Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Bayern; VOEK 355-20

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Wartungs- und Prüfleistungen an 7.897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand (mit Steigleitungen)-, Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörenden Druck- und Faltschläuchen in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los und von einem 2-jährlichen Auftreten der Leistung ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein.
Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Prüfung und Wartung von Druck- bzw. Faltschläuchen der Wandhydranten wird von der Anzahl von 50 % des Bestandes an Wandhydranten je Los und dabei von 90 % Faltschläuchen und 10 % Druckschläuchen ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
Alle in den Preisblättern angegebenen Einheitspreise beinhalten neben den o. g. Prüf- und Wartungskosten alle anfallenden Nebenkosten sowie Instandsetzungskosten bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-17.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-17 Auftragsbekanntmachung
2021-03-11 Ergänzende Angaben
2021-05-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen
Referenznummer: VOEK-355-20
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7.897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand (mit Steigleitungen)-, Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörenden Druck- und Faltschläuchen in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten. Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los und von einem 2-jährlichen Auftreten der Leistung ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht. Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein. Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Prüfung und Wartung von Druck- bzw. Faltschläuchen der Wandhydranten wird von der Anzahl von 50 % des Bestandes an Wandhydranten je Los und dabei von 90 % Faltschläuchen und 10 % Druckschläuchen ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht. Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Alle in den Preisblättern angegebenen Einheitspreise beinhalten neben den o. g. Prüf- und Wartungskosten alle anfallenden Nebenkosten sowie Instandsetzungskosten bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Feuerlöschanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberfranken 🏙️
Mittelfranken 🏙️
Oberbayern 🏙️
Schwaben 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
Telefon: +49 30-31813142 📞
Fax: +49 30-31811560 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=375964 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=375964 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-22 📅
Datum des Beginns: 2022-01-15 📅
Datum des Endes: 2026-01-14 📅
2026-12-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 036-090290
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7.897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand (mit Steigleitungen)-, Ober- und Unterflurhydranten, sowie dazugehörenden Druck- und Faltschläuchen in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Deren brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung von außen und innen unter Verwendung eines Prüfsets erfolgt 2-jährlich. Für Nach- und Neubefüllungen bzw. Neukäufe und Ersatz von Feuerlöschern wird von der Anzahl von 10 % des Bestandes an Feuerlöschern je Los und von einem 2-jährlichen Auftreten der Leistung ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
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Die Behälterinnenprüfung / Sicherheitstechnische Prüfung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der DIN 14406, DIN EN 3, BetrSichV, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten und der TRBS1203 und weiteren Vorgaben gemäß Leistungsbeschreibung. Die Feuerlöscher sind grundsätzlich vor Ort zu prüfen und zu warten, ist dies dem AN nicht möglich, können diese auch während der Dienstzeit zum Prüfort gebracht werden, müssen aber nach Dienstschluss wieder an ihrem Ursprungsort sein.
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Die Prüfung und Wartung der Wandhydranten erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, insbesondere nach der DIN 14461, DIN 14462, DIN EN 671 und DIN EN 694, ASR A2.2 Technische Regeln für Arbeitsstätten, insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
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Die Prüfung und Wartung von formstabilen Druckschläuchen erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen alle 5 Jahre gemäß der geltenden DIN bzw. DIN EN Normen und unter Beachtung der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung. Für die Prüfung und Wartung von Druck- bzw. Faltschläuchen der Wandhydranten wird von der Anzahl von 50 % des Bestandes an Wandhydranten je Los und dabei von 90 % Faltschläuchen und 10 % Druckschläuchen ausgegangen. Die genaue Anzahl kann jedoch abweichen. Ein Anspruch auf Beauftragung durch die AG und Ausführung der Positionen besteht nicht.
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Die Prüfung und Wartung der Unter- und Überflurhydranten (mit/ohne Fallmantel) erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben jährlich, gem. Normen und Richtlinien insbesondere der DIN 14384, DIN EN 14339, DIN EN 1074 Teil 6, DIN 14462 und Technischen Regeln Arbeitsblatt W 331 „Auswahl, Einbau und Betrieb von Hydranten“ und W 405 „Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung“ des DVGW e. V. (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V.), den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den Instandhaltungsvorschriften des Herstellers und insbesondere der Punkte gemäß Leistungsbeschreibung.
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Alle in den Preisblättern angegebenen Einheitspreise beinhalten neben den o. g. Prüf- und Wartungskosten alle anfallenden Nebenkosten sowie Instandsetzungskosten bis zu einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR netto je Gerät-/ Anlagenwartung und die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen.
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Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Nordbayern
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von 2.195 St. Feuerlöschern und 31 St. Wand- und 2 St. Überflurhydranten.
Feuerlöscherarten:
— 977 St. Pulverlöscher mit 6, 9, 12 und 50 Kg (nur 1 St.) Füllmenge,
— 292 St. CO
— 770 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 50 l(1 St.) Füllmenge,
— 53 St. Wasser-F-Löscher mit 6 und 9 l Füllmenge,
— 103 St. Fettbrand-F-Löscher mit 3 und 6 l Füllmenge.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird, also längstens maximal bis zum 14.1.2028. Ein Anspruch des AN auf Verlängerung besteht nicht. Die maximale Vertragsdauer beträgt 6 Jahre und endet spätestens am 14.1.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um 2 Jahre, wenn nicht 6 Monate vor Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Mittelbayern
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von 1.427 St. Feuerlöschern und 52 St. Wand-, 9 St. Überflurhydranten und 1 St. Unterflurhydrant.
— 813 St. Pulverlöscher mit 2 (1 St.), 6, 9, 12 und 50 Kg (3 St.) Füllmenge,
— 208 St. CO
— 289 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 50 l(3 St.) Füllmenge,
— 69 St. Wasser-F-Löscher mit 6 und 9 l Füllmenge,
— 48 St. Fettbrand-F-Löscher mit 2 (1 St.) und 6 l Füllmenge.
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Südostbayern
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
— Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von 1.855 St. Feuerlöschern und 58 St. Wand- und 11 St. Überflurhydranten
— 672 St. Pulverlöscher mit 2, 6, 9, und 12 Kg Füllmenge,
— 278 St. CO
— 760 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 12 lFüllmenge,
— 106 St. Wasser-F-Löscher mit 6 und 9 l Füllmenge,
— 39 St. Fettbrand-F-Löscher mit 6 l Füllmenge.
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern und Hydranten in Westbayern
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
— Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von 2.420 St. Feuerlöschern und 374 St. Wand-, 23 St. Überflurhydranten und 14 St. Unterflurhydranten
— 620 St. Pulverlöscher mit 2, 6, 9, 12 kg Füllmenge,
— 340 St. CO
— 1 037 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9, 10 und 12 l Füllmenge,
— 389 St. Wasser-F-Löscher mit 6 und 9 l Füllmenge,
— 34 St. Fettbrand-F-Löscher mit 3 (1 St.) und 6 l Füllmenge.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
— 97424 Schweinfurt,
— 97340 Marktbreit,
— 97082 Würzburg,
— 97762 Hammelburg,
— 97714 Oerlenbach-Rottershausen,
— 97232 Giebelstadt,
— 97478 Knetzgau,
— 95455 Bayreuth,
— 63911 Klingenberg a. M.,
— 63868 Großwallstadt,
— 97337 Dettelbach,
— 97080 Würzburg,
— 63741 Aschaffenburg,
— 63739 Aschaffenburg,
— 63743 Aschaffenburg,
— 63801 Kleinostheim,
— 95703 Plößberg,
— 95671 Bärnau,
— 96149 Breitengüßbach,
— 96231 Bad Staffelstein,
— 96487 Dörfles-Esbach,
— 96050 Bamberg,
— 96450 Coburg, Stadt,
— 96317 Kronach,
— 95448 Bayreuth,
— 95444 Bayreuth,
— 95445 Bayreuth,
— 95326 Kulmbach,
— 95447 Bayreuth,
— 95028 Hof,
— 95030 Hof,
— 95615 Marktredwitz,
— 95100 Selb,
— 95119 Naila,
— 95100 Kulmbach,
— 95180 Berg,
— 97447 Gerolzhofen,
— 97421 Schweinfurt,
— 97702 Münnerstadt,
— 96123 Litzendorf,
— 97786 Motten,
— 97769 Bad Brückenau,
— 97772 Wildflecken,
— 97714 Oerlenbach,
— 36129 Gersfeld (Rhön),
— 97422 Schweinfurt
— 96052 Bamberg,
— 97464 Niederwerrn.
— 92507 Nabburg,
— 92526 Oberviechtach,
— 91056 Erlangen-Kriegenbrunn,
— 91145 Roth,
— 91154 Roth-Pfaffenhofen,
— 92366 Hohenfels,
— 92277 Hohenburg,
— 92287 Schmidmühlen,
— 92249 Vilseck,
— 92655 Grafenwöhr,
— 92271 Freihung,
— 91281 Kirchenthumbach,
— 91275 Auerbach,
— 92676 Eschenbach,
— 92247 Trabitz,
— 92676 Speinshart,
— 92281 Königstein,
— 92224 Amberg,
— 92533 Wernberg-Köblitz,
— 92637 Weiden
— 92237 Sulzbach-Rosenberg,
— 91154 Roth,
— 92586 Pfreimd,
— 90596 Schwanstetten,
— 90762 Fürth,
— 91522 Ansbach,
— 91564 Neuendettelsau,
— 91757 Treuchtlingen,
— 91710 Gunzenhausen,
— 91738 Langlau,
— 91161 Hilpoltstein,
— 91207 Lauf a. d. Pegnitz,
— 91058 Erlangen,
— 91781 Weißenburg,
— 91301 Forchheim,
— 91356 Kirchehrenbach,
— 91083 Baiersdorf,
— 91451 Rothenburg ob der Tauber,
— 91555 Feuchtwangen,
— 91126 Schwabach,
— 91413 Neustadt an der Aisch,
— 91550 Dinkelsbühl,
— 91257 Pegnitz,
— 92318 Neumarkt,
— 92331 Parsberg,
— 90513 Zirndorf,
— 90451, 90402, 90443, 90431, 90411, 90409, 90441, 90449, 90491, 90461, 90471, 90641 Nürnberg,
— 92726 Waidhaus,
— 92421 Schwandorf,
— 92431 Neunburg vorm Wald.
— 85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm,
— 85435 Erding-Williamsville,
— 83646 Bad Tölz,
— 83134, 83135 Schechen,
— 83088 Kiefersfelden,
— 83483 Stanggaß,
— 83489 Strub,
— 83080 Oberaudorf,
— 83098 Brannenburg,
— 83098 Brannenburg-Weidach,
— 83395 Freilassing, Stadt,
— 83435 Bad Reichenhall, Stadt,
— 83278 Traunstein,
— 93426 Roding,
— 83229 Hohenaschau,
— 85748 Garching-Hochbrück,
— 84028, 84034 Landshut,
— 85051, 85055 Ingolstadt,
— 85072 Eichstätt,
— 85764 Oberschleißheim,
— 85521 Ottobrunn,
— 85077 Manching,
— 85540 Haar,
— 85570 Markt Schwaben,
— 85354, 85356 Freising,
— 93053, 93055, 93047, 93059, Regensburg,
— 93437 Furth im Wald,
— 93449 Waldmünchen,
— 93444 Bad Kötzting,
— 93413 Cham,
— 93086 Wörth a.d.D.,
— 93164 Laaber,
— 85399 Hallbergmoos,
— 84036, 84030 Landshut,
— 94469 Deggendorf,
— 94078 Freyung,
— 94036, 94032 Passau,
— 94277 Zwiesel,
— 94145 Haidmühle,
— 94491 Hengersberg,
— 83022, 83024 Rosenheim
— 83093 Bad Endorf,
— 83435 Bad Reichenhall,
— 83471 Schönau am Königssee,
— 83324 Ruhpolding,
— 83487 Marktschellenberg
— 83404 Ainring,
— 84543 Winhöring,
— 83395 Freilassing.
— 80339, 80937, 81245, 81673, 81545, 81547, 81677, 81549, 81667, 81673, 81675, 81679, 81737, 80797, 80799, 80807, 80333, 80335, 81737 München,
— 82049 Pullach,
— 82481 Mittenwald,
— 82131 Stockdorf,
— 89231 Neu – Ulm,
— 86150, 86156, 86199, 89156 Augsburg,
— 86633 Neuburg/Donau,
— 86507 Kleinaitingen,
— 86899 Landsberg am Lech,
— 86929 Penzing,
— 87618, 87629 Füssen,
— 87527 Sonthofen,
— 88131 Lindau,
— 88142 Wasserburg (Bodensee),
— 82467 Garmisch-Partenkirchen,
— 82487 Oberammergau,
— 82418, 82814 Murnau,
— 82343 Pöcking,
— 82256 Fürstenfeldbruck,
— 87541 Bad Hindelang,
— 87561 Oberstdorf,
— 87459 Pfronten,
— 86507 Lechfeld K5 Kleinaitingen,
— 86391 Stadtbergen/Deuringen,
— 86609 Donauwörth,
— 86706 Weichering,
— 87700 Memmingen,
— 87435, 87439 Kempten,
— 88138 Sauters,
— 89407 Dillingen,
— 86720 Nördlingen,
— 86633 Neuburg,
— 81549 Markt Schwaben.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit, der Erfüllung der festgelegten Eignungskriterien und zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, die als Anhang II beigefügte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ je Los zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
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In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind anzugeben:
1. Angebotsabgabe als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
2.1. Angaben zum Unternehmen (Name, Anschriften, Rechtsform, Gegenstand d. Unternehmens, öffentl. Registereintragsnummer/Geschäftsnummer Genehmigungsbehörde, Registergericht/Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Kontaktdaten, Niederlassung bzw. Standort,
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2.2. bei Einzelunternehmen/Freiberufler erforderliche zusätzliche Angaben.
3. Eigenerklärung zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben, Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für Arbeitnehmer an die zuständigen Institutionen sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft unter Benennung dieser,
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— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
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— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze – Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Mindestlohngesetz (MiLoG) und gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),
— ggf. Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind weiterhin anzugeben:
4. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung (je Los):
— diese hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 2,0 Mio. EUR, Sachschäden 1,0 Mio. EUR, Vermögensschäden 0,5 Mio EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (Erklärung des Bieters)
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5. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart -Wartung, Prüfung, Instandsetzung von Feuerlöschern und Hydranten – jeweils bezogen auf die letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre 2017-2019 je Los
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Mindeststandards: s.o
Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ sind weiterhin anzugeben:
6. Eigenerklärung zur Leistungserbringung:
— dass Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt,
— dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen,
— dass das zur Ausführung der Leistungen vorgesehene Personal befähigte Personen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig sind, die als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen können,
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— dass die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals als befähigte Person oder gleichwertig anhand der jeweils zu benennenden Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
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7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig, wieviel Beschäftigte hat es insgesamt, wieviele in der ausgeschriebenen Leistungsart.
8. Referenzen
Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Wartung, Prüfung, Instandsetzung von Feuerlöschern und Hydranten von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre.
Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Erreicht die umfangreichste der 3 genannten Referenzen nicht 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens (Anzahl) des betreffenden Loses oder mindestens eine der beiden weiteren Referenzen nicht 50 % des ausgeschriebenen Volumens (Anzahl) des betreffenden Loses, wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit näher zu erläutern.
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Erforderliche Angaben je Referenz sind:
a) Art des Referenzobjektes (Gewerbe-, Verwaltungs-, Wohn-, Industrieobjekt, u. a.),
b) Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes),
c) Leistungsart,
d) Jährlicher Leistungsumfang (Anzahl) für a) Feuerlöscher b) Hydranten,
e) Leistungsart,
f) Jährlicher Leistungsumfang in (EUR),
g) Leistungszeitraum von / bis,
h) Name des Auftraggebers (Ansprechperson mit Telefon-Nr.).
Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.
Alle Referenzen müssen aktuelle Kontaktdaten und Ansprechpartner enthalten.
9. Bietergemeinschaften nennen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und die Art und den Umfang deren Leistungsteils.
Mit der Bietergemeinschaftserklärung Anhang III ist ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter zu benennen und alle Mitglieder verpflichten sich, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den benannten Mitgliedern als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften.
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10. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
11. Eigenerklärung zur Eignungsleihe, wenn diese in Anspruch genommen wird, Darstellung der Aspekte, auf die sich die Eignungsleihe bezieht.
Mindeststandards: s. oben
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß der den Ausschreibungsunterlagen beiliegenden Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten und von diesem vor dem erstmaligen Arbeitseinsatz eine schriftliche Verschwiegenheitserklärung zu verlangen und jährlich zu wiederholen. Der AN hat die Verschwiegenheit seiner Arbeitnehmer sicherzustellen.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Verdingungsstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Zusätzliche Informationen: Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=375964 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben (Anhang 0 – gilt für alle Lose),
— Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II),
— Preisblatt (Anlage 3) je Los,
— Bietergemeinschaftserklärung (Anhang III), soweit zutreffend.
Auf Anforderung der Vergabestelle sind je Los einzureichen:
— die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II),
— die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher,
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— ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertig,
— die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten,
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— Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung,
— Vollständig ausgefülltes Kalkulationsformblatt VHB 221 (oder 222),
— Vollständig ausgefülltes Formblatt VHB 223 zur Aufgliederung der Einheitspreise.
Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen.
Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
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Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden.
Im jeweiligen Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
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Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Als Angebotspreis pro Los wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen
— Pos. 01: Wartung,
— Bedarfs-Pos. 02 Neubefüllung,
— Bedarfs-Pos. 03: Neukauf/ Ersatz,
— Bedarfs-Pos. 04: Schlauchwartung,
Gemäß Preisblatt gewertet.
Für alle Lose gilt:
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens 3 Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens 3 Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 12.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -Stabsbereich Einkauf-
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Quelle: OJS 2021/S 036-090290 (2021-02-17)
Ergänzende Angaben (2021-03-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten. Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 – Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen. Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist. Für die Ersatzteile, die netto einen Listenpreis von 15 EUR (plus Wagnis von 2 % und Gewinnaufschlag von 3 %) überschreiten, kann von der Auftraggeberin (AG) ein Einkaufsnachweis verlangt werden. Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Diese sind alle 2 Jahre brandschutz- und sicherheitstechnisch zu überprüfen und zu warten. Alle Kosten für Prüfung und Wartung sind als Leistungspauschale anzugeben. Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels. Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert angenommen (Bedarfsposition). Dieser kann jedoch in der Praxis abweichen. Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren. Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert (Bedarfsposition) angenommen. Dieser Wert kann jedoch abweichen. Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, einmal im Jahr. Die Prüfung und Wartung von Druckschläuchen (Typ W) erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen (Typ C) alle 5 Jahre. Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druckschläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen. Einen Anspruch auf Ausführung aller Bedarfspositionen im genannten Umfang durch den AN besteht nicht.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 052-131622
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 036-090290
ABl. S-Ausgabe: 52

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten.
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Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 – Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
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Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist.
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Für die Ersatzteile, die netto einen Listenpreis von 15 EUR (plus Wagnis von 2 % und Gewinnaufschlag von 3 %) überschreiten, kann von der Auftraggeberin (AG) ein Einkaufsnachweis verlangt werden.
Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver-, CO2-, Schaum-, Wasser- und Fettbrand-Feuerlöscher. Diese sind alle 2 Jahre brandschutz- und sicherheitstechnisch zu überprüfen und zu warten.
Alle Kosten für Prüfung und Wartung sind als Leistungspauschale anzugeben.
Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels.
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Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert angenommen (Bedarfsposition). Dieser kann jedoch in der Praxis abweichen.
Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren.
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Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert (Bedarfsposition) angenommen. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, einmal im Jahr.
Die Prüfung und Wartung von Druckschläuchen (Typ W) erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen (Typ C) alle 5 Jahre.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druckschläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
Einen Anspruch auf Ausführung aller Bedarfspositionen im genannten Umfang durch den AN besteht nicht.
Quelle: OJS 2021/S 052-131622 (2021-03-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Wartungs- und Prüfleistungen an 7 897 St. Feuerlöschern und 575 St. Hydranten, darunter Wand-, Ober- und Unterflurhydranten mit 92 St. Steigleitungen (nass, trocken, nass/trocken) und 404 St. Entnahmestellen sowie dazugehörende Druck- und Faltschläuche in unterschiedlicher Anzahl in 342 Wirtschaftseinheiten. Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 - Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen. Alle Kosten für Prüfung und Wartung aller Anlagen und Geräte, für Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit und für Austausch der Feuerlöscher sind in einer Leistungspauschale anzugeben, in der die Lieferung und der Einbau von Ersatzteilen bis zu einem Listenpreis von einem aufsummierten Nettowert von insgesamt 15 EUR (Kleinteile) je Gerät/ Anlage abgegolten ist. Für die Ersatzteile, die netto einen Listenpreis von 15 EUR (plus Wagnis von 2 % und Gewinnaufschlag von 3 %) überschreiten, kann von der Auftraggeberin (AG) ein Einkaufsnachweis verlangt werden. Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver — , CO Alle Kosten für Prüfung und Wartung sind als Leistungspauschale anzugeben. Sollte die brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher das Nachfüllen des Löschers zulassen und notwendig machen, so ist die Leistung unverzüglich zu erbringen. Diese Position versteht sich inklusive der fachgerechten Entsorgung des ausgetauschten Löschmittels. Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert angenommen (Bedarfsposition). Dieser kann jedoch in der Praxis abweichen. Sollten die Brandschutztechnische Prüfung und Wartung der Feuerlöscher keine Reparatur mehr ermöglichen oder die Reparaturkosten und/oder Austausch bzw. Nachfüllen der Löschflüssigkeit 80 % des Kaufpreises eines neuen Feuerlöschers übersteigen, informiert der Auftragnehmer (AN) die AG. Bei Feuerlöschern, die aufgrund des Alters bei der nächsten Wartung auszutauschen sind, ist ebenso zu verfahren. Dafür wurden für die vorhandenen Feuerlöscher aufgrund der Werte aus der Vergangenheit eine Schätzung von 10 % des Bestandes als Durchschnittswert (Bedarfsposition) angenommen. Dieser Wert kann jedoch abweichen. Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, 1-mal im Jahr. Die Prüfung und Wartung von Druckschläuchen (Typ W) erfolgt jährlich bzw. bei Faltschläuchen (Typ C) alle 5 Jahre. Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druck-schläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen. Einen Anspruch auf Ausführung aller Bedarfspositionen im genannten Umfang durch den AN besteht nicht.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-236424
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben (Anhang 0 - gilt für alle Lose), — Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anhang II), — Preisblatt (Anlage 3) je Los, — Bietergemeinschaftserklärung (Anhang III), soweit zutreffend. Auf Anforderung der Vergabestelle sind je Los einzureichen: — die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anhang II), — die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anhang IV) und die entsprechend ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anhang II) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher, — ein aktueller (nicht älter als 3 Monate) Auszug aus dem Handelsregister oder gleichwertig, — die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten — Kopie der Betriebs-Haftpflichtversicherung, — Vollständig ausgefülltes Kalkulationsformblatt VHB 221 (oder 222), — Vollständig ausgefülltes Formblatt VHB 223 zur Aufgliederung der Einheitspreise. Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. Im jeweiligen Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Der Zuschlag wird auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot je Los erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Als Angebotspreis pro Los wird die Gesamtsumme (netto) aus den Teilsummen — Pos. 01: Wartung, — Bedarfs-Pos. 02 Neubefüllung, — Bedarfs-Pos. 03: Neukauf/ Ersatz, — Bedarfs-Pos. 04: Schlauchwartung. Gemäß Preisblatt gewertet. Für alle Lose gilt: Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die brandschutztechnische und sicherheitstechnische Prüfung und Wartung hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen Vorgaben und sonstigen Normen, insbesondere die BetrSichV, DIN 14406, DIN 14461, DIN 14462 und DIN 14811, DIN EN 3, DIN EN 671, DIN EN 694, ASR A2.2 - Technische Regeln für Arbeitsstätten, TRBS 1203 - Technischen Regeln für Betriebssicherheit sowie den Instandhaltungsvorschriften der Hersteller zu erfolgen.
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Bei den Feuerlöschern handelt es sich um Pulver — , CO
Die Prüfung und Wartung von Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen erfolgt bis auf die Steigleitungen trocken, diese erfolgt 2-jährlich, 1-mal im Jahr.
Dafür wurde die Anzahl der Schläuche durch Vergleich mit anderen Objekten geschätzt. Es wurde angenommen, dass die Wandhydranten mit 10 % Faltschläuchen und 90 % Druck-schläuchen (Bedarfsposition) ausgestattet sind. Dieser Wert kann jedoch abweichen.
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Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern, Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen in Nordbayern
Kurze Beschreibung:
Wartungs-, Prüf- und ggf. Instandsetzungsleistungen von
— 2 195 St. Feuerlöschern und
— 31 St. Wand- und 2 St. Überflurhydranten,
— 2 St. Nass- und 28 St. Trockensteigleitungen,
— 123 St. Entnahmestellen.
— 292 St. CO -F-Löscher mit 2, 5 und 6 kg Füllmenge,
— 770 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 50 l (1 St.) Füllmenge,
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern, Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen in Mittelbayern
Kurze Beschreibung:
— 1.427 St. Feuerlöschern,
— 52 St. Wand-, 9 St. Überflurhydranten und 1 St. Unterflurhydrant,
— 12 St. Trocken-Steigleitungen,
— 44 St. Entnahmestellen.
— 208 St. CO -F-Löscher mit 2, 5, 6 und 10 kg Füllmenge,
— 289 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 50 l (3 St.) Füllmenge,
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern, Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen in Südostbayern
Kurze Beschreibung:
— 1 855 St. Feuerlöschern,
— 58 St. Wand- und 11 St. Überflurhydranten,
— 2 St. Nass-, 14 St. Nass/Trocken-, 6 St. Trockensteigleitungen,
— 11 St. Entnahmestellen.
— 278 St. CO -F-Löscher mit 2, 5, 6, 9 (1 St.) und 12 kg (2 St.) Füllmenge,
— 760 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9 und 12 l Füllmenge,
Bezeichnung des Loses: Wartungs- und Prüfleistungen an Feuerlöschern, Hydranten, Steigleitungen und Entnahmestellen in Westbayern
Kurze Beschreibung:
— 2 420 St. Feuerlöschern,
— 374 St. Wand-, 23 St. Überflurhydranten und 14 St. Unterflurhydranten,
— 8 St. Nass-, 8 St. Nass/Trocken-, 12 St. Trockensteigleitungen,
— 226 St. Entnahmestellen.
— 340 St. CO -F-Löscher mit 2, 5, 6 und 9 kg Füllmenge,
— 1.037 St. Schaum-F-Löscher mit 6, 9, 10 und 12 l Füllmenge,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
97424 Schweinfurt
97340 Marktbreit
97082 Würzburg
97762 Hammelburg
97714 Oerlenbach-Rottershausen
97232 Giebelstadt
97478 Knetzgau
95455 Bayreuth
63911 Klingenberg a. M.
63868 Großwallstadt
97337 Dettelbach
97080 Würzburg
63741 Aschaffenburg
63739 Aschaffenburg
63743 Aschaffenburg
63801 Kleinostheim
95703 Plößberg
95671 Bärnau
96149 Breitengüßbach
96231 Bad Staffelstein
96487 Dörfles-Esbach
96050 Bamberg
96450 Coburg, Stadt
96317 Kronach
95448 Bayreuth
95444 Bayreuth
95445 Bayreuth
95326 Kulmbach
95447 Bayreuth
95028 Hof
95030 Hof
95615 Marktredwitz
95100 Selb
95119 Naila
95100 Kulmbach
95180 Berg
97447 Gerolzhofen
97421 Schweinfurt
97702 Münnerstadt
96123 Litzendorf
97786 Motten
97769 Bad Brückenau
97772 Wildflecken
97714 Oerlenbach
36129 Gersfeld (Rhön)
97422 Schweinfurt
96052 Bamberg
97464 Niederwerrn
92507 Nabburg
92526 Oberviechtach
91056 Erlangen-Kriegenbrunn
91145 Roth
91154 Roth-Pfaffenhofen
92366 Hohenfels
92277 Hohenburg
92287 Schmidmühlen
92249 Vilseck
92655 Grafenwöhr
92271 Freihung
91281 Kirchenthumbach
91275 Auerbach
92676 Eschenbach
92247 Trabitz
92676 Speinshart
92281 Königstein
92224 Amberg
92533 Wernberg-Köblitz
92637 Weiden
92237 Sulzbach-Rosenberg
91154 Roth
92586 Pfreimd
90596 Schwanstetten
90762 Fürth
91522 Ansbach
91564 Neuendettelsau
91757 Treuchtlingen
91710 Gunzenhausen
91738 Langlau
91161 Hilpoltstein
91207 Lauf a. d. Pegnitz
91058 Erlangen
91781 Weißenburg
91301 Forchheim
91356 Kirchehrenbach
91083 Baiersdorf
91451 Rothenburg ob der Tauber
91555 Feuchtwangen
91126 Schwabach
91413 Neustadt an der Aisch
91550 Dinkelsbühl
91257 Pegnitz
92318 Neumarkt
92331 Parsberg
90513 Zirndorf
90451, 90402, 90443, 90431, 90411, 90409, 90441, 90449, 90491, 90461, 90471, 90641 Nürnberg
92726 Waidhaus
92421 Schwandorf
92431 Neunburg vorm Wald
85276 Pfaffenhofen a.d. Ilm
85435 Erding-Williamsville
83646 Bad Tölz
83134, 83135 Schechen
83088 Kiefersfelden
83483 Stanggaß
83489 Strub
83080 Oberaudorf
83098 Brannenburg
83098 Brannenburg-Weidach
83395 Freilassing, Stadt
83435 Bad Reichenhall, Stadt
83278 Traunstein
93426 Roding
83229 Hohenaschau
85748 Garching-Hochbrück
84028, 84034 Landshut
85051, 85055 Ingolstadt
85072 Eichstätt
85764 Oberschleißheim
85521 Ottobrunn
85077 Manching
85540 Haar
85570 Markt Schwaben
85354, 85356 Freising
93053, 93055, 93047, 93059, Regensburg
93437 Furth im Wald
93449 Waldmünchen
93444 Bad Kötzting
93413 Cham
93086 Wörth a.d.D.
93164 Laaber
85399 Hallbergmoos
84036, 84030 Landshut
94469 Deggendorf
94078 Freyung
94036, 94032 Passau
94277 Zwiesel
94145 Haidmühle
94491 Hengersberg
83022, 83024 Rosenheim
83093 Bad Endorf
83435 Bad Reichenhall
83471 Schönau am Königssee
83324 Ruhpolding
83487 Marktschellenberg
83404 Ainring
84543 Winhöring
83395 Freilassing
80339, 80937, 81245, 81673, 81545, 81547, 81677, 81549, 81667, 81673, 81675, 81679, 81737, 80797, 80799, 80807, 80333, 80335, 81737 München
82049 Pullach
82481 Mittenwald
82131 Stockdorf
89231 Neu - Ulm
86150, 86156, 86199, 89156 Augsburg
86633 Neuburg/Donau
86507 Kleinaitingen
86899 Landsberg am Lech
86929 Penzing
87618, 87629 Füssen
87527 Sonthofen
88131 Lindau
88142 Wasserburg (Bodensee)
82467 Garmisch-Partenkirchen
82487 Oberammergau
82418, 82814 Murnau
82343 Pöcking
82256 Fürstenfeldbruck
87541 Bad Hindelang
87561 Oberstdorf
87459 Pfronten
86507 Lechfeld K5 Kleinaitingen
86391 Stadtbergen/Deuringen
86609 Donauwörth
86706 Weichering
87700 Memmingen
87435, 87439 Kempten
88138 Sauters
89407 Dillingen
86720 Nördlingen
86633 Neuburg
81549 Markt Schwaben

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-05-03 📅
Name: HS Service GmbH
Postort: Schwarza
Postleitzahl: 98547
Land: Deutschland 🇩🇪
Schmalkalden-Meiningen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Angebotsschreiben (Anhang 0 - gilt für alle Lose),
— die schriftlichen Nachweise der Befähigung und Qualifikation des zur Ausführung der Leistungen vorgesehenen Personals nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) i. V. m. TRBS 1203 (Technische Regeln für Betriebssicherheit) oder gleichwertig als befähigte Person oder gleichwertig, um als Sachkundige die Instandhaltung von Feuerlöschern nach DIN 14 406 Teil 4 durchführen zu können. Die Nachweise müssen die jeweilige Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit beinhalten
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— Bedarfs-Pos. 04: Schlauchwartung.
Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und Produktivlohn bzw. Stundenverrechnungssatz für Prüfung/Wartung und für Störungseinsätze vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern (ggf. mithilfe der Formblätter VHB FB 221 (oder 222) und 223. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht geteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 16.3.2021, 12.00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben — Stabsbereich Einkauf —
Quelle: OJS 2021/S 091-236424 (2021-05-06)