166 Donaueschingen
Hindenburgring 40/42
88046 Friedrichshafen
Hebelstr. 4/ Ekkehardstr. 8/ Schwabstr. 48
88045 Friedrichshafen
Riedlepark 42/44
88250 Weigarten
Weiherweg 4
72488 Sigmaringen
Unterer Weg 5
88085 Langenargen
Untere Seestraße 116
76646 Bruchsal
Eichelberg 2, 3, 4
73479 Ellwangen
Karl-Stirner-Straße 23/25
Hohenstaufenstraße 2-17
72186 Empfingen
Reichenhalden 8
74074 Heilbronn
Herbert-Hoover-Straße 10
76149 Karlsruhe
Tennesseeallee 21-25
Tennesseeallee 31-35
Tennesseeallee 51-55
Tennesseeallee 61-65
76187 Karlsruhe
Nancystraße 26a/28a

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-25 📅
Name: Prospielplatz GmbH
Postort: Hann. Münden
Land: Deutschland 🇩🇪
Göttingen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Mehr anzeigen
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
— Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
— Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2021/S 117-307566 (2021-06-14)