Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftraggebers, des UK Frankfurt, ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit bietereigener Stationswäsche und Bereichs- und Berufsbekleidung sowie die Aufbereitung und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wäschereidienstleistung (3.4/001/2021)
2021001
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich der Krankenhausbettwäsche📦
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftraggebers, des UK Frankfurt, ausgeschrieben. Der Auftrag...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftraggebers, des UK Frankfurt, ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversorgung mit bietereigener Stationswäsche und Bereichs- und Berufsbekleidung sowie die Aufbereitung und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien der in den Vergabeunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die externe Textilversorgung für die Kliniken und Funktionsbereiche des UK Frankfurt.
Das Vergabeverfahren beinhaltet unterschiedliche Dienstleistungstiefen, die zentral angelieferte Textile Vollversorgung und die dezentral angelieferte Textile Vollversorgung inkl. einer umfassenden textilen Versorgungsassistenz und RFID-Erfassungssysteme, für die die Bieter entsprechende Optionspositionen anzubieten haben. Im Laufe des Vergabeverfahrens, spätestens aber mit der Aufforderung zur Abgabe eines finalen, verbindlichen Angebots, wird der Auftraggeber sich auf eine Dienstleistungstiefe festlegen und dies den Bietern mitteilen.
Die Dienstleistung umfasst die Gestellung der in den Vergabeunterlagen aufgelisteten Textilien durch den Auftragnehmer, deren Wiederaufbereitung, die Ersatzbeschaffung, die Reparatur sowie die textile Logistik und Service- und Controllingleistungen. Auch Organisationsleistungen und der Betrieb des auftraggebereigenen und auftragnehmereigenen Berufskleiderausgabesystems durch den Einsatz RFID-basierter Erfassungs- und Ausgabesysteme sind wesentliche Bestandteile der textilen Vollversorgung. Mittels dieser, teilweise beim Auftraggeber bereits vorhandenen, Systeme sollen die Warenströme der Berufskleidung in den Einrichtungen des Auftraggebers kontrolliert und gesteuert werden können.
Die Dienstleistung umfasst demnach die bedarfsgerechte Versorgung mit auftragnehmereigener Stationswäsche, Berufs- und Reinraum-Bekleidung sowie in geringem Umfang auch die Aufbereitung und den Transport.
Nähere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-01 📅
Datum des Endes: 2027-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages durch einseitige Erklärung um 12 Monate zu verlängern.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B....”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html). Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft.
2. Der Bewerber hat einen aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszug bzw. eine entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft. Der Handelsregisterauszug bzw. die entsprechende Bescheinigung darf im Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Abgabe des Teilnahmeantrags nicht älter als 6 Monate sein.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seinen Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser,...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag Angaben über seinen Umsatz mit Wäschereileistungen für stationäre Gesundheitseinrichtungen (bspw. Krankenhäuser, Pflegeheime, Rehakliniken) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (netto, jeweils getrennt pro Jahr) zu machen.
2. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall nachzuweisen:
— Personenschäden – 5 000 000,00 EUR,
— Sachschäden – 5 000 000,00 EUR,
— Vermögensschäden – 500 000,00 EUR,
— Bearbeitungsschäden – 50 000,00 EUR,
— Schlüsselverlust – 50 000,00 EUR.
Hinweis: Die 5 Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine 2-fache Maximierung je Versicherungsjahr ist aus-reichend. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist. Ausreichend ist grundsätzlich die Vorlage der Versicherungspolice oder eine Bestätigung des Versicherers mit den obigen Angaben.
Falls der Bieter zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags nicht über eine ausreichende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, kann der Nachweis erbracht werden durch eine verbindliche Verpflichtungserklärung eines Haftpflichtversicherers, mit dem Bieter im Auftragsfall eine solche Versicherung mit den oben angegebenen Deckungssummen abzuschließen. Unverbindliche Absichtserklärungen des Versicherers reichen nicht aus, eben so wenig Verpflichtungserklärungen mit Vorbehalten oder Bedingungen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Der Bewerber muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens 3 Referenzen mit vergleichbaren Leistungen zu der mit diesem Auftrag ausgeschriebenen Leistung nachweisen. Dabei gelten hinsichtlich der Referenzaufträge folgende Mindestanforderungen:
— mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 1000 Betten und 2500 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde/wird,
Und
— mindestens ein Referenzauftrag für ein Krankenhaus bzw. ein Klinikum mit mindestens 500 Betten und 900 Mitarbeitern, für das die Textile Vollversorgung durchgeführt wurde/wird.
Hinsichtlich des dritten Referenzauftrags bestehen keine Mindestanforderungen.
Es sind somit vom Bewerber jeweils mindestens 3 Referenzaufträge aus den letzten 3 Jahren vorzuweisen. Das Ausführungsende des jeweiligen Referenzauftrags darf bei Ablauf der Frist für den Teilnahmeantrag nicht länger als 36 Monate zurückliegen.
2. Der Bewerber hat eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9000 ff. (oder gleichwertig) nachzuweisen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist eine gültige Zertifizierung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
3. Weiterhin ist vom Bewerber mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat über die Einhaltungen der Anforderungen gemäß Anlage zu den Ziffern 4.4.3 und 6.4 der Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention des Robert-Koch-Instituts Berlin (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/2 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement „Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065“) vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
4. Ebenfalls ist mit dem Teilnahmeantrag ein Zertifikat als Nachweis für die Erfüllung der Anforderungen an die Aufbereitung von Wäsche aus Lebensmittelbetrieben gemäß DIN EN 14065 (bspw. ein RAL-Hygienezeugnis RAL-GZ 992/3 oder eine Zertifizierung nach Hygienemodul des Deutschen Textilreinigungsverbandes zum Hygienemanagement „Kontrollsystem Biokontamination von Textilien nach DIN EN 14065“) vorzulegen. Dies gilt im Falle der Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft für alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft. Nachzuweisen ist ein gültiges Zertifikat zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
5. Schließlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag Nachweise über die Beschäftigung eines einer geprüften Hygienebeauftragten zu erbringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-09
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-04-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-01-31 📅
“1. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 65 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 17 VgV. Im Rahmen dieser...”
1. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 65 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://www.deutsche-evergabe.de/.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags, spätestens bis zum 30.3.2021, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen „310-235: Hessen/Unterauftrag/Eignungsleihe“ und „Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher“ hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1) genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601📞
E-Mail: karin.heiderstaedt@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
URL: http://www.rp-darmstadt.hessen.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 050-125181 (2021-03-09)
Ergänzende Angaben (2021-03-22)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 050-125181
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 060-152357 (2021-03-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftrag-gebers, des UK Frankfurt, ausgeschrieben. Der Auftrag...”
Kurze Beschreibung
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens werden die Leistungen einer textilen Vollversorgung des Auftrag-gebers, des UK Frankfurt, ausgeschrieben. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte textile Vollversor-gung mit bietereigener Stationswäsche und Bereichs- und Berufsbekleidung sowie die Aufbereitung und den Transport geringer Mengen auftraggebereigener Wäsche und sonstigen Textilien der in den Verga-beunterlagen aufgeführten Standorte nach näherer Maßgabe dieser Leistungsbeschreibung.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 050-125181
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Wäschereidienstleistung (3.4/001/2021)
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Weiss Tex GmbH
Postort: Miltenberg
Postleitzahl: 63897
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“1. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 65 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung...”
1. Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 65 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. 17 VgV. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Teilnahmeantrags aufgefordert.
2. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabeplattform durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter https://www.deutsche-evergabe.de/.
3. Fragen der Bieter sind über die E-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer) rechtzeitig vor Ablauf der Frist zur Einreichung eines Teilnahmeantrags, spätestens bis zum 30.03.2021, 12.00 Uhr zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform an alle Bieter versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen "310-235: Hessen/Unterauftrag/Eignungsleihe“ und "Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher“ hingewiesen.
5. Im Falle der Eignungsleihe sind für die eignungsverleihenden Unternehmen die in Abschnitt III.1.1 genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen, die in Abschnitt III.1.2) und 1.3) nur in dem Umfang der Eignungsleihe.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 167-438266 (2021-08-25)