Wartungs- und Prüfleistungen an 7.897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand (mit Steigleitungen)-, Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörenden Druck- und Faltschläuchen in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten. Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los und von einem 2-jährlichen Auftreten der Leistung ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht. Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein. Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Prüfung und Wartung von Druck- bzw. Faltschläuchen der Wandhydranten wird von der Anzahl von 50 % des Bestandes an Wandhydranten je Los und dabei von 90 % Faltschläuchen und 10 % Druckschläuchen ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht. Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Alle in den Preisblättern angegebenen Einheitspreise beinhalten neben den o. g. Prüf- und Wartungskosten alle anfallenden Nebenkosten sowie Instandsetzungskosten bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen
Referenznummer: VOEK-355-20
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7.897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand (mit Steigleitungen)-, Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörenden Druck- und Faltschläuchen in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los und von einem 2-jährlichen Auftreten der Leistung ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein.
Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Prüfung und Wartung von Druck- bzw. Faltschläuchen der Wandhydranten wird von der Anzahl von 50 % des Bestandes an Wandhydranten je Los und dabei von 90 % Faltschläuchen und 10 % Druckschläuchen ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Alle in den Preisblättern angegebenen Einheitspreise beinhalten neben den o. g. Prüf- und Wartungskosten alle anfallenden Nebenkosten sowie Instandsetzungskosten bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen.
Wartungs- und Prüfleistungen an 7.897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand (mit Steigleitungen)-, Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörenden Druck- und Faltschläuchen in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los und von einem 2-jährlichen Auftreten der Leistung ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein.
Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Prüfung und Wartung von Druck- bzw. Faltschläuchen der Wandhydranten wird von der Anzahl von 50 % des Bestandes an Wandhydranten je Los und dabei von 90 % Faltschläuchen und 10 % Druckschläuchen ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Alle in den Preisblättern angegebenen Einheitspreise beinhalten neben den o. g. Prüf- und Wartungskosten alle anfallenden Nebenkosten sowie Instandsetzungskosten bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-22 📅
Datum des Beginns: 2022-01-15 📅
Datum des Endes: 2026-01-14 📅
2026-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 036-090290
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7.897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand (mit Steigleitungen)-, Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörenden Druck- und Faltschläuchen in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los und von einem 2-jährlichen Auftreten der Leistung ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los und von einem 2-jährlichen Auftreten der Leistung ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein.
Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein.
Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Prüfung und Wartung von Druck- bzw. Faltschläuchen der Wandhydranten wird von der Anzahl von 50 % des Bestandes an Wandhydranten je Los und dabei von 90 % Faltschläuchen und 10 % Druckschläuchen ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Prüfung und Wartung von Druck- bzw. Faltschläuchen der Wandhydranten wird von der Anzahl von 50 % des Bestandes an Wandhydranten je Los und dabei von 90 % Faltschläuchen und 10 % Druckschläuchen ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Alle in den Preisblättern angegebenen Einheitspreise beinhalten neben den o. g. Prüf- und Wartungskosten alle anfallenden Nebenkosten sowie Instandsetzungskosten bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen.
Alle in den Preisblättern angegebenen Einheitspreise beinhalten neben den o. g. Prüf- und Wartungskosten alle anfallenden Nebenkosten sowie Instandsetzungskosten bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Nordbayern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von 2.195 St. Feuerlöschern und 31 St. Wand- und 2 St. Überflurhydranten.
Feuerlöscherarten:
— 977 St. Pulverlöscher mit 6, 9, 12 und 50 Kg (nur 1 St.) Füllmenge,
— 292 St. CO
— 770 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 50 l(1 St.) Füllmenge,
— 53 St. Wasser-F-Löscher mit 6 und 9 l Füllmenge,
— 103 St. Fettbrand-F-Löscher mit 3 und 6 l Füllmenge.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird, also längstens maximal bis zum 14.1.2028. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre und endet spätestens am 14.1.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird, also längstens maximal bis zum 14.1.2028. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre und endet spätestens am 14.1.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Mittelbayern
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von 1.427 St. Feuerlöschern und 52 St. Wand-, 9 St. Überflurhydranten und 1 St. Unterflurhydrant.
— 813 St. Pulverlöscher mit 2 (1 St.), 6, 9, 12 und 50 Kg (3 St.) Füllmenge,
— 208 St. CO
— 289 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 50 l(3 St.) Füllmenge,
— 69 St. Wasser-F-Löscher mit 6 und 9 l Füllmenge,
— 48 St. Fettbrand-F-Löscher mit 2 (1 St.) und 6 l Füllmenge.
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Südostbayern
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von 1.855 St. Feuerlöschern und 58 St. Wand- und 11 St. Überflurhydranten
— 672 St. Pulverlöscher mit 2, 6, 9, und 12 Kg Füllmenge,
— 278 St. CO
— 760 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 12 lFüllmenge,
— 106 St. Wasser-F-Löscher mit 6 und 9 l Füllmenge,
— 39 St. Fettbrand-F-Löscher mit 6 l Füllmenge.
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Westbayern
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von 2.420 St. Feuerlöschern und 374 St. Wand-, 23 St. Überflurhydranten und 14 St. Unterflurhydranten
— 620 St. Pulverlöscher mit 2, 6, 9, 12 kg Füllmenge,
— 340 St. CO
— 1 037 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9, 10 und 12 l Füllmenge,
— 389 St. Wasser-F-Löscher mit 6 und 9 l Füllmenge,
— 34 St. Fettbrand-F-Löscher mit 3 (1 St.) und 6 l Füllmenge.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang II beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ je Los zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang II beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ je Los zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind anzugeben:
1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort,
2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort,
2.2. bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben.
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze – Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— ggf. Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind weiterhin anzugeben:
4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung (je Los):
— diese hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden 1,0 Mio. EUR, Vermögensschäden 0,5 Mio EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (Erklärung des Bieters)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— diese hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden 1,0 Mio. EUR, Vermögensschäden 0,5 Mio EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (Erklärung des Bieters)
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart -Wartung, Prüfung, Instandsetzung von Feuerlöschern und Hydranten – jeweils bezogen auf die letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017-2019 je Los
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart -Wartung, Prüfung, Instandsetzung von Feuerlöschern und Hydranten – jeweils bezogen auf die letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017-2019 je Los
Mindeststandards: s.o
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind weiterhin anzugeben:
6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:
— dass Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt,
— dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen,
— dass das zur Ausführung der Leistungen vorgesehene Personal befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig sind, die als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen können,
— dass das zur Ausführung der Leistungen vorgesehene Personal befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig sind, die als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen können,
— dass die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals als befähigte Person oder gleichwertig anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
— dass die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals als befähigte Person oder gleichwertig anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig, wieviel Beschäftigte hat es insgesamt, wieviele in der ausgeschriebenen Leistungsart.
8. Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Wartung, Prüfung, Instandsetzung von Feuerlöschern und Hydranten von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der 3 genannten Referenzen nicht 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens (Anzahl) des betreffenden Loses oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50 % des ausgeschriebenen Volumens (Anzahl) des betreffenden Loses, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der 3 genannten Referenzen nicht 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens (Anzahl) des betreffenden Loses oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50 % des ausgeschriebenen Volumens (Anzahl) des betreffenden Loses, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
Erforderliche Angaben je Referenz sind:
a) Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
b) Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
c) Leistungsart,
d) Jährlicher Leistungsumfang (Anzahl) für a) Feuerlöscher b) Hydranten,
e) Leistungsart,
f) Jährlicher Leistungsumfang in (EUR),
g) Leistungszeitraum von / bis,
h) Name des Auftraggebers (Ansprechperson mit Telefon-Nr.).
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Alle Referenzen müssen aktuelle Kontaktdaten und Ansprechpartner enthalten.
9. Bietergemeinschaften nennen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Art und den Umfang deren Leistungsteils.
Mit der Bietergemeinschaftserklärung Anhang III ist ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen und alle Mitglieder verpflichten sich, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
Mit der Bietergemeinschaftserklärung Anhang III ist ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen und alle Mitglieder verpflichten sich, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
11. Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird, Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht.
Mindeststandards: s. oben
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu wiederholen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu wiederholen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind je Los einzureichen:
— die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II),
— die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher,
— die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher,
— ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertig,
— die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten,
— die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten,
— Vollständig ausgefülltes Formblatt VHB 223 zur Aufgliederung der Einheitspreise.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
Im jeweiligen Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Als Angebotspreis pro Los wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen
— Pos. 01: Wartung,
— Bedarfs-Pos. 02 Neubefüllung,
— Bedarfs-Pos. 03: Neukauf/ Ersatz,
— Bedarfs-Pos. 04: Schlauchwartung,
Gemäß Preisblatt gewertet.
Für alle Lose gilt:
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 12.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 12.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -Stabsbereich Einkauf-
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Quelle: OJS 2021/S 036-090290 (2021-02-17)
Ergänzende Angaben (2021-03-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 – Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist.
Für die Ersatzteile, die netto einen Listenpreis von 15 EUR (plus Wagnis von 2 % und Gewinnaufschlag von 3 %) überschreiten, kann von der Auftraggeberin (AG) ein Einkaufsnachweis verlangt werden.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Diese sind alle 2 Jahre brandschutz- und sicherheitstechnisch zu überprüfen und zu warten.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung sind als Leistungspauschale anzugeben.
Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert angenommen (Bedarfsposition). Dieser kann jedoch in der Praxis abweichen.
Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert (Bedarfsposition) angenommen. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, einmal im Jahr.
Die Prüfung und Wartung von Druckschläuchen (Typ W) erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen (Typ C) alle 5 Jahre.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druckschläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Einen Anspruch auf Ausführung aller Bedarfspositionen im genannten Umfang durch den AN besteht nicht.
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 – Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist.
Für die Ersatzteile, die netto einen Listenpreis von 15 EUR (plus Wagnis von 2 % und Gewinnaufschlag von 3 %) überschreiten, kann von der Auftraggeberin (AG) ein Einkaufsnachweis verlangt werden.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Diese sind alle 2 Jahre brandschutz- und sicherheitstechnisch zu überprüfen und zu warten.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung sind als Leistungspauschale anzugeben.
Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert angenommen (Bedarfsposition). Dieser kann jedoch in der Praxis abweichen.
Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert (Bedarfsposition) angenommen. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, einmal im Jahr.
Die Prüfung und Wartung von Druckschläuchen (Typ W) erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen (Typ C) alle 5 Jahre.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druckschläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Einen Anspruch auf Ausführung aller Bedarfspositionen im genannten Umfang durch den AN besteht nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 – Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 – Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist.
Für die Ersatzteile, die netto einen Listenpreis von 15 EUR (plus Wagnis von 2 % und Gewinnaufschlag von 3 %) überschreiten, kann von der Auftraggeberin (AG) ein Einkaufsnachweis verlangt werden.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Diese sind alle 2 Jahre brandschutz- und sicherheitstechnisch zu überprüfen und zu warten.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung sind als Leistungspauschale anzugeben.
Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels.
Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert angenommen (Bedarfsposition). Dieser kann jedoch in der Praxis abweichen.
Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren.
Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert (Bedarfsposition) angenommen. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, einmal im Jahr.
Die Prüfung und Wartung von Druckschläuchen (Typ W) erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen (Typ C) alle 5 Jahre.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druckschläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Einen Anspruch auf Ausführung aller Bedarfspositionen im genannten Umfang durch den AN besteht nicht.
Quelle: OJS 2021/S 052-131622 (2021-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 - Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist.
Für die Ersatzteile, die netto einen Listenpreis von 15 EUR (plus Wagnis von 2 % und Gewinnaufschlag von 3 %) überschreiten, kann von der Auftraggeberin (AG) ein Einkaufsnachweis verlangt werden.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver — , CO
Alle Kosten für Prüfung und Wartung sind als Leistungspauschale anzugeben.
Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert angenommen (Bedarfsposition). Dieser kann jedoch in der Praxis abweichen.
Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert (Bedarfsposition) angenommen. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, 1-mal im Jahr.
Die Prüfung und Wartung von Druckschläuchen (Typ W) erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen (Typ C) alle 5 Jahre.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druck-schläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Einen Anspruch auf Ausführung aller Bedarfspositionen im genannten Umfang durch den AN besteht nicht.
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 - Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist.
Für die Ersatzteile, die netto einen Listenpreis von 15 EUR (plus Wagnis von 2 % und Gewinnaufschlag von 3 %) überschreiten, kann von der Auftraggeberin (AG) ein Einkaufsnachweis verlangt werden.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver — , CO
Alle Kosten für Prüfung und Wartung sind als Leistungspauschale anzugeben.
Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert angenommen (Bedarfsposition). Dieser kann jedoch in der Praxis abweichen.
Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren.
Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert (Bedarfsposition) angenommen. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, 1-mal im Jahr.
Die Prüfung und Wartung von Druckschläuchen (Typ W) erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen (Typ C) alle 5 Jahre.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druck-schläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Einen Anspruch auf Ausführung aller Bedarfspositionen im genannten Umfang durch den AN besteht nicht.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (Anhang 0 - gilt für alle Lose),
— Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II),
— Preisblatt (Anlage 3) je Los,
— Bietergemeinschaftserklärung (Anhang III), soweit zutreffend.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind je Los einzureichen:
— die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II),
— die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher,
— ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertig,
— die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten
— Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung,
— Vollständig ausgefülltes Kalkulationsformblatt VHB 221 (oder 222),
— Vollständig ausgefülltes Formblatt VHB 223 zur Aufgliederung der Einheitspreise.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
Im jeweiligen Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Als Angebotspreis pro Los wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen
— Pos. 01: Wartung,
— Bedarfs-Pos. 02 Neubefüllung,
— Bedarfs-Pos. 03: Neukauf/ Ersatz,
— Bedarfs-Pos. 04: Schlauchwartung.
Gemäß Preisblatt gewertet.
Für alle Lose gilt:
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind je Los einzureichen:
— die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II),
— die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher,
— ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertig,
— die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten
— Vollständig ausgefülltes Formblatt VHB 223 zur Aufgliederung der Einheitspreise.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
Im jeweiligen Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Als Angebotspreis pro Los wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen
— Pos. 01: Wartung,
— Bedarfs-Pos. 02 Neubefüllung,
— Bedarfs-Pos. 03: Neukauf/ Ersatz,
— Bedarfs-Pos. 04: Schlauchwartung.
Gemäß Preisblatt gewertet.
Für alle Lose gilt:
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 - Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 - Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver — , CO
Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, 1-mal im Jahr.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druck-schläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druck-schläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern, Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen in Nordbayern
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von
— 2 195 St. Feuerlöschern und
— 31 St. Wand- und 2 St. Überflurhydranten,
— 2 St. Nass- und 28 St. Trockensteigleitungen,
— 123 St. Entnahmestellen.
— 292 St. CO -F-Löscher mit 2, 5 und 6 kg Füllmenge,
— 770 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 50 l (1 St.) Füllmenge,
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern, Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen in Mittelbayern
Kurze Beschreibung:
— 1.427 St. Feuerlöschern,
— 52 St. Wand-, 9 St. Überflurhydranten und 1 St. Unterflurhydrant,
— 12 St. Trocken-Steigleitungen,
— 44 St. Entnahmestellen.
— 208 St. CO -F-Löscher mit 2, 5, 6 und 10 kg Füllmenge,
— 289 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 50 l (3 St.) Füllmenge,
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern, Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen in Südostbayern
Kurze Beschreibung:
— 1 855 St. Feuerlöschern,
— 58 St. Wand- und 11 St. Überflurhydranten,
— 2 St. Nass-, 14 St. Nass/Trocken-, 6 St. Trockensteigleitungen,
— 11 St. Entnahmestellen.
— 278 St. CO -F-Löscher mit 2, 5, 6, 9 (1 St.) und 12 kg (2 St.) Füllmenge,
— 760 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 12 l Füllmenge,
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern, Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen in Westbayern
Kurze Beschreibung:
— 2 420 St. Feuerlöschern,
— 374 St. Wand-, 23 St. Überflurhydranten und 14 St. Unterflurhydranten,
— 8 St. Nass-, 8 St. Nass/Trocken-, 12 St. Trockensteigleitungen,
— 226 St. Entnahmestellen.
— 340 St. CO -F-Löscher mit 2, 5, 6 und 9 kg Füllmenge,
— 1.037 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9, 10 und 12 l Füllmenge,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-03 📅
Name: HS Service GmbH
Postort: Schwarza
Postleitzahl: 98547
Land: Deutschland 🇩🇪 Schmalkalden-Meiningen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
Referenz Zusätzliche Informationen
— Angebotsschreiben (Anhang 0 - gilt für alle Lose),
— die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten
— die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten
— Bedarfs-Pos. 04: Schlauchwartung.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — Stabsbereich Einkauf —
Quelle: OJS 2021/S 091-236424 (2021-05-06)