Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Wartung und Reparatur von Gasmessgeräten und Gasdruckmessgeräten der EWE NETZ
S_21_2109”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Messgeräten📦
Kurze Beschreibung:
“Wartung und Reparatur von Gasmessgeräten und Gasdruckmessgeräten der EWE NETZ GmbH.”
1️⃣
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“EWE Netz GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg Die Leistungserbringung erfolgt sowohl vor Ort an den ca. 70 Standorten der EWE NETZ GmbH (gesamter...”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
EWE Netz GmbH Cloppenburger Str. 302 26133 Oldenburg Die Leistungserbringung erfolgt sowohl vor Ort an den ca. 70 Standorten der EWE NETZ GmbH (gesamter Norddeutscher Raum) als auch in den jeweiligen Räumlichkeiten des Bieters.
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Beschreibung der Beschaffung:
“Inhalt der zu vergebenen Leistung ist die Wartung und Instandsetzung von mobilen Gas- und Druckmessgeräten der EWE NETZ GmbH.
Weitere Informationen inkl....”
Beschreibung der Beschaffung
Inhalt der zu vergebenen Leistung ist die Wartung und Instandsetzung von mobilen Gas- und Druckmessgeräten der EWE NETZ GmbH.
Weitere Informationen inkl. einer detaillierten Leistungsbeschreibung finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2026-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-08
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
“1. Alle Erklärungen und Unterlagen zum Teilnahmeantrag müssen eindeutig zur jeweiligen Ziffer der Bekanntmachung Bezug nehmen. Allgemeine Aussagen (z.B....”
1. Alle Erklärungen und Unterlagen zum Teilnahmeantrag müssen eindeutig zur jeweiligen Ziffer der Bekanntmachung Bezug nehmen. Allgemeine Aussagen (z.B. Verweise auf den Geschäftsbericht) werden nicht akzeptiert.
2. Fehlende Erklärungen und Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Vergabeverfahren führen.
3. Der Auftraggeber darf Informationen, die er von den Bewerbern erhält, zum Zwecke der Auftragsvergabe und Durchführung der Eignungsprüfung auch Mitarbeitern der mit ihm nach §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenen Unternehmen (Konzernunternehmen) sowie hierfür eingesetzten Beratern überlassen, soweit diese zur vertraulichen Behandlung der Informationen verpflichtet sind.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRVR4HF
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rüge- und Ausschlussfristen gem. §§ 135 Abs. 2, 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer einen Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den behaupteten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht rechtzeitig gerügt hat. Verstöße, die im Vergabeverfahren erkannt werden, müssen gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von zehn Kalendertagen gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 154-410331 (2021-08-06)