Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Zur Auswahl der Bewerber, die am weiteren Verfahren teilnehmen, werden in der ersten Stufe dieses Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) nacheinander die folgenden Prüfungen durchgeführt.
1. Formale Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit der geforderten Unterlagen, Unter 3.2 Prüfung der Eignungskriterien "wirtschaftlich / finanzielle Leistungsfähigkeit", ob die tatsächlich geforderten Kriterien vollständig abgedeckt werden und hier keine Ausschlussgründe vorliegen.
2. Prüfung der Eignungskriterien "technische / fachliche Leistungsfähigkeit" gemäß Punkt 4, ob die geforderten Kriterien vollständig abgedeckt werden und hier keine Ausschlussgründe vorliegen sowie Prüfung der erreichten Punkte zu den angegebenen Referenzen.
Folgende Punkte werden pro Referenz, für zusätzlich zur geforderten Mindestreferenzangabe, vergeben:
a) Angabe von Referenzen für Wartung und Instandsetzung von mehr als 800 zentralen Wärmeerzeugungsanlagen = 50 Punkte
Folgende Punkte werden vergeben für:
b) Zertifizierung durch einen Fachverband gem. Punkt 4.3 (Tabelle 1 Punkt 1.6) = 50 Punkte
c) Anzahl Mitarbeiter gem. 4.4., Tabelle 2, Punkt 2.1 = 10 Punkte/MA
d) Anzahl Mitarbeiter gem. 4.4., Tabelle 2, Punkt 2.2 = 10 Punkte/MA
e) Anzahl Mitarbeiter gem. 4.4., Tabelle 2, Punkt 2.3 = 10 Punkte/MA
f) Anzahl Mitarbeiter gem. 4.4., Tabelle 2, Punkt 2.4 = 10 Punkte/MA
Referenzangaben, die vergleichbar sind, jedoch nicht dem Umfang dieser geplanten Leistung entsprechend Punkt a) erfüllen, erhalten 10 Punkte für die Wertung des Teilnahmeantrags. Die Nennung von zusätzlichen Referenzen, welche die oben aufgeführten Kriterien erfüllen a), ist also für die Bewertung der Teilnahmeanträge von Vorteil für die Interessenten.
Die geforderten Referenzangaben werden zur Wertung des Teilnahmewettbewerbs herangezogen, um ein Ranking der Interessenten im Teilnahmewettbewerb zu ermöglichen (siehe auch technische und fachliche Leistungsfähigkeit Punkt 4).
3. Ergebnis des dritten Prüfungsschrittes ist ein Gesamtpunktwert je Bewerber.
Rang 1 erhält der Bewerber mit dem höchsten Punktwert, Rang 2 wird für den zweithöchsten Punktwert vergeben, Rang 3 wird für den dritthöchsten Punktwert vergeben, etc.
Bei Punktgleichheit nach der Bewertung wird wie folgt festgelegt:
- Teilen sich 2 oder mehr Bewerber punktgleich einen Rang, so wird dieser Rang mehrfach vergeben, die nachfolgenden Ränge werden entsprechend freigelassen.
- Sollten mehr als max. fünf (5) Bewerber auf den Rängen eins (1) bis fünf (5) liegen, behält sich die der AG im Fall von Punktegleichstand vor, die Anzahl der zur Abgabe eines Angebotes aufgeforderten Unternehmen zu erhöhen.
In der zweiten Stufe des Verfahrens fordert der Auftraggeber die ermittelten Bewerber, welche die im Teilnahmewettbewerb geforderte Eignung nachweisen können, auf, ein Angebot einzureichen.