Wartung und Störungsmanagement Einbruchmeldesysteme

Bundesdruckerei GmbH

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Wartung, Instandsetzung und das Störungsmanagement von Einbruchmeldetechniken.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-12 Auftragsbekanntmachung
2021-06-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Wartung, Instandsetzung und das Störungsmanagement von Einbruchmeldetechniken.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesdruckerei GmbH
Postanschrift: Kommandantenstr. 18
Postleitzahl: 10969
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesdruckerei.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.pur-p@bdr.de 📧
Fax: +49 30 / 2598-6074 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E41538437 🌏
URL der Teilnahme: https://www.subreport.de/E41538437 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 053-133556
ABl. S-Ausgabe: 53

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 3
Bezeichnung des Loses: EMA 1 – MAP/UEZ Systeme
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Viertjährliche Inspektion und eine Wartung (Bosch Zentralentechnik, MAP 5000, UEZ 2000 und UEZ 1000).
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Die Vertragslaufzeit kann einmalig um weitere 24 Monate verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: EMA 2 – MAP/UEZ Systeme
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Viertjährliche Wartung (Bosch Zentralentechnik, MAP 5000, UEZ 2000 und UEZ 1000).
Bezeichnung des Loses: EMA 3 – Hersteller offene Systeme
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Viertjährliche Inspektion und eine Wartung (Zentralentechnik von Honeywell und Telenot).
Bezeichnung des Loses: EMA 4 – UGM Technik
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Viertjährliche Inspektion und eine Wartung (Bosch Zentralentechnik, UGM 2020 und UGM 2040).
Bezeichnung des Loses: EMA 5 – Transliner Zentralen Technik
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Viertjährliche Inspektion und eine Wartung (Siemens Zentralentechnik, Transliner-Ringbus-Zentrale).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— allgemeine Informationen zum Unternehmen gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu gesetzlichen Vertretern, Gesellschaftern/wirtschaftlich Berechtigten/Konzernstruktur gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Angaben zu bestehenden Vertragsverhältnissen und persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“,
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt „Eigenerklärung Zuverlässigkeit“,
— Einreichung eines Auszuges aus dem Handelsregister, der nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend),
— Einreichung einer Gewerbezentralregisterauskunft, die nicht älter als 6 Monate ist und den aktuellen Stand wiedergibt (Kopie ausreichend).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie über den Umsatz bezogen auf den mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von bereits erbrachten und mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vergleichbar sind die Leistungen insbesondere dann, wenn sie in Art sowie Umfang im Wesentlichen den in der Leistungsbeschreibung definierten Anforderungen entsprechen,
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— Angaben der durchschnittlich jährlich Beschäftigtenzahl (bezogen auf das Gesamtunternehmen sowie bezogen auf beschäftigte Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen) für die letzten 3 Jahre gemäß Formblatt „Bieterselbstauskunft“) – VDS-Zertifikat,
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— Qualifikationsmatrix nach DIN EN 16763, in der alle Mitarbeiter aufgelistet sind, die für die Leistungserbringung eingesetzt werden und die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung erfüllen (entsprechende mitarbeiterbezogene Nachweise sind gemäß Ziffer 6.3 der Leistungsbeschreibung ebenfalls einzureichen).
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Mindeststandards: — es ist mindestens 1 vergleichbare Referenz einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle – Office for contract awarding (FP ECA)
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41538437 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB.
Dort heißt es: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Quelle: OJS 2021/S 053-133556 (2021-03-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Kontakt
Fax: +49 3025986074 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 127-337582
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 053-133556
ABl. S-Ausgabe: 127

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-18 📅
Name: BOSCH Sicherheitssysteme GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-11 📅
Name: PKE Deutschland GmbH
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-30 📅
2021-05-19 📅
Name: Siemens AG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
2
1

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.bundesdruckerei.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dort heißt es:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf § 135 GWB hin, dort heißt es:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat,mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 127-337582 (2021-06-30)